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Kampf gegen Kindesmissbrauch EU-Kommission will Internetsperren

 ·  Die umstrittenen Internetsperren könnten doch noch kommen: Die Europäische Kommission hat ein Gesetzgebungsverfahren gegen Kindesmissbrauch initiiert. Darin sollen alle EU-Staaten verpflichtet werden, kinderpornographische Websites blockieren zu lassen.

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Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Websites zu blockieren. Die geplanten Internetsperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die „mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen soll“, wie die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für FAZ.NET schreibt. (Siehe: EU-Kommissarin Malmström: Dunkle Ecken des Internets aufräumen) Sie will den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorstellen. Würde sie realisiert, müsste Deutschland jene Internetsperren einführen, von denen sich die schwarz-gelbe Regierung gerade verabschiedet hatte.

Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten „unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten“, schreibt Frau Malmström. „Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen.“

Grooming soll strafbar sein

Der Richtlinienentwurf, der der F.A.Z. vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming – der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst. Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos „streamen“, sie also in Echtzeit abrufen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern.

Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen. Dazu zählt die Kommission die Sperrung kinderpornographischer Websites, die die Zugangsanbieter technisch umsetzen sollen. In der konkreten Ausgestaltung der Sperrtechnik und des Verfahrens wird den EU-Staaten ein Spielraum zugestanden. Sie könnten die Provider - wie in Italien praktiziert - gesetzlich in die Pflicht nehmen. Sie könnten aber auch - wie in Großbritannien - der Internetwirtschaft die Einrichtung eines Sperrsystems überlassen.

Die Richtlinie bezieht sich ausschließlich auf das World Wide Web und verlangt Schutzmaßnahmen, um Internetsperren auf kinderpornographische Websites zu beschränken. Zugleich werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um kinderpornographische Inhalte von Servern löschen zu lassen.

Die Kommission hatte einen ähnlichen Entwurf schon im März vergangenen Jahres präsentiert. Durch die Vertragsrevision von Lissabon wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch schon in einem frühen Stadium obsolet. Der nun vorliegende Entwurf muss noch das Europäische Parlament und den Ministerrat passieren; beide Gremien könnten Änderungen einbringen. Wird die Richtlinie angenommen, hätten die Staaten zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen.

Deutschland könnte überstimmt werden

Die Kommission rechnet mit großer Unterstützung. In Finnland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und Italien werden Internetsperren bereits eingesetzt. Belgien, Frankreich, Irland, die Niederlande, Spanien und Slowenien sollen dem Vorhaben positiv gegenüberstehen, in Deutschland dürfte es auf Widerstand stoßen.

Union und FDP hatten sich darauf verständigt, das vom Bundestag bereits beschlossene Sperrgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode nicht anzuwenden. Auch die SPD ist zwischenzeitlich von ihrer Zustimmung zu dem Projekt der früheren Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) abgerückt. Da im EU-Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit entschieden wird, könnte Deutschland überstimmt werden.

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Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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