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Klage der EU-Kommission Einmaliger Vorgang

15.01.2004 ·  Für die Kommission ist die Klage gegen die EU-Finanzminister nur ein erster Schritt. FAZ.NET-Spezial zum Verfassungskonflikt in der EU um den Stabilitätspakt.

Von Peter Hort, Brüssel
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Wer den Berg der nicht erledigten Aufgaben derart wachsen läßt, gerät leicht in den Ruf, auch sonst mit seinen Hausaufgaben im Rückstand zu sein. Hätten Deutschland und Frankreich in den vergangenen Jahren ihren Haushalt in Ordnung gebracht, wäre es nicht zu jenem Streit über den Stabilitäts- und Wachstumspakt gekommen, der nun mit einer Klage der Europäischen Kommission gegen den Beschluß der EU-Finanzminister über das Aussetzen der Defizitverfahren einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Schon nach jener Nacht im vergangenen November, als die Mehrheit der EU-Finanzminister nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" die von der EU-Kommission angestrengten Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auf Eis legten, hatte ein ärgerlicher Kommissar Pedro Solbes das Wort „Klage" gezischelt: Wer sich derart aus der gemeinsamen Verantwortung für gesunde Haushalte in der Schicksalsgemeinschaft der Wirtschafts- und Währungsunion verabschiede und das Recht breche, müsse mit juristischen Schritten rechnen.

„Die Kommission muß konsequent bleiben“

Mit dieser Sicht hat sich der sonst so leise auftretende Spanier Solbes wieder einmal im Gremium der zwanzig Kommissare durchgesetzt. Leicht war dies nicht: Einige, wie der Deutsche Günter Verheugen, hatten Bedenken. Sie fürchteten, daß mit der Anrufung des höchsten europäischen Gerichts noch mehr Porzellan im europäischen Küchenschrank zerschlagen würde.

"Wir sollten den Streit über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht mit juristischen, sondern mit politischen Mitteln zu lösen versuchen", sagte der Sozialdemokrat Verheugen. Demgegenüber stellte sich die zweite deutsche Kommissarin, Michaele Schreyer (Grüne), auf die Seite von Solbes. „Die Kommission muß konsequent bleiben und daran interessiert sein, Rechtssicherheit herzustellen." Diesem Ziel diene die Anrufung des Gerichts.

Erster Schritt einer dreifachen Strategie

Für Solbes, der diesmal auch auf die Unterstützung des Kommissionspräsidenten Prodi zählen konnte, ist die Klage gegen den Rat der Finanzminister nur der erste Schritt einer dreifachen Strategie, allerdings ein unumgänglicher. "Der EU-Behörde blieb nichts anderes übrig, als das Luxemburger Gericht anzurufen", heißt es in Solbes' Beraterstab.

Der Grund: Die Mehrheit der Finanzminister hätte die vorgesehene Prozedur in Artikel 104 des EU-Vertrags unterbrochen und die Aufseherrolle der Kommission in Frage gestellt. Selbst die Juristen des Rats hatten festgestellt, daß die Minister nicht auf der Grundlage einer Kommissionsempfehlung entschieden und sich damit außerhalb des Verfahrensrechts gestellt hätten. Da dies ein einmaliger Vorgang sei, müsse er juristisch überprüft werden.

Stabilitätsprogramme unter Beobachtung

Den zweiten Schritt will Solbes in den nächsten Wochen tun, wenn die aktualisierten Stabilitätsprogramme Deutschlands und Frankreichs von seinen Beamten geprüft werden müssen. Solbes wird wie bislang seiner Wächterrolle nachkommen, als ob nichts geschehen wäre. "Wir haben keine andere Rechtsgrundlage als die des Artikel 104", heißt es unter seinen Beratern.

Also müssen sich Hans Eichel und Francis Mer darauf einstellen, bei der Überprüfung ihrer Etats 2004 und 2005 mit der gleichen strengen Elle gemessen zu werden wie letztes Mal. Das könnte neue Konflikte heraufbeschwören, da Deutschland und Frankreich unverändert mit den Stabilitätsregeln über Kreuz liegen. Den dritten Schritt wird Solbes im Februar mit einer Mitteilung über mehr Verstetigung und Klarheit bei der Etatüberwachung tun.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.01.2004, Nr. 12 / Seite 5
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