30.03.2010 · Die EU-Kommission bringt Internetsperren gegen Kinderpornographie wieder auf die Tagesordnung. Sie sollen den Versuch ergänzen, Serverinhalte in Drittstaaten zu löschen. Nun beginnt die alte Debatte „Löschen oder sperren?“ von Neuem.
Von Stefan TomikDie hitzige Diskussion über Internetsperren in Deutschland schien gerade beendet zu sein, da präsentiert die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf, der den Streit aufs Neue entfachen dürfte. Kinderpornographische Websites sollen durch die Zugangsprovider in der EU blockiert werden. Das entspricht genau dem Vorhaben, das die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Ende 2008 erstmals öffentlich vorstellte und gegen das sich im Netz sofort heftiger Widerstand formierte.
Nach der Bundestagswahl setzte die FDP ihren Koalitionspartner unter Druck, Frau von der Leyen verabschiedete sich ins Arbeitsressort, und auch in der Union fand sich kein Fürsprecher mehr. Für die SPD, deren Fraktion die Sperren im Bundestag fast einstimmig unterstützt hatte, vollzog im vergangenen Dezember der stellvertretende Parteivorsitzende Olaf Scholz die Wende: Internetsperren seien „ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen“, sagte Scholz. Mit ihnen würde eine Infrastruktur geschaffen, „die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird“. Für die Regierung ergab sich die skurrile Situation, dass sie Bundespräsident Köhler um Ausfertigung eines Gesetzes ersuchte, das sie schon gar nicht mehr anwenden wollte.
„Sichtblenden sind unnötig“
Im Kern des Streits über das Zugangserschwerungsgesetz stand die Frage, wie Bilder vom Kindesmissbrauch im Internet am besten bekämpft werden können. Eine Möglichkeit ist es, den Internetprovider, der die Inhalte auf seinem Server bereitstellt, zur Löschung der Dateien zu verpflichten. Darüber hinaus könnte man den Zugang zu den Seiten blockieren, indem entsprechende Seitenabrufe erkannt und umgeleitet werden. Innerhalb der Europäischen Union scheint die erste Möglichkeit recht gut zu funktionieren.
Aber die meisten kriminellen Inhalte werden außerhalb der EU bereitgestellt. Dass die Polizei nur unter erheblichen Schwierigkeiten gegen diese Websites im Ausland vorgehen kann, bestreiten die Sperrengegner. „Kinderpornos sind weltweit illegal“, schreibt der Chaos Computer Club. „Wo immer solche Bilder auftauchen, kann die Justiz des Staates direkt eingreifen und die Täter verfolgen. Sichtblenden sind also unnötig.“
Doch selbst wenn russische oder ukrainische Gesetze die Verbreitung von Kinderpornographie unter Strafe stellen, heißt das noch nicht, dass Täter die russische oder ukrainische Polizei tatsächlich fürchten müssen. Das gilt zum Teil auch für die Vereinigten Staaten, wo die meiste Kinderpornographie ins Netz eingespeist wird. Eine unterschiedliche Rechtslage erschwert das Löschen der Inhalte dort ebenso wie eine Überforderung der Behörden, die sich mittlerweile nur noch auf die schwersten Fälle konzentrieren. Praktisch in allen Staaten fehlt es Strafverfolgern an Personal, oft sogar an der technischen Ausstattung. „Wenn wir ehrlich sind, funktioniert das Löschen einfach nicht so, wie wir es uns wünschen“, sagt ein Mitarbeiter der EU-Kommission, die in Internetsperren laut dem Richtlinienvorschlag nur eine Ergänzung, aber „keinen Ersatz für das Löschen der Inhalte an der Quelle und die Verfolgung der Täter“ sieht.
Keine Rückmeldung von Interpol
Wie das Löschen ausländischer Websites dennoch verbessert werden kann, wird derzeit in Deutschland untersucht. Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde angewiesen, Statistiken zu führen über Löschversuche und ihre Erfolge. Im Verlauf der Diskussion über das Zugangserschwerungsgesetz wurde nämlich auch bekannt, dass der Informationsfluss durchaus lückenhaft ist. Wenn das BKA über Interpol versucht, eine ausländische Seite löschen zu lassen, gibt es in der Regel keine Rückmeldung. Wiederholt musste die Bundesregierung zugeben, gar nicht über eigene Erkenntnisse über Serverstandorte im Ausland zu verfügen. Als einzige Informationsquelle diente dann eine Sperrliste aus Dänemark, die sich das BKA erst von den dänischen Kollegen besorgen musste.
