Nach langem internen Streit hat sich die Europäische Kommission auf "ethische Bedingungen" für EU-Beihilfen zur Embryonenforschung verständigt. Nach ihrem Vorschlag könnte sich die EU an Forschungsvorhaben beteiligen, wenn die dabei benutzten Stammzellen von Embryonen stammen, die vor dem Stichtag 27. Juni 2002 existierten.
An jenem Datum war das Sechste Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft verabschiedet worden, aus dem das Geld für die Embryonenforschung kommen soll. Für die Förderung der Biotechnologie stehen darin bis 2006 insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Spitzenplatz in der Forschung
Forschungskommissar Philippe Busquin sagte, in der Forschung dürften nur "überzählige" Embryonen verwendet werden, die vor dem Stichtag für die künstliche Befruchtung gezeugt, aber von den Eltern nicht genutzt worden seien. Weitere Bedingungen seien die Zustimmung der Geberpaare und das Fehlen anderer Forschungsmethoden. Auch in Amerika und anderen Drittländern werde Embryonenforschung betrieben, sagte Busquin. Europa könne sich nicht abkoppeln, sondern müsse seinen Spitzenplatz in der Forschung behaupten.
Noch bis Ende dieses Jahres gilt ein von den EU-Regierungen beschlossenes Moratorium, das es der Kommission verbietet, EU-Gelder für die Förderung der Embryonenforschung auszugeben. Ob der Kommissionsvorschlag die Zustimmung der EU-Regierungen findet, ist fraglich. Erste Reaktionen von deutscher Seite fielen ablehnend aus.
Nicht hinnehmbares Täuschungsmanöver
Mit der deutschen Regelung sei der Vorschlag nicht vergleichbar, weil sich der EU-Stichtag nicht auf die Verfügbarkeit der Stammzellen, sondern der Embryonen beziehe, hieß es. Nach dem deutschen Gesetz sind Forschungsarbeiten nur auf der Grundlage importierter Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 existierten.
Auch Irland, Italien, Spanien, Portugal und Österreich haben sich bisher für strengere Bedingungen eingesetzt. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), forderte diese Ländergruppe auf, den Brüsseler Vorschlag zurückzuweisen. Die Kommission versuche, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Ihr Vorschlag laufe darauf hinaus, daß vor dem Stichtag gezeugte Embryonen getötet werden dürften, während die Vernichtung von Embryonen zu Forschungszwecken in Deutschland verboten sei. Auch die Biotechnik-Expertin der Grünen, Hiltrud Breyer, sprach von einem nicht hinnehmbaren Täuschungsmanöver. Die Kommission degradiere menschliche Embryos zum biologischen Verwertungsmaterial.