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EU-Kommission Ermittler sollen Zugriff auf Asylbewerber-Daten erhalten

 ·  Nationale Ermittlungsbehörden sollen künftig die Fingerabdrücke von Asylbewerbern in der Datenbank Eurodac überprüfen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der EU-Kommission vor. Die Grünen sprechen von einem „zynischen Vorschlag“.

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren letzten Gesetzesentwurf für ein neues europäisches Asylrecht vorgelegt. Darin schlägt sie vor, nationalen Ermittlungsbehörden künftig Zugang zur Fingerabdruckdatenbank Eurodac zu gewähren, wenn sie wegen schweren Straftaten oder Terrorismus ermitteln. Die Kommission erfüllt damit eine Hauptforderung der Mitgliedstaaten in den seit Jahren laufenden Verhandlungen über ein neues europäisches Asylsystem. Innenkommissarin Malmström sagte, es solle „umfangreiche Garantien“ geben, damit die Grundrechte und das Privatleben der Asylsuchenden nicht beeinträchtigt würden.

Die biometrische Datenbank Eurodac war die erste gemeinsame Einrichtung, die die EU in Asylfragen geschaffen hat. Sie wurde im Jahr 2000 beschlossen und dient der Erfassung von Asylbewerbern im Schengen-Raum. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, die Fingerabdrücke von Asylbewerbern im Alter über 14 Jahren in das System einzulesen, um eine Identifizierung der betreffenden Person überall in Europa zu ermöglichen. Asylbewerber haben oft keine Ausweispapiere. Das System dient derzeit vor allem dazu, Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten aufzudecken und den Grundsatz durchzusetzen, dass ein Asylantrag in dem Land zu bearbeiten ist, in dem der Bewerber angekommen ist (sogenannte Dublin-Verordnung). Wenn jemand zum Beispiel in Deutschland einen Asylantrag stellt, die Abfrage in der Datenbank aber ergibt, dass seine Fingerabdrücke zuvor schon in Spanien registriert wurden, dann wird er dorthin zurückgeschickt.

Arbeitserleichterung für die Mitgliedsstaaten

Das System gilt in der EU insgesamt als Erfolg, es war allerdings stets vorgesehen, es bei der Überarbeitung des europäischen Asylrechts auf den neuesten Stand zu bringen. Die Kommission ließ sich für ihren Vorschlag lange Zeit, weil sie offenbar auf einen Handel mit den Mitgliedstaaten hoffte: Im Gegenzug für den polizeilichen Zugang zur Eurodac-Datenbank wollte sie von den Mitgliedstaaten erreichen, dass die Dublin-Verordnung ausgesetzt werden kann, wenn ein Mitgliedsland unter großem Migrationsdruck steht. Eine Aufweichung der Dublin-Verordnung lehnten zuletzt aber alle Mitgliedstaaten ab, so dass hier nur noch über die Einrichtung eines Frühwarnsystems verhandelt wird, mit dem Schwächen im Asylwesen einzelner Mitgliedstaaten früh erkannt werden sollen.

Die Kommission hob hervor, dass den Polizei- und Justizbehörden nach ihrem Vorschlag keine systematischen Abfragen der Datenbank erlaubt wären, sondern nur ein Abgleich für die Fingerabdrücke einer einzelnen Person und nur wenn alle anderen verfügbaren Datenbanken nichts ergeben hätten. Für die Mitgliedstaaten wäre das neue Verfahren vor allem eine Arbeitserleichterung. Bisher müssen sie entsprechende Anfragen bilateral an alle anderen Mitgliedstaaten stellen.

Grünen-Fraktion: „Zynischer Vorschlag“

Der Entwurf geht nun in den Ministerrat und ins Europaparlament. Die Grünen-Fraktion sprach von einem „zynischen Vorschlag“, mit dem Asylbewerber in eine Ecke mit Schwerverbrechern gestellt würden. Für das neue EU-Asylrecht, das bis Ende des Jahres fertig sein soll, sind vier weitere Gesetze vorgesehen, von denen eines bereits verabschiedet ist (mehr Rechte für subsidiär Schutzbedürftige). Verhandelt wird derzeit unter anderem noch über den Zugang von Asylbewerbern zu Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Es gebe Fortschritte, heißt es in Brüssel. (nbu.)

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