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Lissabon-Vertrag CDU kritisiert Vorschläge der CSU

09.08.2009 ·  Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Norbert Röttgen, hat im Gespräch mit der F.A.Z. den Vorstoß der CSU für ein Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag kritisiert: Dies würde Deutschland in der EU „marginalisieren“.

Von Wulf Schmiese und Reinhard Müller, Berlin
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Wesentliche Forderungen, die seitens der CSU für ein neues Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag gestellt worden sind, werden von der CDU als nicht praktikabel abgelehnt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Röttgen (CDU), der das Gesetzgebungsverfahren für die Unionsfraktion leitet, warnte davor, die europapolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung einzugrenzen.

Eine Bindung der Regierung an das Parlament, wie sie die österreichische Verfassung vorsieht und von der CSU für das Begleitgesetz als Vorbild genannt wurde, könnte Deutschlands Rolle in der EU „marginalisieren“, sagte Röttgen im Gespräch mit der F.A.Z.. „Um Europa in unserem Sinne und nach unseren hohen Standards mitgestalten zu können, braucht die deutsche Bundesregierung ein Höchstmaß an Flexibilität“, sagte Röttgen.

Röttgen: „Karlsruhe hat sich sehr weit vorgewagt“

Er verwarf auch Vorstellungen der CSU, die deutsche Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter völkerrechtlichen Vorbehalt nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu stellen. Die CSU hatte verlangt, der Ratifizierungsurkunde in Rom eine auf das Urteil verweisende Protokollerklärung beizufügen. Röttgen lehnt das für die CDU ab. Das Karlsruher Urteil verlange nur innerstaatliche Absprache, aber nicht, „dass wir gegenüber der EU Erklärungen abgeben müssen“. Die 27 EU-Mitgliedsstaaten könnten keinen Vertrag schließen, wenn jeder eine eigene Auslegung dazu hinterlege. „Das wäre das Ende des Lissabon-Vertrags und das Ende der Europäischen Union“, sagte Röttgen.

Dem Bundesverfassungsgericht warf Röttgen vor, mit dem Urteil an die Grenzen seiner Kompetenz gegangen zu sein; das Gericht habe die Lissabon-Entscheidung politisch begründet. „Karlsruhe hat sich damit auch gegenüber dem Parlament sehr weit hervorgewagt“, kritisierte Röttgen. „Problematisch“ sei, dass die Karlsruher Richter „nationalstaatliche Souveränität und europäische Hoheitsausübung“ als eine „sich ausschließende Konkurrenz“ wahrnähmen. „Einen Souveränitätsbegriff, der sich allein am Nationalstaat orientiert, halte ich für anachronistisch“, sagte Röttgen.

Das komplette Interview mit Norbert Röttgen lesen Sie in der Montagsausgabe (10. August 2009) der F.A.Z.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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