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Freitag, 10. Februar 2012
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Europäische Union Keine Einwände gegen Internetsperren

11.10.2009 ·  Die europarechtliche „Stillhaltefrist“ von drei Monaten ist abgelaufen, und kein EU-Staat hat Einwände geltend gemacht. Nun soll das Gesetz über Internetsperren zur Eindämmung von Kinderpornographie „unverzüglich“ ausgefertigt werden.

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Die EU hat keine Einwände gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Dort wurde das schon von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wegen einer europarechtlichen Stillhaltefrist drei Monate lang zurückgehalten. Da nun die Frist abgelaufen ist, will das Bundeswirtschaftsministerium nach Informationen der F.A.Z. das Gesetz „unverzüglich“ über das Kanzleramt dem Bundespräsidenten zuleiten. Es könnte dann etwa Anfang November – sieben Monate später als geplant – in Kraft treten.

Inzwischen hat sich die Front der Gegner dieses Gesetzes jedoch abermals verbreitert: Der künftige Koalitionspartner FDP ist ein Gegner dieser Sperren, die vom Bundeskriminalamt zusammen mit Internetanbietern umgesetzt werden. Die Freien Demokraten wollen das Gesetz rückgängig machen. Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sprach jetzt von „handwerklichen Fehlern“ des von Familienministerin von der Leyen (CDU) angestoßenen Gesetzes. Auf einer Tagung der CDU-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg sagte Schäuble nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur, das Regelwerk sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um sich von anderen Parteien abzusetzen.

Doch für eine Rücknahme oder Verbesserung ist es nun nach Ansicht von Fachleuten zu spät. Einen solchen Fall hat es zwar in den fünfziger Jahren einmal gegeben: Der damalige Justizminister Thomas Dehler verweigerte damals die Weiterleitung eines bereits von Bundestag und Länderkammer beschlossenen Gesetzes (Platow-Amnestiegesetz), da er es für verfassungswidrig hielt. „Ministerien sind verpflichtet, beschlossene Gesetze weiterzureichen“, sagte Anna Leisner-Egensperger, Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. „Sonst würde die Verwaltung das Parlament blockieren können.“

Zwar lässt der verfassungsrechtliche Grundsatz der „Diskontinuität“ Gesetzesvorhaben verfallen, wenn sich ein neuer Bundestag gebildet hat. Das neue Parlament soll nämlich nicht mit der liegengebliebenen Arbeit des Vorgängers belastet werden. „Das betrifft jedoch nur Gesetzesvorlagen“, sagte die Staatsrechtlerin Leisner-Egensperger. In diesem Falle allerdings ist das Beschlussverfahren schon abgeschlossen. Das Ministerium ist also demnach lediglich ein notwendiger Bote auf dem Weg zum Staatsoberhaupt.

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