30.08.2004 · Wie es nach der Wende der plebiszitär bewegten SPD doch noch zu einem EU-Referendum kommen könnte. Bundeskanzler Schröder hatte den Vorschlag selbst im Parteivorstand vorgelegt.
Von Günter Bannas, BerlinBundeskanzler Schröder selbst ist es gewesen, der jetzt in der Sitzung des SPD-Parteivorstandes den Vorschlag vorlegte, es solle die Möglichkeit eines Referendums über die EU-Verfassung geschaffen werden.
Seine Anregung war - um jeglichen Anschein internen Zwists zu vermeiden - mit dem Parteivorsitzenden Müntefering abgesprochen, und es war mithin eine politische Selbstverständlichkeit, daß da der Rest des Vorstandes folgte. Daß die Grünen mitmachen sollten, verstand sich ebenfalls von selbst. Keine der Parteien des Bundestages ist von ihrem Gründungskonsens her so auf die Einführung von Formen "direkter Demokratie" orientiert wie der kleinere Partner der rot-grünen Koalition.
Schaffung plebiszitärer Elemente
Doch ist die Ankündigung darüber an Bedingungen geknüpft, denen zuzustimmen der Union und auch der FDP schwerfallen wird. Die Koalition hat sich darauf verständigt, die Möglichkeit eines EU-Referendums in einem Gesetzentwurf niederzulegen, der die Schaffung plebiszitärer Elemente insgesamt vorsieht. Sollte die Opposition im Bundestag mithin eine Zweidrittelmehrheit verhindern, könnte Schröders und Münteferings alte Linie wieder zum Tragen kommen, die EU-Verfassung solle - und zwar schnell - allein durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert werden.
Schon äußerte CDU-Generalsekretär Meyer die Bedenken seiner Parteispitze gegen "Bürgerentscheide auf Bundesebene". Bliebe es dabei, bliebe alles beim alten. SPD und Grüne wären aber den Ruf los, sie wollten es nicht einmal versucht haben.
Taktische Motive
Noch vor der Sommerpause hatte sich Müntefering anders geäußert, als es jetzt beschlossen wurde. In einem Schreiben an die Abgeordneten seiner Fraktion gab er politische und rechtliche Bedenken gegen ein Referendum über die EU-Verfassung zu Protokoll. Er schrieb: „Unsere Linie ist klar: Wir werden die Entscheidung über die EU-Verfassung in den Institutionen treffen, die nach unserem bewährten Grundgesetz dafür zuständig sind. Das sind Bundestag und Bundesrat. Eine andere Möglichkeit sieht unsere Verfassung nicht vor!"
Nun hieß es, schon damals habe Müntefering auch taktische Motive gehabt und Ziele verfolgt, die mit dem engeren Kern der Debatte nichts zu tun gehabt hätten. Müntefering habe vor allem vermeiden wollen, daß sich führende Politiker der rot-grünen Koalition einen Dauerstreit über die Einführung plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz lieferten. Derlei Auseinandersetzungen mag er nicht, weil sie das Bild der Partei, der Koalition insgesamt und der Bundesregierung belasteten.
Blair und Chirac ebneten den Weg
Anhaltspunkte für eine solche Sichtweise und Gefahreneinschätzung gab es. Schröder und Außenminister Fischer (Grüne) hatten sich frühzeitig und deutlich gegen ein Referendum über die EU-Verfassung ausgesprochen, und sie hielten an dieser Linie auch fest, nachdem der französische Staatspräsident Chirac und der britische Premierminister Blair in ihren Ländern den Weg für Volksabstimmungen über die EU-Verfassung geöffnet hätten.
In der Koalition konnte nur mit Mühe der Eindruck von Einigkeit gewahrt werden. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Bundestagspräsident Thierse etwa schlug vor, in den EU-Staaten sollte an einem gemeinsamen Datum ein solches Referendum abgehalten und insgesamt ausgewertet werden. Zwar hielt sich Thierse formal an die Vorgaben der Parteiführung, weil er seine Überlegung als ein Ideal bezeichnete. Doch die Strategen in der SPD zogen aus Thierses Äußerungen den interpretierenden Schluß, in Wirklichkeit wolle der Bundestagspräsident mehr als er sage. Zudem sei der Eindruck entstanden, solche Positionen wendeten sich gegen die Linie von Partei und Regierung. Es entstehe der Eindruck von Unklarheit.
Referendum als „Rosinenpickerei"
Zugleich stand die Koalition unter politischem Druck, der aus unterschiedlichen Richtungen kam. Die Führung der CSU wollte ein EU-Referendum, und Teile der CDU wollten das auch. Die FDP hatte ohnehin schon einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, auch wenn dieser - in gleichlautender Fassung - im vergangenen Jahr schon einmal abgelehnt worden war. Als Gegenargument verwandte die Koalition den Begriff der "Rosinenpickerei", die es - selbstverständlich - nicht geben dürfe.
