16.08.2009 · Vorgaben mehr als erfüllt: Der Gesetzentwurf über die Mitwirkung der nationalen Parlamente in der EU-Politik ist beinahe fertig. Er enthält mehr Rechte nicht nur für den Bundestag, sondern auch für die Bundesländer. Das sagte der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder.
SPD, CDU und CSU wollen durch das neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag dem Parlament und den Bundesländern in der EU-Politik größere Mitspracherechte einräumen. Ein zwischen den Regierungsfraktionen abgestimmter Gesetzentwurf sei so gut wie fertig, verlautete aus der Unions-Fraktionsspitze. Die Fraktionen wollen am Montag abermals beraten. In dem Gesetzentwurf würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sagte der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) der „Passauer Neuen Presse“. „Wir gehen sogar noch etwas weiter und räumen auch den Bundesländern eine stärkere Mitsprache ein“, fügte er hinzu.
Zugleich wies Kauder darüber hinausgehende Forderungen der CSU zurück. Dafür sehe er „keine Mehrheit“, sagte Kauder. Er versicherte, dass die deutsche Regierung bei Verhandlungen auf EU-Ebene auch künftig freie Hand haben werde. „Kanzlerin oder Minister werden nicht jedes Mal mit dem Bundestag Rücksprache halten müssen, bevor sie in Brüssel die Hand heben“, sagte er.
Rechenschaft über undurchsetzbare Forderungen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Hartmut Koschyk, sagte der „Welt am Sonntag“, der Bundestag werde mit dem neuen Gesetz „erstmals einklagbare Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union“ erhalten. Die Regelung berechtige das Parlament, sich mit Stellungnahmen in laufende EU-Verhandlungen „beliebig oft“ einzumischen.
„Lassen sich wesentliche Anliegen des Bundestages in den EU-Verhandlungen nicht durchsetzen, muss die Bundesregierung darüber in Zukunft unverzüglich und sehr detailliert Rechenschaft ablegen - notfalls auch im Rahmen einer Europa-Debatte im Bundestag“, sagte Koschyk. In der SPD wurde dies demnach bestätigt.
Enger Zeitplan, aber einhaltbar
Mehrere Kläger, unter ihnen der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Fraktion der Linkspartei, hatten beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Lissabon-Vertrag eingelegt. Die Richter erklärten das Reformwerk an sich für verfassungsgemäß, verlangten aber Änderungen am deutschen Begleitgesetz, darunter erweiterte Mitbestimmungsrechte für den Bundestag. Die CSU stellte daraufhin einen eigenen Forderungskatalog auf.
Der Zeitrahmen für das Gesetzgebungsverfahren ist eng. Die deutsche Ratifikationsurkunde für den Lissabon-Vertrag soll noch vor dem irischen Referendum über den EU-Vertrag am 2. Oktober hinterlegt werden. Die erste Lesung im Bundestag für das Begleitgesetz ist für den 26. August geplant, die Schlussabstimmung für den 8. September, am 18. September soll der Bundesrat beschließen. Damit wäre das Begleitgesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet.
So, wie der Herr Kauder auftritt
Gustav Mahler (GustavMahler)
- 16.08.2009, 14:39 Uhr
Ich kann nur hoffen
heinz peter (pitiplatsch)
- 18.08.2009, 07:49 Uhr
Nur umgekehrt wird ein Schuh daraus
Dieter Spethmann (dspeth)
- 19.08.2009, 13:33 Uhr