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Europäische Union Gerichtshof stärkt Stabilitätspakt

13.07.2004 ·  Die Finanzminister der EU hätten die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich nicht vorläufig aussetzen dürfen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden - und ihren Beschluß gekippt. Aber auch die Minister bekommen ihr Recht.

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Die EU-Kommission hat im Streit mit den Defizit-Sündern einen Etappensieg errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag eine Entscheidung des EU-Finanzministerrates, der im November 2003 eine Verschärfung des Defizitverfahrens gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Allerdings konnte sich die Kommission nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, die Aussetzung des Defizitverfahrens generell für nichtig zu erklären. Welche Konsequenzen die Entscheidung für die ausgesetzten Verfahren gegen Deutschland und Frankreich hätte, ist noch offen.

Das Gericht urteilte, der Ecofin sei entgegen der Auffassung der Kommission nicht verpflichtet gewesen, die von der Behörde empfohlene Verschärfung der Defizitverfahren zu beschließen. Auch könne der Ecofin die von der Kommission vorgeschlagenen Sparauflagen ändern, wenn er die Wirtschaftsdaten anders beurteile als die Kommission. Die Entscheidung vom November verstoße aber gegen EU-Recht. So habe der Ecofin zum einen seine früheren Sparempfehlungen an beide Länder ohne eine neue Empfehlung der Kommission geändert. Dies verstoße gegen das Initiativrecht der Kommission. Zudem hätten die Finanzminister ihre Möglichkeiten weiterer Mahnungen an Frankreich und Deutschland beschränkt, indem sie auf die Selbstverpflichtungen beider Länder gesetzt hätten statt die früher vom Ecofin formal festgesetzten Auflagen einzufordern.

Das Finanzministerium hat zustimmend auf das Urteil des EuGH reagiert. „Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs“, erklärte der Sprecher von Finanzminister Hans Eichel in Berlin.

„Kein Automatismus“

In dem zentralen Punkt habe der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Ratsentscheidung vom 25. November 2003 bestätigt. “Es gibt im Defizitverfahren keinen Automatismus“, hob Eichels Sprecher als Konsequenz aus dem Urteil hervor.

Vielmehr stehe dem EU-Ministerrat ein Entscheidungsspielraum zur Verfügung, den er genutzt habe. Der Gerichtsbeschluß sei darüber hinaus „ein deutliches Signal an Rat und Kommission, sich einer Zusammenarbeit in Fragen der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu stellen“.

Formale Rechtmäßigkeit geklärt

Die Kommission hatte im Januar gegen einen Beschluß des Ministerrats vom 25. November 2003 geklagt. Die Minister hatten entschieden, die Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auszusetzen. Schon bei der mündlichen Verhandlung im April war deutlich geworden, daß sich die Richter darauf konzentrieren würden, die formale Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung zu klären (Az: C-27/04).

Den Ministern hatte im November eine Empfehlung der Kommission vorgelegen, die beiden Staaten in Verzug zu setzen, weil sie ihren Konsolidierungsverpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen waren. Laut Artikel 104 Absatz 9 des EG-Vertrags "kann" der Ministerrat beschließen, den betreffenden Mitgliedstaat in diesem Fall in Verzug zu setzen. Die Minister beschlossen statt dessen "Schlußfolgerungen". Diese bestanden im Kern darin, die Defizitverfahren gegen die beiden Staaten vorerst auszusetzen.

Es geht um Milliarden

Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten. Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Bei den ausgesetzten Strafverfahren drohen in letzter Konsequenz hohe Strafen. Für Deutschland sind dies bis zu zehn Milliarden Euro, für Frankreich stehen bis zu 7,5 Milliarden Euro auf dem Spiel.

Daß die in Rede stehende Gesetzesnorm dem Ministerrat einen politischen Ermessensspielraum einräumt, ist unstrittig. Die Richter haben jetzt aber geklärt, ob ihn die Minister rechtmäßig genutzt haben. Die Kommission hatte argumentiert, die "Schlußfolgerungen", die das Aussetzen des Verfahrens zur Folge hatten, seien im Vertrag nicht vorgesehen. Entweder hätten die Finanzminister das Verfahren beenden oder es fortführen müssen - bei einer Fortführung wären Sanktionen etwa in Form von Geldbußen kaum zu verhindern gewesen. Mit ihrem Verhalten hätten die Minister das gesamte Defizitverfahren seiner Substanz entleert, sagen die Kommissionsjuristen. Die Vertreter des Ministerrates indes sehen das Vorgehen durch den Vertrag gedeckt. Die Entscheidung über weitere Verfahrensschritte sei ins Ermessen der Minister gelegt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von ddp, Reuters, dpa und wmu./F.A.Z.
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