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Europäischer Rat Schwieriger Balanceakt

10.02.2010 ·  Der Europäische Rat und sein erster „ständiger“ Präsident Van Rompuy stehen vor einer zentralen Herausforderung: Sie müssen die Wirtschaftskrise bewältigen. Nicht zum ersten Mal lauert in der EU die Gefahr überhöhter Erwartungen.

Von Michael Stabenow, Brüssel
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Vom klobigen Justus-Lipsius-Gebäude, in dem traditionell die EU-Gipfeltreffen stattfinden und sich sein Amtssitz befindet, sind es für Herman Van Rompuy nur wenige Schritte in den Parc Léopold. Jenseits der stark befahrenen Rue Belliard, in der renovierten Solvay-Bibliothek, wird der neue – „ständige“ – Präsident des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs an diesem Donnerstag erstmals ein Gipfeltreffen leiten.

Der neue Abschnitt im Zeichen des Lissabonner Vertrags beginnt nicht nur mit der Überquerung einer Brüsseler Hauptverkehrsader, sondern auch mit manch anderen Risiken. So lauert insbesondere die Gefahr, dass der Europäische Rat bei der zentralen Herausforderung, der Bewältigung der Wirtschaftskrise, überhöhte Erwartungen wecken könnte. Der Lissabonner Vertrag setzt den EU-Zuständigkeiten in der Wirtschaftspolitik enge Grenzen.

Hehre Appelle und Wortgeklingel

Das galt schon für die sang- und klanglos zu den Akten gelegte „Lissabon-Strategie“. Mit ihr hatten die Staats- und Regierungschefs vor einem Jahrzehnt das kühne, aber unrealistische Ziel gesetzt, Europa binnen eines Jahrzehnts in den „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu verwandeln. Daraus wurde nichts. Die damals gefeierte „Offene Methode der Koordinierung“ entpuppte sich als Wortgeklingel: Die Wirtschaftspolitik blieb ureigenes Terrain der Mitgliedstaaten. Hehre Appelle zur Reform der Arbeitsmärkte oder zu Forschungs- und Bildungsanstrengungen fruchteten wenig. Auch „Europa 2020“, das Nachfolgeprojekt der „Lissabon-Strategie“, zu dem die neue Europäische Kommission Anfang März Vorschläge unterbreiten wird, steht nicht unter einem günstigeren Stern.

Der Vertrag bestätigt, dass die Wirtschaftspolitik „eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ sei und der Koordinierung durch die Staaten bedürfte. Er weist der Kommission etwas mehr wirtschaftspolitische Befugnisse zu. So kann sie Verwarnungen gegenüber säumigen Regierungen aussprechen. Auch das Gremium der Finanzminister der Euro-Gruppe wird erstmals im Vertrag aufgeführt.

Das ändert nichts daran, dass es beim bisherigen Zuschnitt der Zuständigkeiten bleibt. Dieses Manko will die Kommission dadurch wettmachen, dass die Regierungen sich öffentlich zu ihrer Verantwortung für eine engere wirtschaftspolitische Abstimmung bekennen sollen. Ferner sollen sie der Neigung widerstehen, die Verantwortung für missliebige Entwicklungen auf „Brüssel“ abzuwälzen. Aber auch von Regierungsvertretern ist zu hören, die Mitglieder des Europäischen Rats müssten sich eine gemeinsame abgestimmte Wirtschaftslinie zu eigen machen und vertreten. Dies sei es, was sich hinter dem mit Vorbehalten verbundenen Schlagwort der „Wirtschaftsregierung“ verberge.

Deshalb hält es Kommissionspräsident Barroso für sinnvoll, den Staaten eine Reihe quantitativer Ziele vorzugeben, zum Beispiel zu Forschungsanstrengungen oder auch zum nachhaltigeren Wirtschaften. Nebensächlich erscheint dabei, dass die EU mangels verbindlicher politischer Instrumente Gefahr laufen könnte, wie schon bei der vom damaligen Kommissionspräsidenten Delors 1993 betriebenen Festschreibung des Ziels einer Halbierung der Arbeitslosigkeit binnen fünf Jahren, „Machbarkeitsillusionen“ zu schüren.

Wo ein Wille ist, soll auch ein Weg sein

Wo ein Wille sei, da müsse auch ein Weg sein, lautet offenbar die Devise. Wege kann die Gemeinschaft jedoch vor allem dort beschreiten, wo ihre Institutionen auch wirklich zuständig sind: die Europäische Zentralbank in der Geldpolitik, Regierungen und Europaparlament bei der Verwirklichung des schrankenlosen Binnenmarktes.

Hierbei könnte sich der Lissabonner Vertrag und die Aufwertung des Europäischen Rats als gesonderte „Institution“ mit ständigem Vorsitzenden ebenfalls als tückisch erweisen. Der herkömmliche und „aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene“ zusammengesetzte „Rat“ (das klassische Beschlussorgan der Regierungen) besteht nämlich fort. Anders als der Europäische Rat, welcher der Union die „erforderlichen Impulse“ geben und hierfür „die allgemeinen politischen Zielsetzungen und Prioritäten“ festlegen soll, darf der Rat meistens mehrheitlich entscheiden.

Treffen hinter verschlossenen Türen

Zudem hat der Europäische Rat keine gesetzgeberische Funktion. Wird er dennoch nicht nur als Berufungsinstanz, sondern zunehmend auch als – dem Einstimmigkeitszwang unterworfenes – Beschlussorgan verstanden, dann könnte dies die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. Auch das bei der Gesetzgebung grundsätzlich mit dem Rat gleichberechtigte EU-Parlament könnte das Nachsehen erhalten.

Vieles hängt davon ab, wie der neue Ratsvorsitzende sein Amt versehen wird. Im Einladungsschreiben Van Rompuys für diesen Donnerstag heißt es: „Ich sehe unser Treffen als Beginn eines Prozesses enger und fortlaufender Abstimmung zwischen den Staats- und Regierungschefs zu allen größeren Themen, denen sich die EU gegenübersieht.“ Die Wahl der Solvay-Bibliothek begründete der frühere belgische Regierungschef mit dem Ziel, „eine offene und informelle Diskussion zu erleichtern“.

Das Treffen findet hinter verschlossenen Türen und im kleinen Kreise statt, ohne die Außenminister. Ob all dies im Geist des Lissabonner Vertrags ist? Schließlich heißt es dort in Artikel 1: „Dieser Vertrag stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden.“ Ob als gehobener Sitzungsleiter, persönliche Autorität oder, wie Skeptiker befürchten, Befehlsempfänger im Dienste großer Staaten – man sollte keine überzogenen Erwartungen in den neuen Ratspräsidenten setzen.

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