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Europäische Union Kommission erwägt Übergangslösung für Fluggastdaten

02.06.2006 ·  Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Übermittlung von Fluggastdaten denkt die Europäische Kommission nun über eine provisorische Lösung bis zur endgültigen Ratifizierung der neuen Regelung nach.

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Die Europäische Union (EU) bereitet eine provisorische Lösung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten vor. An der Übermittlung von bis zu 34 Angaben pro Passagier solle sich aber nichts ändern, erklärte EU-Justizkommissar Franco Frattini nach Beratungen der europäischen Innenminister in Luxemburg am Freitag.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag mache nur die Änderung der Rechtsgrundlage nötig. Falls dies nicht bis zum Stichtag Ende September gelinge, solle eine Übergangslösung den einheitlichen Datentransfer bei allen Flügen in die Vereinigten Staaten gewährleisten.

Schäuble: „Klassisches Eigentor“

Die geplante Änderung der Rechtsgrundlage könne lange dauern, warnte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Sie müsse anders als der bisher geltende Beschluß in allen EU-Staaten einzeln verabschiedet werden. Schäuble nannte das Urteil ein klassisches Eigentor für das Europäische Parlament.

EU-Kommissar Frattini sagte hingegen, „man kann auch eine provisorische Anwendung beschließen, ohne daß die Ratifizierung überall beendet ist.“ Für den Fall, daß bis zum 1. Oktober zu keiner Einigung komme, befürchtet Frattini ein „Desaster für die europäischen Fluggäste.“ Frattini fügte hinzu, wenn es keine EU-weite Lösung gebe, drohe der Datenschutz zu leiden. Dann müßten die Fluggesellschaften aus der EU selbst mit den Vereinigten Staaten verhandeln.

Keine Änderung am Inhalt

Die Ratsvorsitzende und österreichische Ressortchefin Liese Prokop meinte, ohne eine EU-Regelung würden bilaterale Abkommen nötig. „Das Urteil des Gerichtshofs gibt keinen Anlaß, den Inhalt des Abkommens zu ändern“, sagte der niederländische Justizminister Piet Hein Donner ähnlich wie Frattini.

Donner sprach sich für eine Fortsetzung der bisherigen Übermittlungspraxis aus: „Wenn man Absprachen trifft, muß man sich auch daran halten.“ Die EU-Kommission will den Ministerrat bei seiner nächsten Sitzung im Juli über Einzelheiten einer gemeinsamen Lösung informieren.

Die EU hatte eine Begrenzung der Daten ausgehandelt. Dabei waren einige Angaben ausgeschlossen worden, die die Vereinigten Staaten von anderen Ländern verlangen, um eine Wiederholung der Anschläge mit entführten Passagierflugzeugen vom 11. September 2001 zu verhindern. Das Abkommen ist nach dem EuGH-Urteil nichtig, weil es nicht als Teil der Unternehmensgesetzgebung habe beschlossen werden dürfen. Vielmehr handele es sich um ein Abkommen zur Inneren Sicherheit.

Zypries: Telefondatenspeicherung gefährdet

Mit dem Urteil zu den Flugdaten gerät nach Einschätzung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch die von der EU beschlossene Speicherung von Telefonverbindungsdaten in Gefahr. Denn diese Regelung war auf einer ähnlichen Rechtsgrundlage beschlossen worden wie das Abkommen mit den Vereinigten Staaten.

„Daß der EuGH so entschieden hat, bedeutet, daß der Klageweg bei der Vorratsdatenspeicherung offen ist“, sagte Zypries. Es sei möglich, daß der EuGH bei den Telefondaten ähnlich entscheidet. Die EU hatte die Telefonunternehmen verpflichtet, alle Verbindungsdaten von Gesprächen und im Internet monatelang zu speichern, um sie den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Branche und Datenschutzbeauftragte hatten die Entscheidung kritisiert.

Quelle: FAZ.NET mit dpa und Reuters
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