14.04.2010 · EU-Währungskommissar Rehn will ausloten, inwieweit sich die Regeln für die Währungsunion ändern lassen, ohne dass die Europäischen Verträge angetastet werden. Dass die Kommission dabei an eine Kompetenzerweiterung für sich selbst denkt, versteht sich von selbst.
Von Werner Mussler, BrüsselAbstrakt waren sich die EU-Staats- und -Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen Ende März einig: Der Fall Griechenland darf sich nicht wiederholen. Deshalb müssten die „Überwachung von Haushaltsrisiken und die Instrumente zu deren Prävention“ verstärkt werden, hieß es in der Abschlusserklärung. Das müsse auch die EU-Defizitverfahren betreffen. Konkreter wurde es nicht. Was die zu diesem Zweck gegründete „Task Force“ unter Leitung des Ständigen Präsidenten des Europäischen Rats, Van Rompuy, dazu bis Jahresende vorschlagen soll, war weitgehend offen. Im Prinzip hat die Arbeitsgruppe nur eine Vorgabe, die der Bundeskanzlerin nicht gefällt, gegen die sich Frau Merkel aber zuletzt auch nicht mehr wehrte: Die Europäischen Verträge, erst kürzlich durch den Lissabon-Vertrag geändert, müssen so bleiben, wie sie sind. Fast alle EU-Mitgliedstaaten wollen eine abermalige Vertragsreform vermeiden, weil der damit verbundene Ratifikationsprozess politisch kaum durchzustehen wäre.
Auch EU-Währungskommissar Rehn hat eine Vertragsänderung am Mittwoch abermals ausgeschlossen. Er will ausloten, inwieweit sich die Regeln für die Währungsunion ändern lassen, ohne dass der Vertrag angetastet wird. Rehns Ideen, die demnächst in konkrete Vorschläge münden sollen, sind ein erster Schritt. Der Kommissar beruft sich auf eine Bestimmung des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEU), die so erst seit dem Lissabon-Vertrag existiert und nur für die Währungsunion gilt. Dieser Artikel 136 AEU sieht vor, dass der EU-Ministerrat für die Euro-Staaten „Maßnahmen“ erlässt, um „die Koordinierung und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin zu verstärken“ und für sie „Grundzüge der Wirtschaftspolitik“ auszuarbeiten. Die Kommission will diese Bestimmung als eine Art Generalklausel für alles nutzen, was nun an Regeländerungen nötig wird. Dass sie dabei an eine Kompetenzerweiterung für sich selbst denkt, versteht sich von selbst.
Das Reizwort „Wirtschaftsregierung“ fällt dabei nicht, Rehn legt zunächst den Schwerpunkt eindeutig auf die Straffung der Haushaltsaufsicht und die Verschärfung des EU-Stabilitätspakts. Dass die Kommission den Artikel aber für deutlich mehr in Anspruch nehmen will, hat sich schon in der Diskussion über die Hilfszusagen an Athen gezeigt. Unmittelbar vor der entsprechenden Entscheidung der Staats- und Regierungschefs verkündete Kommissionspräsident Barroso ungefragt, die EU-Behörde sei „bereit, koordinierte Hilfe für Griechenland vorzuschlagen“.
Ausschluss aus Währungsunion ohne Vertragsänderung nicht möglich
Die Frage, warum solche Hilfe nicht gegen die „No-bail-out-Klausel“ der Verträge verstößt, die die Haftung eines Euro-Staats für die Schulden eines anderen ausschließt, beantwortete Barroso nur mit Verweis auf Artikel 136, der „koordinierte Maßnahmen“ vorsehe. Die Ankündigung des Kommissionschefs spielte danach keine Rolle mehr. Dass die EU-Behörde den neuen Artikel dennoch extensiv zu nutzen gedenkt, zeigt Rehns Vorstoß. Spötter nennen die Bestimmung mittlerweile das von Barroso verordnete neue „Breitbandantibiotikum“ der Währungsunion.
Dabei ist der Artikel nicht komplett neu. Schon seit dem Maastricht-Vertrag existierte eine – für alle Staaten geltende – ähnliche Bestimmung. Große Bedeutung hat sie nicht erlangt; sie mündete in jährliche Empfehlungen der Kommission, die Länder sollten allerlei Reformen einleiten. Da die EU-Behörde keinen Sanktionsmechanismus zur Durchsetzung ihrer Forderungen hatte, blieben diese praktisch unbeachtet. Außerhalb des Stabilitätspakts, der sich im griechischen Fall als wenig wirksam erwiesen hat, bleiben der Kommission auch weiterhin keine Sanktionsmöglichkeiten. Ob sich das mit den bevorstehenden Vorschlägen ändern wird, hängt von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab, das bestehende EU-Sekundärrecht (zu ihren Ungunsten) zu ändern.
Ein Ausschluss einzelner Länder aus der Währungsunion, von der Kanzlerin vor ein paar Wochen noch gefordert, wäre ohne Vertragsänderung auf keinen Fall möglich. Er dürfte nur dann wieder auf die Tagesordnung kommen, wenn sich die Krise der Währungsunion weiter zuspitzt.
Das erinnert...
Karl Hammer (cromagnon)
- 14.04.2010, 19:46 Uhr
Die juristische Sprache (nach M.Edelman Politik als Ritual S.173ff.)
Achim Land (AchimLand)
- 14.04.2010, 19:49 Uhr
Alle diese Vorgänge dienen nur dazu, die Diktatur der EU weiter auszubauen.
Friedrich Sagemueller (friesag)
- 14.04.2010, 20:20 Uhr
Eigentlich sind da gar keine Änderungen oder Umdeutungen notwendig
Bryan Hayes (bhayes)
- 14.04.2010, 20:33 Uhr
Ausschluss von EU Mauschlern unmöglich :-/ ...
Michael Megerle (mmegerle)
- 14.04.2010, 20:44 Uhr