Home
http://www.faz.net/-gq4-vzfx
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Koch und der Apfelwein Der vermeintliche Held des Stöffchestreits

08.11.2007 ·  Pünktlich für die Nachrichten gab Hessens Ministerpräsident den Sieger im Streit mit der EU über die Bezeichnung „Apfelwein“. Doch die Wahrheit ist für Roland Koch nicht so glanzvoll, wie Nikolas Busse in Brüssel herausfand.

Von Nikolas Busse, Brüssel
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (10)

Am Dienstagnachmittag um 16.32 Uhr verschickte die hessische Landesvertretung in Brüssel eine E-Mail an die deutschen Korrespondenten in der EU-Hauptstadt, um einen großen Sieg zu verkünden: „Ministerpräsident Roland Koch nach Telefonaten mit Fischer Boel und Seehofer: Der Apfelwein bleibt Apfelwein“, stand über der Pressemitteilung, die davon berichtete, dass Koch sowohl von der EU-Kommissarin als auch vom Bundeslandwirtschaftsminister „ihr persönliches Wort“ erhalten habe, dass der Produktname Apfelwein nicht im Zuge der geplanten Weinmarktreform der EU verboten werde. „Ich bin froh und dankbar, dass der Spuk vorbei ist und der Apfelwein mit einer kurzen, aber heftigen Kampagne gerettet werden konnte“, stand noch als Zitat Kochs in der E-Mail, die gerade rechtzeitig für die Abendnachrichten einging.

Die Wahrheit hinter dieser Geschichte, die in Deutschland sämtliche Vorurteile gegen die Bananenkrümmungswinkelfestleger in Brüssel bestätigt haben dürfte, ist allerdings nicht ganz so glanzvoll für Koch. In Wirklichkeit hat der wahlkämpfende hessische Ministerpräsident nur auf einen Entwurf eingedroschen, der in Brüssel praktisch schon beerdigt war. Auch ohne Koch hätte die EU den Hessen kaum untersagt, ihr „Stöffche“ weiter Apfelwein zu nennen. Denn lange bevor die „Bild“-Zeitung und die Wiesbadener Landesregierung die Sache groß aufbliesen, war sie in den Brüssler Gremien auf Widerstand gestoßen - unter anderem auf den der Bundesregierung.

Kommission gibt zu: Eine dumme Idee

Angefangen hatte das Ganze am 4. Juli, als die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Weinmarktverordnung vorlegte, um die Branche in ganz Europa neu zu regeln. Da geht es eigentlich um so zentrale Fragen wie die, ob demnächst in großem Stil Anbauflächen stillgelegt werden. Der Entwurf der Kommission enthielt aber auch eine Definition von Wein. Darin wurde eine Übereinkunft der „Internationalen Organisation für Rebe und Wein“ (der auch Deutschland angehört) übernommen, nach der das nur Getränke seien, die aus Trauben hergestellt werden - Ebbelwei dürfte demnach nicht mehr unter der Bezeichnung „Wein“ verkauft werden.

Die Fachbeamten in der zuständigen Generaldirektion Landwirtschaft hatten diese Definition gewählt, um eine möglichst große Übereinstimmung mit in aller Welt gültigen Regeln zu erreichen. In der Kommission gibt man heute zu, dass das eine dumme Idee war, weil Frucht- und Beerenweine nicht nur in Hessen, sondern in vielen Gegenden Europas eine große Tradition haben. Auf einem Treffen der EU-Agrarminister protestierten im Juli denn auch gleich zwölf der 27 Mitgliedstaaten gegen die geplante Neudefinition, darunter Deutschland, Finnland, Schweden und Polen.

Die Klausel als Konzession

Damit war der Apfelwein seiner semantischen Tilgung faktisch schon entgangen, denn ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten kann die Weinmarktreform nicht beschlossen werden. Außerdem hatte die zuständige EU-Kommissarin Fischer Boel inzwischen beschlossen, die Definition nur noch im Spiel zu halten, um sie zu einem späteren Zeitpunkt als Konzession in einer der wirklichen Streitfragen zu opfern. Die Kommission will zum Beispiel Zuckerzusatz in Weinen verbieten, was Deutschland ebenfalls ablehnt.

Zu einem solchen - für Brüssel typischen - Tauschgeschäft wird es nun nicht mehr kommen. Frau Fischer Boel sah sich genötigt, eine Erklärung abzugeben, dass die „Zukunft des Apfelweins nicht in Gefahr ist“. In laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU sind solche frühen Festlegungen auf Detailfragen nicht üblich, schon gar nicht öffentlich.

Außer Koch hatten allerdings auch andere Hessen bei der EU Beschwerde führen lassen - die Frankfurter Oberbürgermeisterin Roth sprach am Montag in Frankfurt mit dem EU-Parlamentspräsidenten Pöttering über die Sache, der sie dann am Dienstag Kommissionspräsident Barroso in Brüssel vortrug. Manch milliardenschweres Dossier findet in der EU weniger Aufmerksamkeit.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

Jüngste Beiträge

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 3