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Mehr Rechte für Patienten, Alte und Behinderte Das Sozialpaket der EU-Kommission

02.07.2008 ·  Es war ein dicker Stapel Dokumente, den die Europäische Kommission am Mittwochmittag in Brüssel vorlegte. Gut zwanzig Schriftsätze umfasst die „erneuerte Sozialagenda“ der EU-Kommission. Ein Überblick über die Kernstücke des Sozialpakets.

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Es war ein dicker Stapel Dokumente, den die Europäische Kommission am Mittwochmittag in Brüssel vorlegte. Gut zwanzig Schriftsätze umfasst die „erneuerte Sozialagenda“ der EU-Kommission. Ein Überblick über die Kernstücke des „Sozialpakets“.

Richtlinie zu Patientenrechten: Patienten sollen sich im europäischen Ausland zu gleichen Bedingungen wie daheim behandeln lassen können. Das soll insbesondere Patienten helfen, die eine spezielle Behandlung benötigen, die im Heimatland nicht oder erst nach langer Wartezeit angeboten wird. Nur ein Prozent der Ausgaben für das Gesundheitswesen entfällt derzeit auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Sollte dieser Wert sprunghaft ansteigen, können die Mitgliedstaaten vorherige Genehmigungen verlangen.

Richtlinie zu EU-Betriebsräten: Die Rechte der Europäischen Betriebsräte, die insgesamt rund 24 Millionen Arbeitnehmer in der EU vertreten, sollen gestärkt werden. Unternehmen müssen ihre Europäischen Betriebsräte etwa rechtzeitig über drastische Strukturveränderungen wie etwa Entlassungen informieren. Arbeitnehmer sollen damit in die Lage versetzt werden, angemessen auf die Veränderungen reagieren zu können.

Anti-Diskriminierungs-Richtlinie: Die Chancengleichheit, der Zugang zu Ausbildung und Sozialleistungen sowie die Solidarität in Europa sollen gefördert werden. Diskriminierung soll in allen Bereichen der Gesellschaft verboten werden. So darf etwa niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche abgewiesen werden. Ausnahmen: Bildung und Religion liegen weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten.

Arbeitspapier zu Roma: Die Kommission will die Mitgliedstaaten dazu auffordern, die Roma mehr in die Gesellschaft miteinzubeziehen. Hierfür können Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden. Zwischen 2000 und 2006 sind bereits 275 Millionen Euro an Roma-Projekte geflossen.

Mitteilung zu Telearbeit: Sogenannte Telearbeit - das Arbeiten von zu Hause aus - soll gefördert werden, da das flexible Arbeiten nach Auffassung der EU-Kommission eine bessere Abstimmung von Familien- und Arbeitsleben unterstützt. Die Telearbeiter soll weiterhin alle Rechte eines Angestellten ihrer Firma haben.

Vorschlag zu internationaler Freiwilligenarbeit: Junge Freiwillige sollen leichter in einem anderen Mitgliedstaat aktiv werden können. In ihrer ersten Empfehlung für einen Ratsbeschluss zur Jugendarbeit überhaupt ruft die Kommission die Mitgliedstaaten deshalb auf, das Zusammenwirken der nationalen Angebote so zu verbessern, dass interessierte junge Menschen leichter an Aktivitäten in anderen Mitgliedstaaten teilnehmen können.

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