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Gesundheit EU droht Deutschland wegen fehlenden Nichtraucherschutzes

12.04.2006 ·  Weil die Bundesregierung angeblich nicht hart genug gegen den Zigarettenkonsum vorgeht und das Werbe- und Sponsorenverbot für Tabak nicht in nationales Recht umgesetzt hat, will die EU-Kommission Deutschland vor Gericht bringen. Berlin weist die Kritik zurück.

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Die EU-Kommission droht der Bundesregierung wegen Versäumnissen im Kampf gegen den Tabakkonsum mit rechtlichen Schritten.

Deutschland lasse sich mehr Zeit als andere Länder, um rauchfreie Zonen zu schaffen, kritisierte Gesundheitskommissar Markos Kyprianou in der „Berliner Zeitung“. Er forderte die Bundesregierung auf, das europäische Werbe- und Sponsorenverbot für Tabak in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hatte die dafür gesetzte Frist Anfang April verstreichen lassen.

„Eine gute Investition“

„Ich bin entschlossen, den Fall unverzüglich vor den (Europäischen) Gerichtshof zu bringen“, sagte Kyprianou. Deutschland und Luxemburg sind die einzigen EU-Staaten, die das Tabakwerbeverbot noch nicht gesetzlich geregelt haben. Die Tabakwerbung ermutige vor allem Kinder und Jugendliche, mit dem Rauchen anzufangen, sagte Kyprianou. In Deutschland sei aber der Nichtraucherschutz populär. „Ich hoffe, daß die deutsche Regierung das berücksichtigt und rasch wirksame Maßnahmen ergreift, um Rauchen an allen Arbeitsplätzen und in allen frei zugänglichen Räumen zu untersagen.“

Als Vorbild nannte Kyprianou Irland, wo das öffentliche Rauchen auch in allen Kneipen und Bars seit zwei Jahren verboten ist. An den Folgen des Tabakkonsums stürben in der EU jährlich 650.000 Menschen. „Weil das Kosten von bis zu 100 Milliarden Euro verursacht, ist Nichtraucherschutz auch eine gute Investition“, sagte der Gesundheitskommissar.

Berlin weist Kritik zurück

Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen. „Es geht nicht darum, den Nichtraucherschutz verhindern zu wollen“, sagte eine Sprecherin des Verbraucherministeriums am Mittwoch in Berlin. Die EU solle aber nicht vorschreiben, welche Werbung in Deutschland gedruckt werde und welche nicht. Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Jahr 2003 gegen das EU-Tabakwerbeverbot geklagt, das seit 2005 gilt. Wie die Sprecherin weiter sagte, will die Regierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums verwies zudem darauf, daß eine freiwillige Vereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättenverband bislang erfolgreich sei und laut einer Umfrage mehr als 30 Prozent der Gaststätten eine Nichtraucherzone eingerichtet hätten.

Der Präsident der Ärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, forderte ein umfassendes Rauchverbot sowie die Rücknahme der deutschen Klage. „Die Regierung ist in hohem Maße unglaubwürdig, wenn sie einerseits nationale Anti-Tabak-Kampagnen unterstützt, andererseits aber jeden Versuch der Eindämmung des Tabakkonsums torpediert“, sagte Hoppe in Berlin.

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