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Europäische Asylpolitik „Die reine Katastrophe für Deutschland“

08.04.2009 ·  Sozialstandards wie bei Hartz-IV-Empfängern, neue Zuständigkeiten, Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme: Die Europäische Kommission plant neue Regelungen in der Asylpolitik. In Deutschland herrscht darüber nicht nur Begeisterung.

Von Susanne Kusicke
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.Die EU setzt zu einer neuen „Harmonisierungsstufe“ in der europäischen Asylpolitik an. Harmonisierung - das bedeutet, wie so oft, auch in diesem Fall schlicht Vereinheitlichung. Und wie oft in den vergangenen Jahren sind die Details der geplanten Neuregelungen in Deutschland kurz vor ihrer Verabschiedung heftig umstritten.

Der zugrundeliegende politische Wille dagegen ist seit zehn Jahren Konsens im Europäischen Rat. Es handelt sich um eine Großstrategie, mit der Einwanderung besser gelenkt und die Lasten der Asylpolitik besser verteilt werden sollen: 1999 forderten die Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfel in Tampere erstmals ein gemeinsames europäisches Asylsystem, 2004 legten sie dann im „Haager Programm“ grundlegende Standards fest und regelten, welche Staaten für welche Asylbewerber zuständig sein sollten. Die letzten Projekte innerhalb dieses Programms werden derzeit „abgearbeitet“. Im Herbst soll dann in Stockholm der nächste „Fünfjahresplan“ für die Asylpolitik verabschiedet werden.

Kein Land soll mehr Vorteile verschaffen können

Ziel dieses Harmonisierungsprozesses ist es, die Verfahren in allen EU-Staaten so weit anzugleichen, dass es sich für Asylbewerber nicht mehr lohnt, in ein bestimmtes Land zu reisen, um dort einen Antrag zu stellen. Aber auch menschenunwürdige Behandlung und Unterbringung sollen vermieden werden, wie es etwa immer wieder aus dem Aufnahmelager auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa oder aber auch aus Griechenland berichtet wird. Schließlich geht es um die Zuständigkeiten und Verteilung der Asylbewerber: Derzeit tragen Italien und Spanien, Malta und Griechenland die Hauptlast durch die vielen Bootsflüchtlinge, die an ihren Küsten landen.

Zu Beginn der neunziger Jahre sah das noch ganz anders aus: Damals war Deutschland das Land in Europa, das den größten Sog auf Asylbewerber ausübte - wegen der vergleichsweise hohen Sozialleistungen und der damaligen gesetzlichen Regelungen, alle Bewerber in Asylverfahren aufzunehmen, egal, woher sie kamen. Bis zu 500.000 Asylbewerber befanden sich damals in laufenden Verfahren. Heute sind es noch rund 154.000 - eingeschlossen abgewiesene Bewerber, die aus humanitären Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, etwa wegen Erkrankungen oder drohender Gefahr für Leib und Leben.

Änderungswünsche aus Deutschland

Im vergangenen Dezember hat die Kommission nun vier Novellen vorgeschlagen, mit denen schon bestehende Richtlinien verändert werden sollen, um ihre Effektivität zu steigern und erkannte Mängel zu beheben, wie es in den einzelnen Begründungen heißt. Außerdem empfiehlt sie die Gründung einer weiteren „Agentur“, eines unabhängigen EU-Büros, das die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Asylpolitiken unterstützen soll.

Alle fünf Vorschläge dürften noch für einige Änderungswünsche in Deutschland sorgen. Schon hat der Vorsitzende des Bundestags-EU-Ausschusses, Gunther Krichbaum, „schwerste Bedenken“ angemeldet. Allen voran steht die vorgeschlagene Neufassung einer Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in der Kritik, also der Leistungen, die Asylbewerber während ihres Verfahrens erhalten sollen. Darin heißt es: „Bei der Berechnung des Betrags der Asylbewerbern zu gewährenden Unterstützung stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass der Gesamtbetrag, auf den sich die . . . materiellen Leistungen belaufen, dem Betrag der Sozialhilfe entspricht, der eigenen Staatsangehörigen gewährt wird . . . Ausnahmen sind zu begründen.“

Asylbewerber gleichauf mit Hartz-IV-Empfängern

Asylbewerber würden damit faktisch den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) 12 und nach SGB 2, also Hartz-IV-Empfängern, gleichgestellt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist alarmiert: „Wir sehen dadurch Mehrkosten von mindestens einer halben Milliarde Euro auf uns zukommen“, sagte der Sozialfachmann des Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, der F.A.Z.

Bisher erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die um etwa ein Drittel niedriger liegen als die zusammengelegte Sozial- und Arbeitslosenhilfe in Deutschland. Übrigens sind die meisten Länder längst dazu übergegangen, diese Mittel nicht mehr als Sachleistungen, sondern als pauschalierte Geldleistungen auszuzahlen. Die Gesamtsumme beziffert der Städte- und Gemeindebund auf etwa eine Milliarde Euro.

