Home
http://www.faz.net/-gq4-wglo
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Europäische Union Länder benutzen Lissabon-Vertrag als Druckmittel

22.02.2008 ·  Der Streit zwischen der Bundesregierung und den Ländern über EU-Angelegenheiten könnte die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon verzögern. Die Länder sehen sich oft vor vollendete Tatsachen gestellt; Berlin verlangt frühzeitige Information über deren Brüsseler Aktivitäten.

Von Günter Bannas, Berlin
Artikel Bilder (2) Interaktiv (1) Lesermeinungen (2)

Zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der 16 Bundesländer ist es zu Streitigkeiten gekommen, die zu einer Verschiebung der Zustimmung des Bundesrates zum Ratifizierungsprozess des EU-Vertrages von Lissabon führen könnten. In der Auseinandersetzung geht es um die Überarbeitung der „Bund-Länder-Vereinbarung über die Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten“.

Namens der Bundesregierung lehnte das federführende Auswärtige Amt Forderungen der Landesregierungen ab, sie wollten – wie auch der Bundestag – frühzeitig über Vorhaben der Europäischen Union unterrichtet und einbezogen werden, damit der Bundesrat nicht am Ende vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

In manchen Landesregierungen wird an das Beispiel der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU erinnert, die in Brüssel ohne ausreichende vorherige Unterrichtung der deutschen Länder und des Bundestages ausgehandelt worden war und dann in innerdeutsches Recht übernommen werden musste. Als Verfassungsorgan habe der Bundesrat das Recht auf frühzeitige Informationen und Berücksichtigung. Die Landesregierungen wiederum betrachteten die Forderung der Bundesregierung als Provokation, sie müsse über die Aktivitäten der Landesvertretungen in Brüssel informiert werden.

Französisches Parlament billigt EU-Reformvertrag

Söder lehnt Forderung der Bundesregierung ab

Diese Forderung nach einer „Berichtspflicht“ sei „völlig indiskutabel“, sagte der bayerische Staatsminister für Bundes- und Europa-Angelegenheiten, Söder (CSU). Mit Blick auf die weiteren Beratungen des Bundesrates sagte Söder: „Die Länder werden sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.“ Sie seien in diesem Konflikt einer Meinung.

Die Bundesregierung will die Einbeziehung der Länder auf „legislative Rechtssetzungsverfahren“ der EU beschränken, die Fülle anderer Vorhaben der EU davon aber ausnehmen. Letzteres fordern die Länder. Auch will die Bundesregierung Stellungnahmen des Bundesrates zu ihrer Europa-Politik nur berücksichtigen, wenn europäische Vorhaben in ihrem Schwerpunkt die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder beträfen; diese fordern einen weiteren Rahmen.

Auch lehnen die Länder die Position der Bundesregierung ab, dass der Bundesrat bei Beitrittsverhandlungen der EU oder bei Vertragsänderungsverhandlungen gegenüber dem Bundestag benachteiligt würde. Auch die Position der Länder, der Bundesrat müsse bei Beitrittsverhandlungen vor der „Eröffnung von neuen Verhandlungskapiteln“ konsultiert werden, wird zur Verärgerung des Bundesrates von der Bundesregierung abgelehnt.

Vor allem die jetzt zusätzlich eingebrachte Forderung der Bundesregierung, ihre eigene Berichtspflicht gegenüber den Ländern unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ einzuschränken und zugleich die Berichtspflicht der Länder auszuweiten, stößt bei diesen auf Ablehnung. Das sei „nicht akzeptabel“, heißt es.

Enttäuschte Erwartungen

Im Bundesrat ist parteiübergreifend von einer „Blockade-Haltung“ des Auswärtigen Amtes die Rede. Die Länder hätten auf Bitten der Bundesregierung „Fristverkürzungen“ bei der Beratung des Lissabon-Vertrages zugestimmt, damit dieser noch im Mai von Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden könne. Sie hätten damit die Erwartung verknüpft, dass die Bundesregierung zu einvernehmlichen Absprachen bei der Zusammenarbeit in Europa-Angelegenheiten bereit sei.

Doch habe die Regierung Gespräche darüber immer wieder verschoben – bis unmittelbar vor der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag, die sich mit dem EU-Vertragswerk befasste. bei dieser Besprechung hätten dann der Staatsminister im Auswärtigen Amt Gloser (SPD) und Staatssekretär Silberberg sämtliche – einvernehmlich verabredeten – Wünsche der Landesregierungen abgelehnt.

Für die 16 Bundesländer waren Vertreter der von der Union regierten Länder Baden-Württemberg und Bayern und der SPD-geführten Landesregierungen von Berlin und Rheinland-Pfalz anwesend. Es habe „keinerlei Zugeständnisse“ der Bundesregierung gegeben. Teilweise seien die Vertreter des Auswärtigen Amtes sogar hinter Zusagen zurückgegangen, die die Bundesregierung gemacht habe, als es noch um die – später an Volksentscheiden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte – EU-Verfassung gegangen sei. Vom Inhalt und vom Ton her seien die Äußerungen der Vertreter des Auswärtigen Amtes nicht erträglich gewesen, hieß es.

Ziel der Länder ist es, frühzeitig auf die EU-Politik der Bundesregierung und auch auf Vorhaben der Kommission Einfluss zu nehmen. Dies diene auch der Transparenz der europäischen Politik. Immerhin habe die Kommission erhebliche „Durchgriffsrechte“ auf die Politik in Deutschland. Auch wird in Frage gestellt, ob die Pläne der Bundesregierung dem Artikel 23 des Grundgesetzes entsprächen, in dem die Mitwirkungsrechte des Bundesrates an der Europa-Politik geregelt sind.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

Jüngste Beiträge

Gehören

Von Timo Frasch

Die hiesigen Muslime hören auf, nur ein Teil Deutschlands zu sein, und fangen an, zu Deutschland zu gehören, wenn ihre Deutschkenntnisse gut genug sind, um zu erahnen, was Wulff, Gauck oder Söder mit ihren jüngsten Einlassungen zum Thema gemeint haben könnten. Mehr 11 20