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Europäische Kommission Ungeschrumpft und präsidialer

30.11.2009 ·  Die Europäische Kommission bleibt im Lissabon-Vertrag, was sie ist, seit es die europäische Einigung gibt: eine Art Regierung der EU, die über die Einhaltung des Vertrags wacht und die Gesetze vorschlägt.

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Die Europäische Kommission bleibt im Lissabon-Vertrag, was sie ist, seit es die europäische Einigung gibt: eine Art Regierung der EU, die über die Einhaltung des Vertrags wacht und die Gesetze vorschlägt. Das verleiht ihr in der komplexen europäischen Politik viel Einfluss, auch wenn er nicht so groß ist, wie es manchmal den Anschein hat. Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der gerade seine zweite Amtszeit beginnt, hat schon in seinen ersten fünf Jahren immer wieder den Ausgleich mit den 27 Mitgliedstaaten suchen müssen. Künftig wird er es auch mit einem mächtigeren Parlament zu tun haben.

Die größte Änderung, die der Vertrag für die Arbeit der Kommission eigentlich bringen sollte, ist dem Ratifikationsprozess zum Opfer gefallen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten gesenkt wird. Dafür hatte sich vor allem Deutschland eingesetzt, weil die mit der steigenden Mitgliederzahl immer größere Kommission in Berlin als wenig effektiv galt. Dann lehnten aber die Iren in einer Volksabstimmung den Vertrag unter anderem deswegen ab, weil sie damit rechneten, dass ihr kleines Land als eines der ersten auf seinen Kommissar verzichten muss. Um den Vertrag zu retten, einigte man sich darauf, dass weiter alle Mitgliedstaaten einen Kommissar entsenden können. Nach Artikel 17 des Vertrags kann das nur mit einem einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs geändert werden. Man sollte nicht darauf wetten, dass das je geschieht. Gewinner dürfte der Kommissionspräsident sein, denn je mehr Kommissare es gibt, desto wichtiger wird seine Rolle. Schon die erste von Barroso geführte Kommission galt als „Präsidialkommission“, obwohl das Gremium eigentlich kollektive Beschlüsse fasst.

Ein paar andere Änderungen sind geblieben, die sich im Alltag allerdings selten bemerkbar machen dürften. Bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten haben die Staats- und Regierungschefs künftig das Ergebnis der Europawahl zu beachten. Bei der Neubestellung Barrosos taten sie das. Er entstammt der christlich-demokratischen Parteienfamilie, die am meisten Stimmen erhielt. Außerdem kann der Präsident künftig einzelne Kommissare des Amtes entheben lassen. Bisher hatte er sich dieses Recht, das im Falle eines Skandals äußerst wichtig sein kann, nur über einen rechtlichen Trick verschafft. Jeder Kommissar musste bei Amtsantritt schriftlich versprechen, dass er bei groben Verfehlungen freiwillig zurücktritt.

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