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Karlsruhe Verfassungsrichter zweifeln an EU-Reformvertrag

10.02.2009 ·  Ist der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar? „Kein normaler Bürger kann den Vertrag verstehen“, monieren Staatsrechtler. Die Verfassungsrichter nehmen die Einwände der Kläger ernst. Die Regierungsvertreter halten sich merklich zurück.

Von Reinhard Müller, Karlsruhe
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In einem waren sich alle einig: Große Literatur ist der Vertrag von Lissabon nicht. In einem Freiburger Theater wurden Passagen aus dem Werk vorgelesen - ein großer Lacherfolg. Der Freiburger Staatsrechtslehrer Dietrich Murswiek, der davon am Dienstag in Karlsruhe berichtete, meinte, den Vertrag könne „kein normaler Bürger verstehen“.

Es handele sich um eine „gigantische Camouflage“, sagte Murswiek, der den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler in seinem Verfassungsstreit gegen den Vertrag von Lissabon vertritt. Begriffe, die an eine europäische Staatlichkeit erinnerten, würden im Text sorgsam vermeiden, „nur damit die Franzosen und die Niederländer nicht darüber zu grübeln beginnen, warum sie diesmal nicht abstimmen dürfen“.

Anhörungen von „Volkshochschulcharakter“

Außenminister Steinmeier (SPD) und Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sowie die Vertreter des Bundestages, der fast komplett diesem weiteren europäischen Integrationsschritt zugestimmt hatte, sahen das naturgemäß ganz anders: Vor allem Steinmeier reihte freilich nur die üblichen Floskeln aneinander: Die Effizienz und Handlungsfähigkeit der EU müssten gestärkt werden; die „Kohärenz unseres Außenhandelns“ solle erheblich verbessert werden. Schäuble stellte in Abrede, dass die Souveränität Deutschlands durch den Reformvertrag beeinträchtigt sei.

Gauweiler musste sich den Vorwurf anhören, er hätte sich ja an den Beratungen aktiv beteiligen können. Der konterte später, die Anhörungen im Europaausschuss hätten zum einen erst nach der Unterzeichnung des Vertrages stattgefunden und zum anderen „Volkshochschulcharakter“ gehabt. Ganz anders hätten etwa die dänische oder die niederländische Regierungen ihre Abgeordneten informiert. Der Abgeordnete Gunther Krichbaum widersprach dem ausdrücklich; man müsse hier auch die Beratungen zum später gescheiterten EU-Verfassungsvertrag erwähnen.

„Reden wir alle vom selben Vertrag?“

Richter Udo Di Fabio musste lange schweigen in dieser mündlichen Verhandlung. Das fiel ihm sichtlich schwer, doch hatte er es selbst so gewollt: Der Berichterstatter hatte in der Verhandlungsgliederung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon erst einmal den Boden bereiten lassen, um später zu fragen, „ob wir alle vom selben Vertrag reden“.

Daran konnte man in der Tat mitunter zweifeln, schließlich lag auch den Bundestagsabgeordneten seinerzeit eine konsolidierte Textfassung allenfalls kurz vor der Abstimmung vor. Schließlich platzte es aus dem Staatsrechtslehrer Di Fabio heraus - er fragte nach seinem Lieblingswort, das zuvor überhaupt noch nicht gefallen war: Freiheit. „Warum muss der Staat das überhaupt regeln?“ laute die Frage aus der Sicht des Bürgers. Die EU müsse darüber Rechenschaft ablegen, ob es ein Gewinn für die Freiheit, ein Gewinn für den Staat sei, wenn Kompetenzen übertragen würden. Di Fabio sieht hier die „Supranationalisierung des europäischen Staatsethos“. Und so in Fahrt gekommen fragte er Bundesinnenminister Schäuble konkret nach den neuen Kompetenzen der EU in Sachen Inneres und Justiz - vor noch gar nicht allzu langer Zeit waren dies Kernbereiche staatlicher Souveränität.

