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„Ideenpapier“ des Auswärtigen Amtes Der nächste Konvent

21.10.2011 ·  Um dem Stabilitätspakt mehr Geltung zu verschaffen, will Berlin die EU-Verträge ändern. Inhaltliche Beschlüsse sollen in Brüssel allerdings noch nicht gefasst werden.

Von Nikolas Busse, Brüssel
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In der Euro-Krise ist die Not inzwischen so groß, dass die Staats- und Regierungschefs der EU am Sonntag über ein Thema reden werden, das diese Politikergeneration eigentlich nicht mehr anfassen wollte: eine größere Änderung der EU-Verträge. Nach der jüngsten Vertragsreform von Lissabon, die fast zehn Jahre in Anspruch nahm und die EU in mehrere Krisen stürzte, hatte man sich in Brüssel informell darauf verständigt, das Regelwerk der Union für viele Jahre nicht mehr anzutasten. Auf dem Gipfeltreffen will Bundeskanzlerin Merkel nun aber vorschlagen, die Verträge so schnell wie möglich neu zu fassen, um den EU-Institutionen mehr Macht gegen Defizitsünder zu geben.

Erste Überlegungen der Bundesregierung lassen sich einem „Ideenpapier“ des Auswärtigen Amtes entnehmen, über das schon im Bundeskabinett gesprochen worden ist. Danach gibt es aus Berliner Sicht drei Möglichkeiten, um dem Stabilitätspakt mehr Geltung zu verschaffen: Die erste lautet, zu „wirklich automatischen Sanktionen“ gegen Defizitsünder zu kommen, indem die EU-Kommission das Recht erhält, auch ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten Sanktionen gegen ein Land zu verhängen, dessen Haushaltsdefizit exzessiv ist. Dafür müsste Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU geändert werden, der den Mitgliedstaaten bislang garantiert, dass sie bei der Verhängung von Sanktionen das letzte Wort haben.

„Durchgriffsrechte“ für den „Stabilitätskommissar“

Mit Blick auf den sogenannten „präventiven Arm“ des Paktes, der erste Eingriffe schon ermöglichen soll, bevor ein Land die EU-Schuldengrenzen überschreitet, schlägt das Auswärtige Amt vor, generell nur noch umgekehrte qualifizierte Mehrheiten anzuwenden. Das würde es für die Mitgliedstaaten schwerer machen, Sanktionsvorschläge der Kommission abzulehnen. Dafür wäre Artikel 121 des Vertrags zu ändern.

Als Nächstes wird in dem Papier vorgeschlagen, gegen „dauerhafte Verletzungen“ des Stabilitätspakts vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu können. Sowohl die Kommission als auch einzelne Mitgliedstaaten sollen dieses Recht erhalten, das im geltenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Schließlich wird das Institut eines „Stabilitätskommissars“ angeführt, der entweder „direkte Durchgriffsrechte“ auf die Haushalte von Defizitsündern bekäme oder Vorschläge für entsprechende Beschlüsse der Mitgliedstaaten machen könnte. Die Autoren des Papiers weisen allerdings darauf hin, dass die Schaffung eines solchen Amtes womöglich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre, weil dieser Kommissar die Haushaltsautonomie des Bundestages in Frage stellen würde, wenn Deutschland einmal der Sünder wäre. In anderen EU-Staaten wäre das wahrscheinlich ähnlich schwierig. Ein Ausweg wäre, dass der Stabilitätskommissar nur bei der Verwendung von EU-Fördergeld ein direktes Entscheidungsrecht bekäme.

Manche Dinge könnten neu geregelt werden

Die Bundeskanzlerin will am Sonntag in Brüssel dazu noch keine inhaltlichen Beschlüsse fassen lassen, so viel war vorab zu erfahren. Die Bundesregierung hat aber zumindest zwei Vorschläge zum Verfahren: Den für solche Kompetenzübertragungen vorgeschriebenen Konvent (mit Vertretern der EU-Institutionen, der nationalen Parlamente und der Staats- und Regierungschefs) will sie thematisch auf diese wenigen finanzpolitischen Änderungen begrenzt sehen. Von einem „kleinen Konvent“ ist die Rede. Zum anderen hätte Berlin gerne, dass die Vertragsänderungen nur für die Euro-Staaten gelten. Das würde vermutlich die Ratifikation erleichtern. Sie wäre zwar immer noch in allen 27 Mitgliedstaaten vorzunehmen, würde aber in den Ländern, die nicht betroffen sind, wohl kaum zu innenpolitischem Streit führen. Ziel ist, dass die Vertragsänderungen in „wenigen Jahren“ in Kraft treten können.

Dass Frau Merkel hier noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss, machte in dieser Woche ein Auftritt des polnischen Ministerpräsidenten Tusk in Brüssel deutlich. Man solle doch lieber erst einmal mit der gerade verabschiedeten Verschärfung des Stabilitätspakts arbeiten, sagte er zu den Berliner Plänen. Mit der jüngsten Reform, für die keine Vertragsänderung nötig war, wurden „quasiautomatische“ Sanktionen eingeführt, bei deren Verhängung die Mitgliedstaaten noch einigen Einfluss haben. Hinter Tusks Äußerung steckt auch die polnische Sorge, dass sich die Euro-Staaten vom Rest der EU institutionell immer stärker abspalten könnten.

Außerdem kann es natürlich geschehen, dass manche die Gelegenheit nutzen, um im Konvent Dinge neu zu regeln, die ihnen wichtig sind. Ein Kandidat ist Großbritannien; dort ist unter den Konservativen schon eine Debatte über die Rückholung von EU-Kompetenzen entbrannt ist. Ähnliches könnte in anderen euroskeptischen Staaten geschehen. Im Europäischen Parlament wiederum gibt es Forderungen nach mehr Integration (etwa hinsichtlich der Direktwahl des Kommissionspräsidenten), was dann ebenfalls wieder auf eine größere und politisch noch schwierigere Reform hinausliefe. „Die Gefahr, dass sich das ausweitet, besteht durchaus“, sagt ein Brüsseler Diplomat.

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

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