26.09.2006 · Beide Länder hätten „ausreichende Fortschritte“ erzielt, urteilt die EU-Kommission. Damit können Bulgarien und Rumänien, wie erwartet, mit Beginn des nächsten Jahres der Europäischen Union beitreten.
Bulgarien und Rumänien können, wie erwartet, mit Beginn des nächsten Jahres der Europäischen Union beitreten. In ihrer am Dienstag veröffentlichten Empfehlung kommt die EU-Kommission zu dem Schluß, daß beide Länder in den vergangenen Monaten bei der Erfüllung der Kriterien für eine Mitgliedschaft „ausreichende Fortschritte“ erzielt hätten.
Auf einigen Gebieten - der Reform des Justizwesens, der Lebensmittelsicherheit oder der Schaffung von Verwaltungsstrukturen für eine ordnungsgemäße Auszahlung der Mittel aus der gemeinsamen Agrarpolitik - seien aber bis zum Beitritt und darüber hinaus noch „weiter Anstrengungen“ und „Sofortmaßnahmen“ nötig.
„Begleitmaßnahmen“
Da einige der jetzt im letzten Fortschrittsbericht der Kommission herausgestellten Mängel bis zur Aufnahme in die EU vermutlich nicht beseitigt worden sind, sollen „Begleitmaßnahmen“ angeordnet werden. Die im April 2005 unterzeichneten Beitrittsverträge der beiden Länder sehen vor, daß bis zu drei Jahre nach dem Beitritt Maßnahmen zum Schutz des Binnenmarktes und Schutzklauseln in der gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik beschlossen werden können.
Außerdem wird die Kommission, wie Präsident Barroso bei der Vorstellung des Berichts vor dem EU-Parlament mitteilte, einen „Mechanismus für Zusammenarbeit und Überprüfung der Fortschritte“ bei der Justizreform sowie bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens schaffen und regelmäßig dem Ministerrat und dem Parlament Bericht erstatten.
„Wiedervereinigung der europäischen Familie“
Die „rigorose Anwendung solcher Begleitmaßnahmen“, so der Kommissionspräsident, werde dafür sorgen, daß auch diese Erweiterung „glatt“ vorangehe und die Handlungsfähigkeit der Union nicht geschwächt werde. Die fünfte Erweiterung in der Geschichte der EU sei ein „weiterer Beitrag zur Wiedervereinigung der europäischen Familie“.
Der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei und der Europäischen Demokraten (EVP-ED), Pöttering (CDU) würdigte die Anstrengungen beider Länder. „Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen, daß es noch viel zu tun gibt.“
Ähnlich äußerte sich der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende Schulz (SPD). Dies dürfe jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dem Beitritt ein Einigungswerk weitergehe, das in der Welt seinesgleichen suche, sagte er. Schon im Mai, als die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Beitrittsdatum auf den Herbst verschob und von einem weiteren, jetzt vorgelegten Bericht abhängig machte, zeichnete sich ab, daß sie von der in den Beitrittsverträgen vorgesehenen Möglichkeit, die Mitgliedschaft um ein Jahr aufzuschieben, keinen Gebrauch machen wollte.
Weitere Fortschritte erreicht
In ihrem Bericht, dem die Staats- und Regierungschefs noch zustimmen müssen, kommt die Kommission zu dem Schluß, Bulgarien und Rumänien hätten seit dem Mai dieses Jahres bei der Vorbereitung ihres Beitritts weitere Fortschritte erreicht und damit ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, „die Grundsätze und Rechtsvorschriften der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden“. Bei der Reform der Justiz, der Bekämpfung der Korruption und organisierten Kriminalität seien aber weitere Anstrengungen nötig.
In Bulgarien, bemängelt der Bericht, werde das organisierte Verbrechen „nur in wenigen Fällen erfolgreich strafrechtlich verfolgt“. Und es gebe bisher auch nur wenige Einzelfälle, „in denen Korruption auf hoher Ebene untersucht und Strafen verhängt“ worden seien. Rumänien werden weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption bescheinigt, insbesondere durch gründliche, neutrale Ermittlungen gegen hochrangige Amtsinhaber. Dennoch sei ein „klares politisches Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und Unumkehrbarkeit der jüngsten positiven Entwicklung“ notwendig.
In beiden Ländern sieht die Kommission eine Gefahr, daß der Aufbau von Strukturen für die Verwaltung und Zuteilung der Mittel aus dem EU-Agrarfonds (“integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem“) für Direktzahlungen an die Landwirte bis zum Beitrittsdatum nicht ordnungsgemäß funktionieren werde. Falls diese Mängel nicht behoben werden, können die Zahlungen vorübergehend ausgesetzt oder verringert werden. Bei der Lebensmittelsicherheit hätten beide Länder noch größere Anstrengungen zur Sammlung und Beseitigung von Tierkadavern zu unternehmen, heißt es im Bericht. In beiden Ländern gebe es funktionierende Marktwirtschaften, Bulgarien müsse jedoch sein Außenhandelsdefizit weiter verringern und in Rumänien sei die Quote für die Einziehung von Steuern erheblich zu verbessern.
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