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EU-Richtlinie Bundesregierung gegen europaweite Internetsperren

 ·  Der in Brüssel präsentierte Entwurf für eine EU-Richtlinie gegen Kindesmissbrauch stößt in einem Punkt auf den Widerstand der Bundesregierung: Die vorgesehenen Internetsperren will man in Berlin nicht mittragen.

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Die Forderung der EU-Kommission nach Internetsperren gegen die Verbreitung von Kinderpornographie stößt in Berlin auf Vorbehalte. „Die Bundesregierung geht ausdrücklich einen Schritt weiter, indem sie auf eine Löschung hinarbeitet statt auf eine Sperrung“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steegmans. „Ich glaube, dass man mit weitergehenden Regelungen EU-Recht relativ automatisch erfüllt.“ Allerdings sieht auch der am Montag vorgestellte Richtlinienentwurf der EU-Kommission vor, dass kinderpornographische Inhalte an der Quelle gelöscht werden sollen. Internetsperren will die Kommission als zusätzliches Instrument in allen Mitgliedstaaten einführen.

Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die Regierung wolle ausschließlich für die Löschung eintreten, denn Zugangssperren führten zu einem „Vertrauensschaden“ bei den Internet-Nutzern. Die Ministerin hatte sich vergangene Woche in einem Brief an die EU-Kommission dafür eingesetzt, die Netzsperren aus der Richtlinie herauszunehmen.

„Internet-Sperren sind Unfug“

Dagegen sprach der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Uhl (CSU), von einem wegweisenden Vorschlag, der „der ursprünglichen Zielrichtung des deutschen Gesetzgebers“ beim Zugangserschwerungsgesetz entspreche. Da die Löschung inkriminierter Websites „nicht oder nicht schnell genug erfolgen kann, ist auch die Sperrung des Zugangs zu solchen Seiten eine geeignete Maßnahme“. Der „Arbeitskreis Zensur“ teilte hingegen mit: „Internet-Sperren sind Unfug, denn das Löschen der Dateien ist weltweit möglich.“

EU-Innenkommissarin Malmström hatte den Entwurf der Richtlinie, die neben einer Harmonisierung des Strafrechts auch die Netzsperren vorsieht, am Montag in Brüssel präsentiert. „Ich weiß, dass wir die Unterstützung vieler Mitgliedstaaten haben“, sagte Frau Malmström. „Das Herunterladen oder Anschauen von Kinderpornographie im Internet hat zur Folge, dass immer mehr Kinder vergewaltigt werden, um derartige Bilder zu produzieren.“

Bei den Internetsperren würde die EU-Richtlinie im Umfang sogar noch über das deutsche Zugangserschwerungsgesetz hinausgehen, denn sie definiert „Kinderpornographie“ als Missbrauch an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. In Deutschland wird „Jugendpornographie“ (ab 14 Jahren) nicht vom Zugangserschwerungsgesetz erfasst, das formell zwar in Kraft getreten ist, derzeit aber nicht angewendet wird.

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