Home
http://www.faz.net/-gq4-14fhb
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Europäisches Parlament Mitentscheidung ist die Regel

30.11.2009 ·  Das Europäische Parlament wird oft als großer Gewinner der Vertragsreform bezeichnet. Grundsätzlich wird es fortan auf allen Feldern der Gesetzgebung mit den im Rat vertretenen EU-Regierungen gleichberechtigt sein.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Das Europäische Parlament wird oft als großer Gewinner der Vertragsreform bezeichnet. Grundsätzlich wird es fortan auf allen Feldern der Gesetzgebung mit den im Rat vertretenen EU-Regierungen gleichberechtigt sein. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags Ende 1993, der das Parlament bei vielen Binnenmarktregeln mit dem Ministerrat gleichstellte, gab es das „Mitentscheidungsverfahren“. Künftig heißt es „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“.

Der Lissabonner Vertrag gibt dem Parlament insbesondere neue Befugnisse bei der - bisher weitgehend den Regierungen vorbehaltenen - Gesetzgebung zur Innen- und Rechtspolitik sowie beim EU-Haushalt. In der Asyl- und Wanderungspolitik, bei der Annäherung zivil- und strafrechtlicher Bestimmungen oder bei bestimmten Regeln zur polizeilichen Zusammenarbeit ist das alle fünf Jahre von den EU-Bürgern direkt gewählte Parlament nun gleichberechtigt mit der Staatenkammer.

Künftig wird das Parlament sämtliche Ausgaben gemeinsam mit den Regierungen beschließen. Erstmals gilt dies auch für die Agrarausgaben, auf die noch immer rund 40 Prozent des EU-Haushalts entfallen. Ein Pferdefuß aus Sicht des Parlaments ist, dass die Zuständigkeit für die Einnahmen weiterhin bei den Regierungen liegen wird. Gerne hätten viele Parlamentarier auch in der Steuer- sowie in der Außen- und Sicherheitspolitik mehr Rechte wahrgenommen.

Der entscheidende Unterschied zu den meisten einzelstaatlichen Volksvertretungen liegt darin, dass die Europaabgeordneten kein Initiativrecht bei der Gesetzgebung haben. Diese Zuständigkeit bleibt, bis auf einige Ausnahmefälle, der Europäischen Kommission vorbehalten. Der Lissabonner Vertrag stärkt hingegen die Stellung des Parlaments gegenüber der Exekutive. So müssen die Staats- und Regierungschefs bei der Benennung des Kommissionspräsidenten dem Ergebnis der Europawahlen Rechnung tragen. Der Präsident und - in einem zweiten Schritt - das gesamte Kollegium müssen sich einem Zustimmungsvotum mit einfacher Mehrheit stellen. Für das (schon bisher theoretisch mögliche) Misstrauensvotum wird hingegen weiterhin eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein.

Die Zahl der Abgeordneten erhöht sich zunächst von 736 auf 754. Das sind drei mehr als im Lissabonner Vertrag vorgeschrieben. Die vorgesehene Verringerung der Zahl der deutschen Parlamentarier von derzeit 99 auf 96 soll erst nach den nächsten, für 2014 geplanten Wahlen wirksam werden.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Von dir die Fregatte, von mir die Drohne

Von Thomas Gutschker

Verteidigung ist eine nationale Angelegenheit? Die Wirklichkeit hat sich längst geändert. Die Armeen der Nato-Partner müssen zusammenarbeiten. Kein Land ist mehr autark. Mehr 2 3