Großer bürokratischer Mehraufwand

Diese Kosten würden nun voraussichtlich nicht nur um das eine Drittel steigen, das zwischen den hiesigen Sozialhilfesätzen und den bisherigen Leistungen für Asylbewerber liegt. Vielmehr hätten Asylbewerber dann auch Anspruch auf die gleichen Krankenversicherungsleistungen und angemessenen Wohnraum wie Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger, also auf eigene Wohnungen. „Beide Posten zusammen würden die Ausgaben überproportional steigen lassen, ganz zu schweigen von dem entstehenden bürokratischen Aufwand“, sagte Lübking. Bisher erhalten Asylbewerber in der Regel nur eine medizinische Grundversorgung und wohnen in Gemeinschaftsunterkünften.

Insgesamt laufe diese Novelle also auf eine faktische Gleichbehandlung hinaus, und das, obwohl die EU durchaus keine Kompetenz für die Sozialpolitik der Einzelstaaten besitzt. Die Asylpolitik hingegen ist vergemeinschaftet, und auf diesem Feld blieben die Neuregelungen offiziell.

„Nicht mal so freizügig gegenüber Osteuropa“

In der EVP-Fraktion des Parlaments regt sich mittlerweile Widerstand gegen die Vorschläge. „In einigen Fragen sehe ich in Deutschland derzeit überhaupt keinen Handlungsbedarf, beispielsweise hinsichtlich der sozialen Standards für die Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern“, sagte der innenpolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Manfred Weber (CSU), der F.A.Z. Statt hier neue Regelungen zu treffen, sei es erst einmal nötig, die schon bestehenden Standards überhaupt in allen Staaten durchzusetzen.

Auch den Plan, Asylbewerbern nach sechs und nicht wie bisher nach zwölf Monaten eine Arbeitsaufnahme zu erleichtern, sieht er kritisch: „Hier haben wir aus guten Gründen noch nicht einmal die Freizügigkeit für die neuen EU-Mitglieder in Osteuropa eingeführt.“ Weber will versuchen, Teile des Pakets zu verhindern - oder doch wenigstens darauf aufmerksam zu machen, dass nicht alle mit den Plänen einverstanden seien: „Leider gibt es im Parlament eine tendenzielle linke Mehrheit, die für höhere Leistungen eintritt.“

Rückführung soll gestoppt werden

Der Obmann der Union im Bundestags-Innenausschuss, Reinhard Grindel, sieht „die wahren Hämmer“ dagegen in einer anderen Novelle, die in das Paket geschnürt wurde: der geplanten Modifizierung der Dublin-II-Verordnung. Dieses 1999 geschlossene Abkommen besagt, dass jeweils der Staat ein Asylverfahren ausführt, in dem der Bewerber zuerst europäischen Boden betreten hat. Antragsteller, denen in Deutschland nachgewiesen werden kann, dass sie in Italien eingereist sind, werden dorthin zurückgeschickt. Zusammen mit dem „Asylkompromiss“, der Grundgesetzänderung von 1992, wonach Deutschland Asylbewerber in sichere Drittstaaten zurückschicken darf, hat „Dublin“ dafür gesorgt, dass die Asylbewerberzahlen in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen sind.

Künftig aber soll diese Regelung phasenweise ausgesetzt werden und auf eine Rückführung von Asylbewerbern in besonders belastete Staaten wie derzeit Italien oder Malta verzichtet werden können - wobei die Entscheidung darüber die Kommission selbst treffen möchte. „Das wäre für Deutschland die reine Katastrophe. Das würde bedeuten, dass wir den ganzen Asylkompromiss wegschmeißen könnten. Das hätte uns dann die EU kaputtgezimmert“, sagte Grindel der F.A.Z.

Großer Einfluss von Menschenrechtsorganisationen

Er befürchtet einen neuen „sprunghaften Anstieg der Asylbewerberzahlen, insbesondere im Verbund mit den Sozialleistungen, die dann wohl wieder zu den höchsten in Europa gehören würden“. Und es komme eine weitere Schwierigkeit hinzu: „In dem Papier werden Bewerbern umfassende Rechtsmittel gegen ihre Rücküberstellung in ihre Einreisestaaten zugesprochen. Das machte es uns dann vollends unmöglich, noch Verfahren abzuwehren.“

Schon in der Planungsphase habe sich Bundesinnenminister Schäuble (CDU) schriftlich an den zuständigen Kommissar Barrot gewandt und Änderungsbedarf angemeldet - ohne Erfolg, wie Grindel sagte. Er führt die Tendenz dieser Politik auf eine Art Unterwanderung der EU-Generaldirektion durch Mitarbeiter von Menschenrechtsorganisationen zurück: „Die NGOs haben irgendwann mitgekriegt, dass sie ihre Interessen am besten in den Institutionen selbst durchsetzen können.“

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Jahrgang 1967, Redakteurin in der Politik.

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