24.04.2008 · Die Mehrheit war überwältigend: 515 der 578 Abgeordneten haben dem EU-Vertrag zugestimmt. Jetzt fehlt in Deutschland noch das Ja des Bundesrats. Der Vertrag von Lissabon soll an die Stelle der geplanten EU-Verfassung treten, die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war.
Der Bundestag hat am Donnerstag dem EU-Vertrag von Lissabon mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt. Für das Gesetz stimmten 515 Abgeordnete. 58 Parlamentarier stimmten mit Nein, einer enthielt sich.
Union, SPD, FDP und Grüne hatten sich in der über zweistündigen Aussprache für die Verabschiedung ausgesprochen. Die Linke wandte sich dagegen. Weiter beschlossen die Abgeordneten, die Rechte des Parlaments bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu stärken. Abgelehnt wurde ein Antrag auf Einführung von Volksabstimmungen zu EU-Verträgen.
Abstimmung im Bundesrat am 23. Mai
Zur endgültigen Ratifizierung muss jetzt noch der Bundesrat am 23. Mai den Vertrag billigen. Anschließend muss Bundespräsident Horst Köhler das entsprechende Gesetz unterschreiben.
Erst wenn alle 27 EU-Mitglieder den Vertrag ratifiziert haben, kann er wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) würdigte den EU-Reformvertrag in der Debatte als „großes Projekt“. Mit der Vereinbarung sei eine „solide Grundlage“, auf der Stillstand und Blockaden überwunden werden könnten. „Der neue Vertrag ist gut für Europa.“
Der Vertrag von Lissabon soll an die Stelle der geplanten EU-Verfassung treten, die bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Bisher haben 9 der 27 EU-Länder den Vertrag abschließend gebilligt. Erst am Mittwochabend ratifizierte das portugiesische Parlament den Vertrag.