Schäuble hebt Schengen-Grenzen hervor

Der Innenminister hatte vor allem die Bedeutung der wirksamen Sicherung der Schengen-Grenzen in der EU der 27 hervorgehoben. Doch da hakte Di Fabio, der von der CDU für das Karlsruher Richteramt vorgeschlagen worden war, nach. Warum muss die Union auch noch Kompetenzen für das Strafrecht bekommen? Da konnte Schäuble im wesentlichen nur auf seine fehlende Ressortzuständigkeit verweisen. Auch die anderen von der Union für das Verfassungsgericht vorgeschlagenen Richter Herbert Landau, Siegfried Broß und Rudolf Mellinghoff hieben in dieselbe Kerbe - und waren nicht leicht zufriedenzustellen.

Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Christian Tomuschat, warb dafür, dem arg gescholtenen Europäischen Gerichtshof mehr Vertrauen entgegenzubringen; er sei nicht mehr der „Motor der Integration“ aus der Anfangszeit der europäischen Integration. Aus Sicht eines der Beschwerdeführer wurde dies noch in der laufenden Karlsruher Verhandlung widerlegt.

Gauweiler ließ eine Erklärung zur am Dienstag verkündeten Entscheidung der Luxemburger Richter zur Vorratsdatenspeicherung verbreiten: Hier habe der Europäische Gerichtshof die Entscheidung der Mitgliedstaaten abgesegnet, den Terrorismus aufgrund seiner binnenmarktbezogenen Harmonisierungskompetenz zu bekämpfen, weil er im Rahmen der „Dritten Säule“ die erforderliche Einstimmigkeit nicht erzielen konnte.

Soll der Bürger warten, bis er betroffen ist?

Die mit dem Vertrag von Lissabon ausgeweiteten Mehrheitsentscheidungen sind ein wichtiger Angriffspunkt der Beschwerdeführer. Während die Bundesregierung hervorhob, der Vertrag von Lissabon stärke das Demokratieprinzip - das Europäische Parlament werde zum vollwertigen Parlament und die nationalen Parlamente erhielten die Möglichkeit zur Subsidiaritätsklage - sahen die Beschwerdeführer gerade durch die Kompetenzverlagerungen und den Zuwachs von Mehrheitsentscheidungen den Bundestag geschwächt.

Bundestag und Bundesregierung halten dagegen die Klagen schon für unzulässig. Es sei dem deutschen Recht fremd, dass jeder Bürger die Möglichkeit habe, mutmaßliche Kompetenzverlagerungen unter Berufung auf das Wahlrecht zum Bundestag anzugreifen - genau das aber hatte der Zweite Senat im Maastricht-Urteil entschieden. Entsprechend kritisch fragte denn auch der Senatsvorsitzende, Vizepräsident Andreas Voßkuhle, nach, ob er denn etwa als Bürger abwarten solle, bis Deutschland sich völkerrechtlich gebunden habe und er von konkreten Maßnahmen betroffen sei.

Karlsruhe wird die Klagen, die sich um Entstaatlichung, Demokratieprinzip und Souveränität drehen, kaum für unzulässig erklären. Aber geht es überhaupt um Souveränität? Hier musste der renommierte Europa- und Völkerrechtler Christian Tomuschat, der für die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht den Vertrag von Lissabon verteidigte, seinen jungen Kollegen Franz Meyer höflich korrigieren. Der vertritt den Bundestag und sagte, im Kern gehe es beim Vertrag von Lissabon um Autonomieschonung. Tomuschat wollte dann doch lieber von „Souveränitätsschonung“ sprechen. Autonomie erinnere ihn doch zu sehr an Kommunen. Deutschland als Kommune in der EU? Dazu passte, dass die Vertreter des Bundestages von „Teilhabe“ sprachen - und nicht von demokratischer Selbstbestimmung.

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Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.

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