23.04.2005 · Um den Zuzug von Billiganbietern aus Rumänien und Bulgarien ist ein Streit zwischen Bayerns Ministerpräsident Stoiber und der Bundesregierung entbrannt. Stoiber fordert eine Nachbesserung der EU-Beitrittsverträge.
Wenige Wochen vor der geplanten Ratifizierung der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat wird der Streit zwischen Union und Bundesregierung über den Kurs in der Europapolitik heftiger. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Samstag machen die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder die von der Bundesregierung angestrebte Abstimmung des Bundesrates über die EU-Verfassung am 27. Mai von mehr Mitbestimmungsrechten in der EU abhängig.
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) werde sich am kommenden Donnerstag mit mehreren Ministerpräsidenten treffen, um darüber zu beraten. Der CDU-Vorsitzende Edmund Stoiber verlangte von der Bundesregierung zudem Nachbesserungen der EU-Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien, um den Zustrom von Billigarbeitern weiter zu beschränken. Der „Spiegel“ zitierte Stoiber indirekt mit den Worten, notfalls müsse der Beitritt der beiden Länder verschoben werden.
Regierungssprecher Bela Anda sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die Äußerungen der Union zur Europapolitik hätten ein bedenkliches Ausmaß an Europafeindlichkeit angenommen. Die Bundesregierung strebt an, die Ratifizierung in Deutschland mit dem Votum des Bundesrates zwei Tage vor dem französischen Referendum am 29. Mai abzuschließen, um damit ein Signal für Frankreich zu geben. Dort droht Meinungsumfragen zufolge die Ablehnung der Verfassung, die aber nur in Kraft treten kann, wenn sie in allen 25 EU-Staaten ratifiziert ist.
Streit über Kompetenzen der Länder
Die Länder fordern dem Zeitungsbericht zufolge einen weiteren Ausbau ihrer Mitwirkungsrechte bei der deutschen EU-Politik. In einem Brief an Schröder habe der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) vor wenigen Wochen ein Treffen den Kanzlers mit mehreren Ministerpräsidenten angeregt, um die Streitfragen zu lösen. Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier habe in einem Antwortschreiben vom 7. April ein gesondertes Treffen der Länderchefs mit Schröder zunächst zurückgewiesen.
Die Forderungen der Länder stünden nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Ratifizierung der EU-Verfassung und könnten im Zuge der Gespräche über eine Föderalismusreform erörtert werden, zitierte die Zeitung aus dem Brief. Bei den Unionsländern habe dies zu der Überlegung geführt, über den Zeitplan für die Ratifizierung Druck auf die Regierung auszuüben, hieß es in dem Bericht weiter. Denn um die Abstimmung in der Länderkammer am 27. Mai zu erreichen, müßte der unions-dominierte Bundesrat einem erwarteten Antrag des Bundestags auf Fristverkürzung zustimmen. Sonst könnte der Bundesrat erst am 17. Juni und damit nach dem französischen Referendum über die Verfassung abstimmen. Stoiber habe den Kanzler beim gemeinsamen Rückflug von der Trauerfeier für Papst Johannes Paul II. umgestimmt, berichtete die Zeitung weiter. Auf Regierungsseite hieß es hingegen, die Initiative für das Treffen am Donnerstag sei vom Kanzler ausgegangen.
Stoiber: Zustrom von Billigarbeitern verhindern
In einem Brief an den Kanzler habe Stoiber unzureichende Bestimmungen beklagt, um den Zuzug von Billiganbietern und Scheinselbstständigen zu unterbinden, berichteten der „Spiegel“ und die Zeitung „Die Welt". Die in den Übergangsregeln festgelegten Einschränkungen müssten ausgedehnt werden. Stoiber sagte dem „Spiegel", die Probleme mit Billigarbeitern nach der EU-Osterweiterung im vergangenen Jahr seien eine wesentliche Ursache für die wachsende antieuropäische Stimmung. „Wenn die EU-Verfassung in Frankreich scheitert, kann man in Europa nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Dann muß die Erweiterungspolitik der Europäischen Union grundlegend überprüft und korrigiert werden.“
Regierungssprecher Anda warf Stoiber blanken Populismus vor. Die Beitrittsverhandlungen seien abgeschlossen, und die Bundesregierung habe in diesen Verhandlungen „die für uns günstigste Lösung“ erreicht. Bis zu sieben Jahre nach dem Beitritt der Länder benötigten Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten weiterhin eine Arbeitserlaubnis und hätten damit keinen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.