Die EU-Kommission erwartet sich davon allerdings nicht allzu viel. Selbst wenn sich die Kooperation mit den Vereinigten Staaten verbessern ließe, würden die Täter in andere Länder mit noch weniger Kontrolle ausweichen, befürchtet sie. Und wenn ein Angebot gelöscht sei, tauchten die Bilder umgehend woanders wieder auf. Die Szene sei extrem mobil, heißt es. Das sieht das BKA ähnlich und spricht – so vornehm wie hilflos – von einer „besonderen Dynamik“ und „Flüchtigkeit der Inhalte“.
Auch im Zugangserschwerungsgesetz gilt: Löschen vor Sperren
Von Jasper von Altenbockum
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ ist vom Bundestag am 18. Juni 2009 zwar beschlossen, aber vom Bundesinnenministerium durch eine Verordnung am 23. Februar dieses Jahres quasi außer Kraft gesetzt worden. Es war das erste Mal, dass gegen kriminelle Inhalte im Internet auf diese Weise vorgegangen wurde - unter anderem deshalb, weil sie sich im Netz, allen Selbstheilungsschwüren zum Trotz, wie eine Seuche verbreiten konnten. Grund für das Scheitern des Gesetzes in der Praxis waren Widerstände von Verbänden und Vereinen, die das Internet vor staatlicher „Zensur“ schützen wollen. Das Sperrgesetz galt sozusagen als Prototyp weiterer möglicher Einschränkungen, die für die Anbieter zudem mit hohen Kosten in einem ansonsten profitablen Geschäftsmodell verbunden sind. Die Internet-Lobby bestritt außerdem, dass Missbrauch und Kinderpornographie im Internet immer stärker um sich griffen.
Das Argument der Kampagne gegen das Sperrgesetz war stets, dass Sperren leicht zu umgehen seien - jedenfalls für Leute, die sich auskennen und technisch bewandert sind. „Löschen vor Sperren“ sei deshalb weitaus sinnvoller als bloßes Sperren. Nichts anderes sah das Sperrgesetz aber vor. Im ersten Paragraphen des Gesetzes heißt es im zweiten Absatz: „Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.“ Mit anderen Worten: Gesperrt werden darf nur dann eine kinderpornographische Seite, wenn sie nicht gelöscht werden konnte.
Im selben Absatz wiederholt das Gesetz dieses Prinzip mit Bezug auf das Ausland außerhalb der EU. Eine Sperrung der von dort gesendeten Seiten sei nur möglich, „wenn nach Einschätzung des Bundeskriminalamts davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen.“ Auch hier also: Löschen vor Sperren.
Worin die Schwierigkeiten einer nur auf das Löschen ausgerichteten Strategie liegen, kommt im dritten Absatz des ersten Paragrafen zur Sprache. Dort ist nicht von ungefähr wiederum von Dienstanbietern („Providern“) die Rede, die ihren Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik haben. Dort soll die für den „polizeilichen Informationsaustausch mit anderen Staaten zuständige Stelle“ vom BKA von der Sperrung unterrichtet werden, und nun folgt der Zusatz: „soweit eine Mitteilung nicht bereits nach Absatz 2 erfolgt ist.“ Eigentlich ist dieser Zusatz widersinnig. Denn es müsste sich nach der Logik von Absatz 2 um eine Mitteilung handeln, die der Aufforderung folgt, die beanstandete Seite doch zu löschen. Es gibt also offenbar Fälle, in denen das bekanntermaßen zwecklos ist.
Allein aus dem Gesetzestext spricht also gewisse Resignation: Wenn schon nicht eine Löschung sich in der Praxis durchsetzen lässt, dann doch wenigstens eine Sperrung, auch wenn die sich leicht umgehen lässt. Die Verordnung des Bundesinnenministeriums vom 23. Februar machte aus dieser Resignation wiederum System: Sie wies das BKA an, keine Sperrlisten anzulegen, die laut Gesetz täglich bis um 10 Uhr an die Anbieter geschickt werden sollten. Stattdessen soll das BKA in Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden nun das Unmögliche möglich machen: Löschen.
Ich bin seit 15 Jahren Online
Thomas Leuchtholz (tmp2k)
- 29.03.2010, 18:35 Uhr
Zensur erster Güte
Julian Rost (tschar)
- 29.03.2010, 20:19 Uhr
Jetzt versucht es die Bundesregierung auf dem Umweg über die EU
Lüko Willms (l.willms)
- 29.03.2010, 20:38 Uhr
2nd @Lueko Willms und @Karl Pabst
mark anthony hill (markanthony)
- 30.03.2010, 13:03 Uhr
Auch in Brüssel regiert Schwarz/Gelb ...
bernd ullrich (demokrat2)
- 30.03.2010, 14:42 Uhr
Stefan Tomik Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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