Die Europäer sollen einen Anspruch auf die Löschung von im Internet oder anderswo verwendeten persönlichen Daten bekommen. Ein solches „Recht auf Vergessen“ hat EU-Justizkommissar Viviane Reding am Mittwoch in Brüssel im Rahmen eines umfassenden neuen Datenschutzpakets vorgeschlagen. Der Kommissionsvorschlag zielt insbesondere auf die Nutzung persönlicher Daten in „sozialen Netzwerken“ wie Facebook.
Reding will die sozialen Netzwerke dazu verpflichten, auch die Löschung von persönlichen Daten bei anderen Parteien durchzusetzen, wenn diese die Daten des sozialen Netzwerkes genutzt haben. Jeder soll das Recht haben, eine Kopie der von einem solchen Netzwerk gesammelten persönlichen Daten zu bekommen und die Daten zu anderen Netzwerken mitzunehmen. Das Recht auf Vergessen gilt nicht, wenn die Daten aus historischen oder statistischen Gründen gesammelt werden. Auch Journalisten sind von der Regelung weitgehend ausgenommen.
Die Kommission reagiert mit ihrem Vorschlag auf die wachsende Sorge in der Bevölkerung über den Schutz ihrer Privatsphäre im Internet. 72 Prozent aller Europäer und 81 Prozent der Deutschen sehen darin nach einer Eurobarometer-Umfrage ein Problem. Deshalb sei es an der Zeit gewesen, die bisherigen, von 1995 stammenden Datenschutzregeln zu überarbeiten, sagte Reding. Hinzu komme, dass sich die Datenschutzregeln in der Europäischen Union durch nationale Sonderregeln in den vergangenen Jahren zu einem Flickenteppich entwickelt hätten. Das behindere die Entwicklung des Binnenmarkts. Reding will die neuen Regeln deshalb in Form einer Verordnung erlassen. Die EU-Staaten müssten sie dann eins zu eins anwenden.
Kritik aus Berlin und Washington
Die Pläne Redings sind schon im Vorfeld auf Kritik gestoßen. So hatte Bundesinnenminister Friedrich (CSU) kritisiert, er sehe es kritisch, eigenes EU-Recht an die Stelle von nationalen Vorschriften zu setzen. Die Vereinigten Staaten wehren sich dagegen, dass amerikanische Behörden von Internetanbietern nicht mehr so leicht wie bisher die Herausgabe persönlicher Daten erzwingen können sollen.
Verbraucherministerin Aigner (CSU) hat die Pläne indessen ebenso wie die meisten Datenschützer grundsätzlich befürwortet. Letztere warnen aber auch davor, dass der Schutz in einzelnen Feldern verglichen mit dem heutigen deutschen Niveau gesenkt werden soll.
Hohe Bußgelder
Die neuen Regeln sollen nicht nur für europäische Unternehmen gelten, sondern für alle Unternehmen, die ihre Dienste in der EU anbieten. Hält ein Unternehmen sich nicht an die Datenschutzregeln, sollen die Bürger dagegen fortan bei ihrer nationalen Datenschutzbehörde vorgehen können. Bisher muss jemand, der etwa Schwierigkeiten mit Facebook hat, das eine Niederlassung in Irland hat, auch in Irland dagegen vorgehen. Bei Verstößen gegen die EU-Regeln sieht der Vorschlag Strafen von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 1 Million Euro vor.
Weiter sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Kunden bei einem Verlust persönlicher Daten etwa durch einen Angriff von Hackern möglichst innerhalb von 24 Stunden darüber zu informieren. Solche Regeln gibt es schon für Telekomkonzerne. Jedwede Einwilligung zur Weitergabe persönlicher Daten soll explizit erteilt werden.
Bei Einwilligungserklärungen zum Datenschutz soll zudem die datenschutzfreundlichste Variante voreingestellt werden müssen. Das Erstellen von Nutzerprofilen durch soziale Netzwerke, Internethändler oder auch die Kreditauskunftei Schufa soll erschwert und für Kinder verboten werden.
Für Unternehmen habe die Neuregelung vor allem den Vorteil, dass sie sich nicht mehr mit 27 verschiedenen Rechtssystemen auseinandersetzen müssten, sagte Reding. Auch sie sollten nur noch mit einer Datenschutzbehörde, der ihrer Hauptniederlassung, zusammenarbeiten müssen. In Streitfällen mit Bürgern anderer Staaten müssten dann die jeweils zuständigen Behörden in Kontakt treten. Auch sollen kleine Unternehmen entlastet werden. So sollen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern keinen Datenschutzbeauftragten mehr haben müssen. Heute liegt in Deutschland die Schwelle dafür bei 10 Mitarbeitern.
Eigene Richtlinie für den Justizsektor
Den Datenschutz im Justizsektor will die Kommission mit einer eigenen Richtlinie neu regeln. Bisher gibt es auf diesem Gebiet nur einen für die Kommission nicht rechtlich durchsetzbaren EU-Rahmenbeschluss, der den Datenschutz bei der Verfolgung von Verbrechen regelt. Das funktioniert nach Ansicht von Fachleuten nur schlecht. Deshalb soll die Kommission nun ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Außerdem sollen die Regeln nicht mehr nur für die grenzüberschreitende Verbrechensverfolgung, sondern auch innerhalb der Staaten gelten, weil die Abgrenzung in der Praxis oft schwer ist. Sowohl die Verordnung als auch die Richtlinie müssen noch von Europaparlament und Mitgliedstaaten angenommen werden.
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F.C. Ewald (carlosfe)
- 26.01.2012, 11:03 Uhr
Die Initiatoren der Initiative haben eine eingeschränkte
Wahrnehmung der Realität
Wolfgang Neuber (durchblick)
- 26.01.2012, 08:55 Uhr
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Günter Blümel (guenterbluemel)
- 26.01.2012, 07:56 Uhr
Soll man da lachen?
claus bronner (kritiker111)
- 25.01.2012, 23:15 Uhr
Mehr Kontrolle ...
Helga Zießler (Steuernagel34)
- 25.01.2012, 19:18 Uhr