Die Europäische Kommission möchte die Beschlagnahme kriminell erworbener Vermögen in der EU vereinfachen und hat dazu am Montag eine Gesetzesinitiative vorgelegt. Sie schlägt vor, dass künftig in allen EU-Ländern kriminell erworbenes Vermögen eines Verurteilten eingezogen werden kann, auch wenn es nicht direkt aus dem Verbrechen stammt, das zur Verurteilung führte. Außerdem soll überall in Europa ermöglicht werden, dass Staatsanwälte Vermögen vorbeugend einfrieren können, um zu verhindern, dass es vor einer Gerichtsentscheidung beiseite geschafft wird. Dem Vorschlag müssen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.
Innenkommissarin Malmström begründete den Vorschlag damit, dass es in der Strafverfolgung nicht genüge, Verbrecher hinter Gitter zu bringen. Zum Wohle des Steuerzahlers und zur Verhinderung weiterer Straftaten müsse unrechtmäßig erworbenes Vermögen eingezogen werden. Nach einer UN-Schätzung betrug der weltweite Ertrag aus Straftaten etwa für das Jahr 2009 2,1 Billionen Dollar, von denen weniger als ein Prozent beschlagnahmt werden. Auch in Europa gehen laut der Kommission Hunderte Milliarden Euro im Jahr in die Taschen von kriminellen Banden und der Mafia. Sie würden in teure Autos, Immobilen, Unternehmen, Edelsteine oder Pferde investiert.
Bisher recht unterschiedliche Gesetze in den Mitgliedstaaten
Zu den Vorschlägen der Kommission gehört auch, dass Vermögen leichter eingezogen werden können, die von einem Verdächtigen an eine dritte Person weitergegeben wurden. Außerdem soll es in der EU einheitlich gestattet werden, dass Vermögen beschlagnahmt werden können, wenn der Verdächtige nicht verurteilt werden kann (etwa wegen Todes, Krankheit oder Flucht). Schließlich sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eingefrorenes Vermögen zu verwalten, damit sie vor der Beschlagnahme nicht an Wert verlieren. Die Kommission hob hervor, dass diese Maßnahmen durch einen strengen Grundrechteschutz ausgeglichen werden müssten, gestützt auf die Unschuldsvermutung und die Eigentumsrechte.
Auf diesem Feld gelten bisher recht unterschiedliche Gesetze in den Mitgliedstaaten. Die Niederlande haben das ausgereifteste System der Beschlagnahme, während es in Griechenland nach Ansicht der Kommission nur ein paar Grundregeln gibt. Italien, das wegen der Mafia eine große Rolle spielt, hat nach dem Urteil von Frau Malmström „mehr oder weniger alles“, was die Kommission anregt, auch wenn dort vieles erst teilweise umgesetzt ist.
In Deutschland müssten einige Änderungen vorgenommen werden, sollte der Kommissionsvorschlag in Brüssel verabschiedet werden. So ist nach deutschem Recht die Beschlagnahme von indirekt aus Verbrechen stammenden Vermögen (Wertzuwächse oder Reinvestitionen) nur nach einer strafrechtlichen Beweiserhebung möglich; der Kommission reichte hier eine zivilrechtliche Beweisführung. Außerdem will sie, dass in solchen Fällen die Beschlagnahme vom Strafverfahren getrennt werden kann, was in Deutschland bisher nicht geht. Außerdem gibt es kein Amt für die Verwaltung eingefrorener Vermögen und das Recht zur Beschlagnahme bei Dritten entspricht nur teilweise den Vorstellungen der EU-Kommission.
"Die Europäische Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt,
Uwe Bussenius (uwebus)
- 13.03.2012, 18:56 Uhr
Die Staaten sind die Verbrecher.
Reinhard Kreis (mullex)
- 13.03.2012, 12:09 Uhr
PRIMA IDEE
harm zorc (toughdown)
- 13.03.2012, 11:19 Uhr
Überfällig
Karin Gossmann-Walter (sidana)
- 13.03.2012, 10:53 Uhr
Vermögen beschlagnahmen...Wem geben?
Alexander Rosenbauer (alexa.ros)
- 13.03.2012, 10:26 Uhr