16.05.2006 · Erst im Oktober soll entschieden werden, ob das Datum 2007 für den EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien aufrechterhalten werden kann. Defizite gebe es noch bei bei den Reformbemühungen, der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens.
Die Europäische Kommission hat Bulgarien und Rumänien ermuntert, sie könnten, wie vorgesehen, am 1. Januar 2007 der EU beitreten, eine endgültige Empfehlung am Dienstag aber bis zum Oktober aufgeschoben. Vor allem bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens sowie der Reform der Justiz bedarf es nach Ansicht der Brüsseler Behörde in beiden Ländern noch großer Anstrengungen, um hinreichend auf eine EU-Mitgliedschaft vorbereitet zu sein. Wie aus den umfangreichen Fortschrittsberichten der Kommission hervorgeht, sind gerade auf diesen Gebieten die Anforderungen an Bulgarien jetzt deutlich höher als an Rumänien.
Der bulgarische Innenminister Petkow bekräftigte als Reaktion auf den Bericht den Willen seines Landes zum „kompromißlosen“ und umfassenden Kampf gegen die Korruption und zu einer „effektiven“ Bekämpfung der Mafia. Der rumänische Ministerpräsident Calin Popescu Tariceanu sagte, die Integration in die EU werde die Umwandlung Rumäniens in einen modernen Staat bedeuten. Dies sei der günstigste EU-Fortschrittsbericht, den Rumänien jemals erhalten habe
„Botschaft der Ermutigung“
Kommissionspräsident Barroso lobte die Regierungen in Sofia und Bukarest, daß sie „außerordentlich hart“ an der Verwirklichung der notwendigen Reformen gearbeitet hätten. Dennoch wolle die Kommission erst Anfang Oktober, nach einer weiteren Beurteilung der bis dahin erreichten Fortschritte beschließen, ob das Jahr 2007 als Beitrittstermin beibehalten werden kann. Schon an diesem Mittwoch werden er und der für die EU-Erweiterung zuständige Kommissar Rehn nach Bulgarien und Rumänien reisen um eine „Botschaft der Ermutigung“ zu überbringen.
Die Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien waren im April vergangenen Jahres unterzeichnet worden. Sie sehen vor, daß beide Länder, wie von den EU-Staats- und Regierungschefs wiederholt in Aussicht gestellt, am 1. Januar 2007 Mitglied der Union werden. Auf Vorschlag der Kommission könnte der Beitritt aufgrund schwerwiegender Versäumnisse bei der Anpassung an den Rechtsbestand der EU einmal um zwölf Monate verschoben werden. Einer solchen Empfehlung müßten die Mitgliedstaaten im Ministerrat zustimmen. Im Falle Bulgariens, dessen Reformanstrengungen bei Abschluß der Verträge positiver beurteilt wurden als die des Nachbarlandes, wäre der Beschluß einstimmig zu fassen. Im Falle Rumäniens reichte eine qualifizierte Mehrheit der Stimmen.
Die Tür bleibt offen
Am Dienstag schlug die Kommission auch vor, daß Slowenien als erster „neuer“ Mitgliedstaat zum 1. Januar 2007 dem Euro-Raum beitreten solle, Litauen zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. Da sich die neue Regierung in Bukarest entschlossener für Veränderungen einsetzt, fällt das Urteil der Kommission über Rumänien heute günstiger aus als über Bulgarien.
Obwohl Erweiterungskommissar Rehn wiederholt versichert hatte, er werde nicht davor zurückscheuen, für eines der zwei Länder oder beide einen Aufschub des Beitritts zu empfehlen, falls wesentliche Bedingungen nicht erfüllt würden, entschied sich die Kommission für einen Weg, bei dem sie jetzt weder klar ja oder nein zum Beitrittstermin 2007 sagen muß. Die Tür bleibt offen. Gleichzeitig wird versucht, den politischen Druck zur Durchsetzung weiterer Reformen bis zum Herbst aufrechtzuerhalten. Vor dem Europäischen Parlament wies Rehn am Dienstag noch einmal darauf hin, daß die Beitrittsverträge auch andere Möglichkeiten bieten als den einmaligen Aufschub der Mitgliedschaft um zwölf Monate, wenn auf einigen Gebieten nicht die erforderlichen Reformschritte erreicht würden. Beim inneren Markt oder der gemeinsamen Innen- und Justizpolitik können auch drei Jahre nach dem Beitritt noch Schutzklauseln durchgesetzt werden, die regelmäßige Überprüfungen der Reformvorhaben, eine Aussetzung ganzer Kapitel der Verträge und sogar die Zurückhaltung finanzieller Mittel ermöglichen.
„Effektivere Anwendung der Gesetze“
Rehn forderte die Parlamente in den Mitgliedstaaten auf, den Beitrittsverträgen möglichst bald zuzustimmen. Bisher sind sie in elf von 25 Mitgliedstaaten - darunter auch in Deutschland - nicht ratifiziert worden. Der Bundestag wollte den Beginn des Verfahrens zunächst von dem am Dienstag vorgelegten Bericht der Kommission abhängig machen. Wenn er jetzt bis zum Herbst warten würde, ist nach Ansicht von Fachleuten fraglich, ob eine Ratifizierung bis zum Ende des Jahres noch gelingen kann.
Die Überprüfungsberichte der Kommission bescheinigen Bulgarien und Rumänien, daß sie die politischen Kriterien für eine Mitgliedschaft seit 1997 erfüllt hätten und als funktionierende Marktwirtschaften zu betrachten seien. Bei Bulgarien gebe es allerdings noch auf sechs Gebieten „ernsthafte Bedenken“, ob das Land bis zum Beitrittsdatum hinreichend auf eine Mitgliedschaft vorbereitet sei. Drei der sechs Gebiete betreffen die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Die Kommission verlangt eine „effektivere Anwendung der Gesetze im Kampf gegen Betrug und Korruption“ sowie „deutlichere Beweise für eine erfolgreiche Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung der organisierten Kriminalität“. Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche müßten ebenfalls wirkungsvoller durchgesetzt werden. Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität sei zwar zu einer „nationalen Priorität“ erklärt worden, dennoch blieben „ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit“ der bisher unternommenen Schritte. Bei den häufigen Auftragsmorden im kriminellen Milieu und der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche, dem Handel mit Menschen, Drogen oder Waffen sowie der Fälschung von Markenprodukten, Geld und Dokumenten gebe es bisher nur geringe Erfolge.
„Ernsthafte Bedenken“ schrumpfen
Rumänien werden verstärkte Anstrengungen bei der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens bescheinigt, allerdings müßten auch die Ermittlungsverfahren gegen hochstehende Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens ohne Behinderungen zu Ende gebracht werden. Bei den vier genannten Gebieten, auf denen noch „ernsthafte Bedenken“ bestehen, ob die Beitrittsbedingungen erfüllt werden können, wird im Fall Rumäniens die Innen- und Rechtspolitik nicht erwähnt. Es geht, ähnlich wie bei Bulgarien, vor allem um die Schaffung der institutionellen und administrativen Voraussetzungen für die Verwaltung der zu erwartenden EU-Mittel für die Agrar- und Regionalpolitik. Seit den letzten Kommissionsberichten im Oktober letzten Jahres hat Bulgarien die Zahl der Gebiete, bei denen noch ernsthafte Bedenken bestehen, von sechzehn auf sechs und Bulgarien von vierzehn auf vier verringern können.
Starke Entwicklung nötig
Burak Taymaz (moeburax)
- 24.05.2006, 16:38 Uhr