Damit war gemeint, es dürfe nicht sein, daß das "Volk" in einem Referendum zwar über die EU-Verfassung abstimmen dürfe und solle, es über andere politische Fragen aber keine Volksentscheide geben dürfe. Mit dieser Formel eines "Ganz oder gar nicht" war die Öffnung für den Beschluß des SPD-Parteivorstandes gelegt worden.
Alter Gesetzentwurf mit Klausel für EU-Referendum
Auch von der anderen Seite stand die Koalition unter Druck, den sie selbst geschaffen hatte. Im Koalitionsvertrag, der nach der Bundestagswahl 2002 verabredet worden war, ist die Absprache enthalten: "Wir wollen die demokratische Teilhabe fördern und deshalb unser Ziel, Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene einzuführen, auf der Basis des Gesetzentwurfes der 14. Legislatur weiter verfolgen."
Der damalige Gesetzentwurf hatte zwar eine Mehrheit des Bundestages aus SPD, Grünen, PDS sowie Teilen der FDP-Fraktion erhalten; die erforderliche Zweidrittelmehrheit aber hatte er verfehlt. Vor allem aber wäre auch nach diesem Gesetzentwurf ein Volksentscheid im Sinne eines Referendums nur auf komplizierte Weise möglich gewesen. Der Entwurf sah nicht die Möglichkeit vor, daß die Bundesregierung oder Teile des Bundestages der Bevölkerung ein Gesetz oder eine Entschließung zur Abstimmung vorlegen könnten.
Mit der Zustimmung der Grünen
Die Möglichkeit, daß die Bundesregierung oder eine parlamentarische Mehrheit das Instrument der Volksabstimmung für ihre Zwecke nutzen könnten, hatte nach Auffassung der Puristen unter jenen, die für die Schaffung plebiszitärer Elemente eintraten, vermieden werden sollen. Das "Volk" solle entscheiden, und das "Volk" solle auch entscheiden, worüber entschieden werden solle, lautet ihre Argumentation. Dem folgte der Gesetzentwurf der vergangenen Wahlperiode. Doch wäre es nach Auffassung der Praktiker unter SPD und Grünen in der derzeitigen Situation nicht zu vermitteln gewesen, abermals einen Gesetzentwurf über plebiszitäre Elemente vorzulegen, diesen aber so zu gestalten, daß ein Volksentscheid über die EU-Verfassung nicht möglich wäre.
Nun verabredete die SPD-Spitze unter Zustimmung der Grünen, der alte Gesetzentwurf sollte durch die Möglichkeit von Referenden ergänzt werden. Einzelheiten und verfassungsrechtliche Formulierungen liegen noch nicht vor. Doch ist es nach Auffassung von Fachleuten der Koalition, etwa der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Angelica Schwall-Düren, ausgeschlossen, daß die Bundesregierung von sich aus ein Referendum einleiten könne. Dies solle dem Bundestag, möglicherweise unter der Bedingung der Zustimmung des Bundesrates, vorbehalten bleiben. Auch über die erforderlichen Quoren wird noch beraten. Denkbar sei es, hieß es, daß die parlamentarischen Gremien ein Referendum nur einleiten könnten, wenn der entsprechende Beschluß darüber mit Zweidrittelmehrheit gefaßt sei.
Ratifizierungsverfahren im herkömmlichen Sinne
Die Koalition will den Gesetzentwurf rasch einbringen; das Beratungsverfahren darüber solle nicht dem Ziel der Bundesregierung entgegenstehen, die EU-Verfassung möglichst rasch nach der Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs (Ende Oktober) zu ratifizieren. Deutschland solle mit gutem Beispiel vorangehen, sagte Frau Schwall-Düren. Falls sich der Widerspruch der Union gegen das Gesetzesvorhaben bewahrheite, werde es ein Ratifizierungsverfahren im herkömmlichen Sinne geben. Falls aber die Oppositionsfraktionen eine Zweidrittelmehrheit in Aussicht stellten, könnten dann das Referendum und die Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat zeitnah vollzogen werden.
Für einen Volksentscheid in Deutschland über den Beitritt der Türkei zur EU wäre damit noch nichts gesagt, sagte die SPD-Politikerin. Einen Automatismus für Referenden - etwa in EU-Angelegenheiten - werde es nicht geben. Und die parlamentarische Mehrheit des Bundestages könnte dafür sorgen, daß eine Entschließung, das Volk solle über Verhandlungen der Türkei mit der EU entscheiden, nicht zustande käme. Auch das hatte Schröder bei seinem Vorschlag im SPD-Parteivorstand bedacht.