Home
http://www.faz.net/-gq4-uthy
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

EU-Reform Auch Luxemburg droht mit Veto

20.06.2007 ·  Luxemburgs Ministerpräsident Juncker will die Reform der EU blockieren, falls sie zu weit vom Verfassungsvertrag abweicht. Damit erwiderte er eine Vetodrohung aus Warschau, das das Reformpaket nochmals aufschnüren will. Kurz vor dem Gipfeltreffen sind alle Blicke auf Polen gerichtet.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (10)

Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker hat seinerseits gedroht, den geplanten Änderungsvertrag für die EU abzulehnen, falls er zu stark vom Text des Verfassungsvertrags abweicht. „Wenn ich den Eindruck habe, dass die Fortschritte im Verfassungsvertrag, aufgrund derer die luxemburgische Bevölkerung mit Ja gestimmt hat, gefährdet sind, werde ich Nein sagen müssen“, zitierte die Tageszeitung „Welt“ den Ministerpräsidenten. Luxemburg und viele andere Staaten würden einer „Substanzschwindsucht der Verfassung“ nicht tatenlos zusehen. „Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Substanz des alten Verfassungstextes in einen neuen Vertrag übertragen wird“, sagte Juncker.

In der Debatte über eine EU-Reform sind derzeit alle Blicke auf Polen gerichtet, weil Warschau die „doppelte Mehrheit“ bei der Stimmengewichtung im Ministerrat nicht akzeptieren will und mit einem Veto gegen die Vertragsänderung gedroht hatte. Zuletzt gab es aber Signale, dass Warschau in dieser Frage durchaus kompromissbereit ist. (Siehe auch: EU-Reform: Polen bewegt sich)

Einen Tag vor dem Gipfeltreffen, das an diesem Donnerstag in Brüssel beginnt, appellierte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) abermals an die Staats- und Regierungschefs, Geschlossenheit zu zeigen. „Nur gemeinsam wird es uns gelingen, die auf dieser Tagung des Europäischen Rates anstehenden Fragen zu lösen“, sagte die EU-Ratspräsidentin.

„Weniger als fünfzehn“ offene Fragen

In Brüssel wollen die Staats- und Regierungschefs versuchen, die vor zwei Jahren durch das Scheitern des Verfassungsvertrages entstandene Ungewissheit zu beenden. Ob es gelingt, die „Substanz“ des Verfassungsprojekts in die bestehenden europäischen Verträge einzuarbeiten, hängt nach Ansicht von EU-Diplomaten vor allem von der Haltung Polens ab.

Verhandlungsgrundlage für die Beratungen der Staats- und Regierungschefs, die am frühen Abend beginnen, ist der zwölf Seiten umfassende Entwurf für das Mandat einer Regierungskonferenz, die im zweiten Halbjahr unter portugiesischer EU-Präsidentschaft stattfinden soll. Ziel der deutschen Präsidentschaft ist ein Mandat, das alle großen politischen Streitfragen vorab klärt. Nur so kann ein rascher Abschluss der Regierungskonferenz und eine Ratifizierung des neuen „Änderungsvertrags“ in allen 27 Mitgliedstaaten bis zu den nächsten Wahlen für das EU-Parlament im Frühsommer 2009 gewährleistet werden. Die Zahl der noch offenen Fragen wird von der deutschen Ratspräsidentschaft mit „weniger als fünfzehn“ angegeben; dabei seien fünf oder sechs Themen mitgezählt, die nicht unbedingt auf höchster Ebene behandelt werden müssten.

Das Institutionen-Paket

Der Mandatsentwurf sieht vor, dass die institutionellen Neuerungen des Verfassungsvertrages als Paket in die geltenden Verträge eingearbeitet werden. Dazu gehören die Schaffung eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates, der die Gipfeltreffen vorbereiten und leiten soll; das Amt eines europäischen Außenministers, der zugleich Vizepräsident der EU-Kommission ist und über einen eigenen diplomatischen Dienst verfügt; die Beibehaltung der Bestimmungen über die Zusammensetzung der Kommission und die Verteilung der Mandate im Europäischen Parlament; und das Festhalten am System der doppelten Mehrheit bei Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat. In einer Fußnote wird darauf hingewiesen, dass zwei Mitgliedstaaten (Polen und die Tschechische Republik) dieses Thema auf dem Gipfel zu Sprache bringen wollten.

Die polnische Regierung interpretiert das als Zeichen des Entgegenkommens. Doch aus der Ratspräsidentschaft heißt es, in Berlin habe man nie in Zweifel gezogen, dass dieses Thema im Kreis der Staats- und Regierungschefs zur Sprache kommen könne. Fünfundzwanzig Mitgliedstaaten seien allerdings der Meinung, das Institutionen-Paket sollte nicht wieder aufgeschnürt werden, weil dann auch andere Staaten die mühsam erreichten Kompromisse mit eigenen Forderungen in Frage stellen würden.

Entgegenkommen für die Briten

Die tschechische Regierung hat klargestellt, dass sie Polen vor allem unterstütze, um es nicht allein zu lassen. Angeblich plant sie eine Initiative für eine leichte Modifizierung des Systems der doppelten Mehrheit: Für eine Mehrheit der Mitgliedstaaten sollen weiterhin 55 Prozent der Stimmen notwendig sein; die Mehrheit bei der Bevölkerung soll aber schon mit 62 statt bisher 65 Prozent erreicht werden. Außerdem sollen für eine Sperrminorität fünf statt bisher vier Länder nötig sein.

Beim Institutionen-Paket kommt der deutsche Vorschlag Großbritannien etwas entgegen, indem er offenlässt, wie der europäische Außenminister des Verfassungsvertrages tatsächlich heißen soll. Großbritannien soll aber schon verlangt haben, dass der EU-Außenminister außerdem nicht den Vorsitz bei den Treffen der Außenminister führe und sein diplomatischer Dienst nur von Beamten aus den Mitgliedstaaten und nicht auch von denen der Kommission gebildet werde.

Wie verbindlich wird die Grundrechtecharta?

EU-Diplomaten sehen darin einen taktischen Versuch, unmittelbar vor dem Gipfel die Zahl der Forderungen zu erhöhen. Wichtig ist für Großbritannien, dass die Grundrechtecharta - die nach dem Mandatsentwurf nicht mehr Teil des Vertrages sein soll - für britische Gerichte keine bindende Wirkung hat. In einem geplanten Querverweis auf die Charta hält die Ratspräsidentschaft bisher an der Rechtsverbindlichkeit fest. Das Problem könne aber auch anders gelöst werden, heißt es.

Als Entgegenkommen für die Niederlande und die Tschechische Republik sind Änderungen anzusehen, die die Rolle der nationalen Parlament bei der EU-Gesetzgebung stärken und vorsehen, dass nationale Kompetenzen nicht nur an die EU übertragen werden, sondern die Abtretung von Zuständigkeiten auch rückgängig zu machen ist.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Die Scheu vor der Staatsräson

Von Berthold Kohler

Der Bundespräsident will zum Einstehen Deutschlands für die Sicherheit Israels nichts anderes gesagt haben als die Bundeskanzlerin. Warum sagte er dann etwas anderes? Mehr 24 34