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Europäischer Gerichtshof BAföG verstößt gegen Freizügigkeit in der EU

23.10.2007 ·  Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Studenten gestärkt: Die Richter verwarfen eine Bestimmung des deutschen BaföG, laut der ein Studium in einem anderen EU-Staat nur gefördert wird, wenn es zuvor mindestens ein Jahr lang in Deutschland absolviert wurde.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in dem deutschen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen Verstoß gegen die Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil haben die Richter die in dem Gesetz enthaltene Bestimmung verworfen, nach der ein Studium in einem anderen EU-Staat nur dann gefördert wird, wenn es zuvor mindestens ein Jahr lang in Deutschland absolviert wurde.

Dadurch würden „persönliche Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und etwaige Verzögerungen“ verursacht, die EU-Bürger von einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat abhalten könnten, hielt der Gerichtshof fest. Die Vorschrift sei nicht geeignet, Studenten zu einem raschen Studienabschluss anzuhalten. Auch würden sie daran gehindert zu prüfen, ob sie die für sie richtigen Fächer gewählt hätten.

Ein Staat sei zwar grundsätzlich berechtigt, nur jene Studenten zu fördern, die eine gewisse Integration in seine Gesellschaft nachweisen könnten, heißt es weiter in dem Urteil. Die im BAföG geforderte erste Ausbildungsphase in Deutschland sei jedoch „zu allgemein und einseitig“.

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