21.12.2007 · Vierhundert Millionen Menschen zwischen Tallinn und Lissabon können nun in der EU reisen, ohne an der Grenze einen Pass zeigen zu müssen - ein historischer Augenblick. Viele Befürchtungen sind übertrieben, denn zu einem Dammbruch wird die Öffnung der Grenzen nicht führen.
Von Horst BaciaSeit Mitternacht sind in Mittel- und Osteuropa die routinemäßigen Kontrollen an den inneren Grenzen der EU abgeschafft. Das ist ein historischer Augenblick von hoher Aussagekraft; ihn zu feiern ist angebracht.
Reisefreiheit und Freizügigkeit für die Bürger der Mitgliedstaaten sind Grundsätze der Europäischen Union. Wer sich an die damit verbundenen Bequemlichkeiten und Vorteile schon so gewöhnt hat, dass er sie als selbstverständlich empfindet, sollte nicht vergessen, was sie für jene bedeuten, die persönlich oft noch von dem beklemmenden Bewusstsein geprägt worden sind, vielleicht ein Leben lang hinter dem „Eisernen Vorhang“ eingesperrt zu bleiben.
Britannien und Irland bleiben außen vor
Gewiss, die alten Grenzen haben schon seit dem EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten im Mai 2004 erheblich an Bedeutung verloren. Doch erst jetzt, mit der Abschaffung regelmäßiger Kontrollen, gelten für die neuen Mitgliedsländer dieselben Rechte und Pflichten wie für die alten. In diesem Punkt kann die Erweiterung als abgeschlossen betrachtet werden. Die Freude im Osten ist berechtigt.
Wir im Westen sollten sie unseren Nachbarn gönnen und ihnen die Feiertagslaune nicht mit der Äußerung übertriebener Befürchtungen verderben. Bei nüchterner Betrachtung sind einige Bedenken zwar gerechtfertigt, viele andere aber nicht. Zu einem Dammbruch wird diese Öffnung der Grenzen nicht führen.
Dafür sorgt ein umfangreiches Regelwerk der EU, das seinen Namen einem kleinen luxemburgischen Weindorf verdankt. In Schengen an der Mosel unterzeichneten Vertreter Deutschlands, Frankreichs und der Beneluxländer 1985 den ersten Vertrag zur Abschaffung der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen. Nach und nach schlossen sich weitere acht der fünfzehn alten Mitgliedstaaten der später durch Ausführungsbestimmungen ergänzten Vereinbarung an. Nur Britannien und Irland, zwei Inselstaaten, haben sich gegen die vollständige Übernahme und Anwendung dieser Bestimmungen entschieden.
Verdächtige grenzüberschreitend verfolgen
Seit 1999 gehören die Schengen-Abkommen zum Bestand der EU-Rechtsvorschriften. Sie gelten auch für die neuen Mitgliedsländer. Wie andere Staaten, die den Verträgen beigetreten sind, haben sie allerdings erst nachweisen müssen, dass sie in der Lage sind, auch die mit der Öffnung der Grenzen verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Schengen-Vereinbarungen schaffen Routinekontrollen ja nicht ab, sondern verlegen sie nur von den gemeinsamen inneren an die äußeren Grenzen.
Buchstäblich mit einem Glockenschlag ist der Schengen-Raum jetzt auf acht EU-Mitglieder in Mittel- und Osteuropa sowie Malta ausgedehnt worden. Vierhundert Millionen Menschen zwischen Tallinn und Lissabon können von nun an in der EU reisen, ohne beim Grenzübertritt einen Pass oder Personalausweis vorzeigen zu müssen. (Die Kontrolle auf Flughäfen wird am 31. März abgeschafft.) Die ständig zu überwachenden Grenzen verschieben sich um einige hundert Kilometer nach Osten und sind somit wieder weitgehend deckungsgleich mit der Außengrenze der Union. Diese Ausdehnung weckt vor allem in Deutschland und in Österreich, den bisherigen Grenzländern, vage Befürchtungen. In weiter westlich gelegenen Staaten wird die Aufhebung der Grenzkontrollen aus guten Gründen gelassener betrachtet.
Weil an den inneren Grenzen der EU die routinemäßige Überprüfung von Personen und Fahrzeugen abgeschafft worden ist, sehen die Schengen-Bestimmungen eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen vor. Dazu gehören vereinheitlichte Visa-Regeln und die Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit an den inneren Grenzen, damit Verdächtige beobachtet und grenzüberschreitend verfolgt werden können. Auch hier wird also künftig auf Kontrollen nicht gänzlich verzichtet.
Ein politisches Datum
Die zum Schutz der Außengrenzen verbindlichen Sicherheitsstandards werden von der EU überprüft. In ein gemeinsam genutztes elektronisches Fahndungsregister (das Schengener Informationssystem) speisen die Mitgliedsländer Auskünfte über gesuchte Personen, gestohlene Fahrzeuge und verdächtige Personendokumente ein. Mit erheblichem personellen, technischen und finanziellen Aufwand haben sich die neu in den Schengen-Raum aufgenommenen Staaten in den vergangenen Jahren auf die Sicherung der Außengrenze vorbereitet. Die EU hat sie dabei beraten und mit fast einer Milliarde Euro unterstützt.
Die Öffnung der Grenzen drei Tage vor Weihnachten ist ein politisches Datum. Von der Forderung, der Schengen-Raum könne erst erweitert werden, wenn ein erheblich verbessertes Informationssystem einsatzfähig sei, ist die EU schließlich selbst abgerückt. Dass es wegen technischer Schwierigkeiten zu Verzögerungen gekommen ist, hat man den mittel- und osteuropäischen Staaten nicht anlasten wollen.
Die haben eine Überprüfung ihrer Vorbereitungen im Großen und Ganzen bestanden. Allerdings ist ihnen auch ein Vertrauensvorschuss gewährt worden. Weitere Überprüfungen sind geplant und im Interesse der alten Schengen-Länder auch notwendig. Selbst in diesem Fall gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.