27.10.2004 · Wurden die von der Kommission vorgelegten Gesetzesvorschläge früher zumeist im Parlament kaum verändert angenommen, so regt sich jetzt immer häufiger Widerstand gegenüber der gelegentlichen Regelungswut der Eurokraten.
Von Hajo Friedrich, BrüsselSeit seiner ersten Direktwahl im Juni 1979 hat das Europäische Parlament bei allen Revisionen der europäischen Verträge stets mehr Rechte erhalten. Und obendrein haben sich die Abgeordneten immer mehr Einfluß erkämpft. Auch wenn es nicht in den EU-Verträgen steht: Schon zum dritten Mal seit 1995 und 1999 mußten jetzt die designierten Mitglieder der Europäischen Kommission den Fachausschüssen des EU-Parlaments Rede und Antwort stehen. Bisher hieß es abschätzig, daß dabei kein Kandidat ernsthaft befürchten müsse, an der parlamentarischen Klippe zu scheitern. Doch die Zeiten haben sich geändert.
Der „Fall Buttiglione“ könnte für Europa werden, was die Erkämpfung des Haushaltsrechts für die Parlamente der europäischen Nationalstaaten in der Verfassungsgeschichte war. Wie die „Parlamentarisierung“ der Europapolitik voranschreitet, läßt sich in der europäischen Sach- und Personalpolitik beobachten. Wurden die von der Kommission vorgelegten Gesetzesvorschläge früher zumeist im Parlament kaum verändert angenommen, so regt sich jetzt immer häufiger Widerstand gegenüber der gelegentlichen Regelungswut der Eurokraten. Immer häufiger werden Richtlinienvorschläge blockiert.
Kommission unter Schock
Enorm gewachsen sind auch das Selbstbewußtsein und der Widerspruchsgeist der Abgeordneten gegenüber den Regierungen. Dies zeigt sich beispielsweise in nächtelangen Vermittlungsverfahren mit dem Ministerrat über die Details der Gesetzgebung. Und bei der Besetzung von EU-Spitzenposten. Bereits im Vorjahr forderte der Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei und der Europäischen Demokraten (EVP-ED), Pöttering, der Nachfolger von Kommissionspräsident Prodi müsse aus dem politischen Lager der stärksten Fraktion im EU-Parlament kommen. So setzte er indirekt und mit tatkräftiger Unterstützung der CDU-Vorsitzenden Merkel den konservativen Portugiesen Barroso durch - gegen den Wunschkandidaten der meisten EU-Regierungschefs, den liberalen Belgier Verhofstadt.
Unvergessen ist auch die treibende Rolle einiger Parlamentarier beim Rücktritt der Santer-Kommission im März 1999 wegen Günstlingswirtschaft und Mißmanagement einiger Kommissare. Damals galt die Kommission als der traditionelle Bündnispartner des Parlaments noch als sakrosankt. Für ein Mißtrauensvotum fand sich im Parlament keine Mehrheit. Doch für die Einsetzung eines Ausschusses unabhängiger Experten. Zur Überraschung aller EU-Beobachter attestierten die „Weisen“ dem gesamten Kollegium Verantwortungslosigkeit. Daraufhin wählte der redliche Luxemburger Santer den Rücktritt, von dessen Schock sich die Kommission offensichtlich bis heute nicht erholt hat.
Umstrittene Spesenregelung
Inzwischen ist aber auch das Parlament nicht mehr vor Kritik an eigenen Mißständen gefeit. Manche Abgeordnete wie der parteilose Österreicher Hans-Peter Martin haben ihren großen Wahlerfolg im Juni nicht zuletzt der Unfähigkeit des Parlaments zu verdanken, aus eigener Kraft Mißstände im eigenen Hause abzustellen, die immer wieder Anlaß zur Kritik bieten. Anlaß zum Beispiel für Kampagnen von Boulevardmedien bildet wohl auch in Zukunft die umstrittene Spesenregelung. Sie verhilft den meisten Abgeordneten zu einem teilweise enormen Zusatzeinkommen. Eine Aufgabe des Europaparlaments wird es künftig sein, ähnlich wie die anderen EU-Institutionen seine Arbeitsweisen und Organisation zu reformieren. Läßt sich der Einfluß der Abgeordneten messen? Inzwischen bestimme das Parlament 30 bis 40 Prozent der Europapolitik, schätzt der Vizepräsident des Parlaments, Ingo Friedrich (CSU). Nur die im Europäischen Ministerrat vertretenen Regierungen der 25 EU-Mitgliedstaaten verfügten über mehr Macht. Die mit dem Initiativmonopol für Gesetzesvorschläge versehene Europäische Kommission liege dagegen bei „gleichbleibend rund 20 Prozent“, sagt der CSU-Politiker.
Dennoch, in der Öffentlichkeit werden die Plenarsitzungen in Straßburg, noch die in Brüssel stattfindenden Ausschuß- und Fraktionssitzungen kaum wahrgenommen. Dies belegt auch die abermals geringe Wahlbeteiligung in fast allen Ländern bei der sechsten Europawahl im vergangenen Juni. Sie lag im Durchschnitt der 25 EU-Länder bei 45,7 Prozent. Dabei ist das Europäische Parlament das einzige Organ im Institutionengefüge der EU, das seine politische Legitimation unmittelbar von den Bürgern bezieht.
Kein klassisches parlamentarisches Muster
Die geringe Wahrnehmung der EU-Volksvertretung liegt auch daran, daß sie sich nicht nach klassischem parlamentarischen Muster in Regierungs- und Oppositionslager differenzieren läßt. Es kann seine Rechte meist erst dann zur Geltung bringen, wenn sehr breite Mehrheiten gegeben sind. In der Praxis kann sich das Parlament mit seiner Position gegenüber seinem Gegenpol, dem Ministerrat, nur behaupten, wenn sich dafür große Koalitionen finden.
Die wichtigste Einflußmöglichkeit der heute 732 Abgeordneten aus den 25 EU-Mitgliedsländern, darunter 99 aus Deutschland, liegt bei der Gesetzgebung. Nach dem Inkrafttreten der geplanten EU-Verfassung ist das Parlament praktisch auf allen Politikfeldern gleichberechtigt mit dem Europäischen Ministerrat, dem die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten angehören.