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László Sólyom Ideal des Rechtsstaats

01.03.2007 ·  Europa - das bedeutet auch eine gemeinsame Kultur, Geschichte und die Grundlage einer gemeinsamen Weltsicht. Die rechtliche Form der europäischen Einigung ist jedoch in erster Linie als Mittel der Friedenserhaltung entstanden.

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Europa - das bedeutet auch eine gemeinsame Kultur, Geschichte und die Grundlage einer gemeinsamen Weltsicht. Die rechtliche Form der europäischen Einigung ist jedoch in erster Linie als Mittel der Friedenserhaltung entstanden. Dies ist die wahre Bedeutung der Integration, und sie darf auch 50 Jahre nach Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht vergessen werden. Unser langfristiges Ziel, die politische Union, werden wir weiterhin anstreben.

In den Zeiten des Kommunismus verkörperte aus der Sicht der Ungarn der westliche Teil des Kontinents und die dort fortschreitende Integration die Ideale des Rechts- und Wohlfahrtsstaats. EG-Recht wurde an ungarischen Universitäten noch im Sozialismus als Pflichtfach eingeführt. Als die Ungarn ihr Schicksal wieder in die eigene Hand nehmen konnten, war das Bestreben nach "Emanzipation" eine wahre Triebkraft für den Ausbau des Verfassungsstaates und die Prägung des politischen Stils.

Da Ungarn auch die relativ frischen Erfahrungen einer Diktatur in den europäischen Einigungsprozess einbringt, ist es uns besonders bewusst, dass Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Grund- und Menschenrechte den unerlässlichen äußeren Rahmen unseres Zusammenlebens bilden. Das gilt auch für den Kampf gegen den Terrorismus. Das hohe Niveau des Grundrechtschutzes darf nicht aufgegeben werden, selbst wenn in manchen Fällen ein neues Gleichgewicht gefunden werden muss. Werden Effektivitätsüberlegungen gegenüber der Rechtsstaatlichkeit vorgezogen, so wird das Fundament der europäischen Integration in Frage gestellt. Ungarn trat bisher entschlossen für eine breite Auslegung des Rechts auf Meinungsäußerung sowie für die informationelle Selbstbestimmung auf.

Mehr als 2,4 Millionen ethnische Ungarn leben in unseren Nachbarstaaten, und durch die Erweiterung der Union gehören wir nun zu derselben Gemeinschaft. Die Aufnahmekriterien für die EU enthalten auch den Schutz der Minderheiten, und dies lässt uns auf den Ausbau des Schutzes nationaler Minderheiten im Rahmen der Union hoffen. Selbst wenn diese Hoffnungen noch nicht erfüllt sind, wurde in den Verfassungsvertrag - auf Vorschlag Ungarns - eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, zu den grundlegenden Werten der Union gehören. Mehrere Mitgliedstaaten zeigen auch, wie die verschiedenen Formen der Autonomie der Wahrung der Identität der nationalen Minderheiten dienen können. Die jüngsten Ereignisse auf dem Balkan machen darauf aufmerksam, dass Stabilität ohne die Wahrung der Minderheitenrechte als kollektive Rechte kaum zu erhoffen ist.

Der Gedanke des Umweltschutzes war schon in den Anfängen des Systemwechsels vorhanden, als die Ungarn in den achtziger Jahren gegen ein die Umwelt zerstörendes Staudammprojekt an der Donau protestierten. Später hat das Verfassungsgericht die Erhaltung des erreichten Schutzniveaus als Verfassungsprinzip deklariert. Für mich gehören der Schutz der Umwelt und die Sicherung der nachhaltigen Entwicklung zum Kern der europäischen Identität. Was Europa der Welt heute anbieten kann, ist gerade die Entschlossenheit, das ökologische System der Erde für unsere Nachkommen zu erhalten.

Präsident der Republik Ungarn

Quelle: F.A.Z., 23.03.2007, Nr. 70 / Seite E4
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