In der Kontroverse über eine künftige Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union haben Regierung und Unionsopposition einander vorgeworfen, die Zukunft der EU zu gefährden.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Schäuble sagte, die EU werde nur dann ein „handlungsfähiger politischer Akteur“ in der Welt sein können, wenn sie ihre „europäische Identität“ bewahre. Die aber werde durch die Aufnahme der Türkei beschädigt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Erler hielt dagegen, wenn die EU nach einer Jahrzehnte währenden Reihe von Zusagen nun zum Aufnahmebegehren der Türkei nein sage, dann zerstöre das ihre eigene Glaubwürdigkeit.
Nur eine privilegierte Partnerschaft
Außenminister Fischer (Grüne) wandte dieses Argument auf die Unionsopposition selbst an: Während ihrer insgesamt vier Jahrezehnte währenden Regierungszeit habe sie, angefangen vom späteren Kommissionspräsidenten Hallstein über Helmut Kohl bis hin zum stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Glos immer wieder Bekenntnisse zur Beitrittsperspektive der Türkei abgegeben. Nun hingegen wolle sie der Türkei statt dessen nur eine privilegierte Partnerschaft anbieten und versehe diese Kehrtwendung, die am Donnerstag in Form eines CDU/CSU-Entschließungsantrags im Bundestag die Grundlage der Debatte bildete, auch noch mit der Überschrift „für ein glaubwürdiges Angebot der EU an die Türkei“.
Der FDP-Vorsitzende Westerwelle bestand darauf, die Frage ob die Türkei einst der EU beitreten werde, bleibe auch dann noch offen, wenn im Dezember der Europäische Rat die Aufnahme von Verhandlungen beschließe. Schließlich habe die EU-Kommission die Empfehlung abgegeben, die Verhandlungen sollten „ergebnisoffen“ geführt werden. Westerwelle sagte, dies müsse beim Wort genommen werden: Ergebnisoffen bedeute, „daß am Ende eines Verhandlungsprozesses ein Nein, ein Ja“, vielleicht aber auch eine privilegierte Partnerschaft stehen könne. Westerwelle sagte, sowohl an die Union als an die rot-grüne Koalition gerichtet, die Erweiterung der EU dürfe nicht gegen die Vertiefung der EU ausgespielt werden; „beides muß uns gelingen“.
Beitritt als klares Ziel
Außenminister Fischer bekräftigte, die Bundesregierung werde im Europäischen Rat Ende Dezember der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nach Maßgabe der EU-Kommissionsempfehlung zustimmen. Auch er beteuerte, es gebe keinen Automatismus zwischen dem Beginn der Verhandlungen mit der Türkei und dem Beitritt des Landes, sagte aber eingrenzend, die Verhandlungen würden mit dem klaren und ausschließlichen Ziel des Beitritts geführt werden. Erler hob als beschwichtigenden Umstand die erwartete Dauer der Verhandlungen hervor; er sagte: „Wir wünschen uns, daß diese Verhandlungen, die lange dauern werden, erfolgreich sind.“
Schäuble warnte, die Regierung solle „den Fehler nicht fortsetzen“, vor allem die Beitrittsfähigkeit der Türkei zum Kriterium zu machen, als ob es nicht entscheidend auf die Frage der Aufnahmefähigkeit der EU ankomme. Schäuble begründete seine Ablehnung der EU-Mitgliedschaft der Türkei auch kulturell und geographisch: Europa reiche nicht an die Grenzen Irans und des Iraks. Schäuble sagte, die Antwort, „die wir heute für die Türkei finden, muß auch halten, wenn eines Tages Rußland die Frage nach der Aufnahme in die EU stellen sollte“. Und Rußland sei zu einem größeren Teil ein europäisches Land als die Türkei, doch könne sich niemand eine EU vorstellen, die bis nach Wladiwostok reiche.
„Geopraphisch und kulturell ausgrenzend“
Die Grünen-Vorsitzende Roth stimmte Schäubles Ansatz zu, im Kern drehe sich die Debatte des türkischen Beitritts um die Frage der europäischen und deutschen Identität, um ihm dann Ausgrenzung und Rückwärtsgewandtheit vorzuwerfen. Frau Roth sagte, die Frage laute, in welchem Land leben wir, „akzeptieren oder verweigern wir uns seiner multikulturellen und multireligiösen Realität“. Die Union definiere die EU „geographisch und kulturell ausgrenzend“, sagte Frau Roth.
Sie setzte dagegen das Europabild eines Wertekonsenses. Sie sagte, die politischen Werte der EU seien nicht an eine bestimmte Religion oder Kultur gebunden. Es seien „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten“. Im künftigen EU-Verfassungsvertrag heiße es außerdem, die EU stehe allen europäischen Staaten offen, die jene Werte achteten und sich verpflichteten, ihnen gemeinsam Geltung zu verschaffen.