30.06.2009 · Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Ratifikation des EU-Reformvertrags ist in allen Parteien positiv aufgenommen worden. Kanzlerin Merkel sprach von einem „guten Tag für den Lissaboner Vertrag“. Notwendige Änderungen würden nun schnell umgesetzt. Auch die Kläger zeigen sich zufrieden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Ratifikation des EU-Reformvertrags von Lissabon ist in allen Parteien positiv aufgenommen worden. Das Gericht hatte die Ratifizierung des Vertrags durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Der Zweite Senat entschied am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ müsse jedoch überarbeitet werden, da es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.
„Es ist ein guter Tag für den Lissaboner Vertrag“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag in Berlin. „Der Vertrag hat eine weitere wichtige Hürde genommen.“ Sie sei „froh“, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, das nach dem Urteil notwendige neue Begleitgesetz noch bis September zu verabschieden.
„Es liegt in unserer Hand“
In diesem Sinne äußerte sich auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD). Die notwendigen Änderungen am Begleitgesetz würden „fristgerecht geschehen“, sagte Steinmeier in Karlsruhe. „Es liegt in unserer Hand.“ Der Minister lobte „die Klarheit, die das Bundesverfassungsgericht hergestellt hat“. Der Lissabon-Vertrag sei „mit dem Grundgesetz vereinbar, und zwar vollumfänglich“. Deutschland sei nun nicht gehalten, gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten Vorbehalte zu erklären.
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler, einer der Kläger, sieht sich in vollem Umfang bestätigt. Mit dem Urteil sei der Idee eines „Europas der Vaterländer“ Rechnung getragen worden: „Das Volk ist massiv gestärkt worden.“
Die Linkspartei, deren Bundestagsfraktion ebenfalls geklagt hatte, teilte mit, das Bundesverfassungsgericht habe allen anderen politischen Parteien eine „demokratische Nachhilfestunde“ erteilt. Der Linkspartei sei es zu verdanken, dass die „Selbstentmachtung der Legislative“ in europäischen Angelegenheiten gestoppt worden sei.
Die Grünen werteten den Richterspruch als „Erfolg für die parlamentarische Demokratie“, wie Fraktionschefin Renate Künast formulierte. Der FDP-Außenpolitiker Werner Hoyer nannte die Entscheidung ein positives Signal: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig hinter den Vertrag von Lissabon gestellt und einen klaren Weg zu seiner Ratifizierung aufgezeigt.“