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ESM-Rettungsfonds Gauweiler stellt weiteren Eilantrag in Karlsruhe

 ·  Nach dem Beschluss der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen hat der CSU-Abgeordnete Gauweiler einen weiteren Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Karlsruhe müsse seine Entscheidung über den ESM-Rettungsfonds verschieben.

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Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat seine Klage gegen den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt um einen Eilantrag gegen die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB) erweitert, unbegrenzt Anleihen von finanzschwachen Euroländern aufzukaufen. Gauweiler forderte das Bundesverfassungsgericht am Wochenende auf, Bundespräsident Joachim Gauck die Unterzeichnung des völkerrechtlichen ESM-Vertrags zu verbieten, bis der EZB-Rat seinen Beschluss wieder aufhebe. Außerdem müsse die Notenbank „in rechtlich verbindlicher Weise“ verbindlich sicherstellen, dass ein solcher Beschluss nicht wiederholt werde.

Die Verfassungsrichter wollen an diesem Mittwoch ihre Entscheidung über die Klagen von Gauweiler und zahlreichen anderen Beschwerdeführern gegen ESM und Fiskalpakt verkünden. Gauweilers Rechtsvertreter, der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, hat sie gebeten, diesen Termin zu verschieben, falls sie sich bis dahin nicht ausreichend mit seinem neuen Antrag befassen könnten.

„Völlig unkalkulierbar“

Gauweiler argumentiert, mit der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi sei das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt durch die verschiedenen Rettungsmaßnahmen völlig unkalkulierbar und somit unverantwortbar geworden. Die Zentralbank überspiele mit ihrer Entscheidung sowohl die im ESM-Vertrag angeblich vorgesehene Haftungsbegrenzung als auch die Kontrollrechte des Bundestags. Die EZB wolle damit ohne eine parlamentarische Beteiligung tun, was eigentlich Aufgabe des ESM sei – und dies nun sogar in unbegrenztem Umfang.

Für Verluste durch diesen „Hyper-Rettungsschirm“ hafteten letztlich die Steuerzahler der Eurostaaten. Aus Sicht des CSU-Politikers stehen der Zentralbank die Kompetenzen, die sie sich hierbei anmaße, „eindeutig“ nicht zu. Zudem sei deren Ankaufprogramm genau jener automatische Mechanismus bei der Eurorettung, den das Karlsruher Gericht für unvereinbar mit dem Demokratieprinzip erklärt habe.

Die Beschlüsse der EZB „widersprechen dem in den Verträgen von Maastricht und Lissabon ausdrücklich festgelegten Verbot der Staatsfinanzierung“, hatte Gauweiler der „Augsburger Allgemeinen“ gesagt. Die Bundesregierung müsse dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen, wenn ihre Kritik nicht in den Wind gesprochen sein soll.“ Gauweiler verwies darauf, dass nur die Bundesregierung rechtlich die Möglichkeit einer derartigen Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse des EZB-Rats habe.

Nach Ansicht des Unionsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) gefährdet der geplante Kauf von Anleihen der Euro-Krisenstaaten die Unabhängigkeit der EZB von der Politik. Der „Bild“-Zeitung“ sagte Kauder: „Weil der EZB-Einsatz an politisch beschlossenen Programmen hängt, ist ihre Unabhängigkeit ein wenig in Frage gestellt.“ Der Bundestag müsse entscheiden, ob ein Land ein Hilfsprogramm erhalte oder nicht. „Und ohne ein Programm wird die EZB nicht kaufen.“

Kauder sicherte dem Gegner des Beschlusses im EZB-Rat, Bundesbankchef Jens Weidmann, zu, die Bundesregierung werde ihm weiter „den Rücken stärken“. Er habe viel erreicht. „Die Geldschleusen werden eben nicht einfach geöffnet.“

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigt sich unterdessen sicher, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsschirm ESM nicht stoppen wird. „Wir haben bei der Schaffung des ESM sorgfältig geprüft, dass er nicht gegen die Verfassung verstößt. Und eines darf man auch nicht vergessen: Bisher hat das Bundesverfassungsgericht niemals den Kurs der europäischen Integration als gegen das Grundgesetz gerichtet beurteilt“, sagte Schäuble in der „Bild an Sonntag“.

Der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms warnt in der „Welt am Sonntag“:  „Würde der ESM verhindert, wäre die Gefahr groß, dass die EZB auf Dauer (Staats-)Anleihen kauft.“ Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag,  Michael Meister (CDU) sagte, „falls das Gericht den ESM für verfassungswidrig halten sollte, drohen Turbulenzen an den Finanzmärkten.“ Allerdings sei auch ein vom Verfassungsgericht verordneter Stopp für den ESM zu verkraften, weil dessen vorläufiger Vorgänger EFSF noch 100 bis 200 Milliarden Euro in Reserve habe.

Ein Abgeordneter erklärt die Euro-Rettung

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