Im EU-Parlament ist ein Streit über schärfere staatliche Regeln für die pünktliche Bezahlung von Rechnungen ausgebrochen. Eine Mehrheit aus Liberalen, Grünen, Linken sowie der konservativen EVP will Unternehmen fortan zwingen, Rechnungen innerhalb von 60 Tagen zu bezahlen. Sonst drohen Strafzahlungen. Abweichende freiwillige Vereinbarungen beider Seiten sollen nicht mehr möglich sein. Dies kritisierte die im Parlament federführende Berichterstatterin Barbara Weiler (SPD). Das sei ein viel zu starker Eingriff in die Vertragsfreiheit. Auch die EU-Kommission ist gegen eine derartige Verschärfung der Zahlungsverzugsregeln. Sie will nur die Regeln für die öffentliche Hand verschärfen, um kleine Unternehmen vor finanziellen Schwierigkeiten zu schützen.
Derzeit gibt es in der EU zwar die Vorgabe, dass eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt sein sollte. Es gibt allerdings keine Strafen für zu späte Zahlungen. Tatsächlich zahlen insbesondere Gemeinden, Bundesländer und Staaten ihre Rechnungen oft nur mit starker Verspätung. Im Durchschnitt muss ein Lieferant in der EU 65 Tage warten, bis die öffentliche Hand Rechnungen begleicht. Private Unternehmen zahlen im Durchschnitt nach 52 Tagen. Am schlechtesten ist die Zahlungsmoral in Südeuropa. In Italien zahlt die öffentliche Hand durchschnittlich erst nach 135 Tagen, in Griechenland nach 160 Tagen. Am kürzesten müssen Lieferanten mit 14 Tagen in Finnland auf ihr Geld warten. Deutschland liegt nach Kommissionsangaben im Mittelfeld.
Strafen auf Geschäfte der öffentlichen Hand beschränkt
Um die kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, hatte die Kommission schon im Frühjahr 2009 neue Zahlungsverzugsregeln vorgeschlagen. Der Richtlinienentwurf sah Strafzahlungen von 5 Prozent der nach 30 Tagen noch ausstehenden Summe vor. Er beschränkte sich jedoch auf Geschäfte der öffentlichen Hand, die für rund zwei Drittel der zu spät gezahlten Rechnungen verantwortlich ist. Nach Ansicht des Abgeordneten Andreas Schwab (CDU) greift das zu kurz: „Wir brauchen eine klare Regelung für alle, und dazu zählen auch Geschäfte zwischen Unternehmen.“ Kleine Unternehmen könnten sich gegen größere Vertragspartner allein oft nicht durchsetzen. Deshalb sei der beschränkte Eingriff in die Vertragsfreiheit angemessen.
Die Industrie ist gespalten. Während sich der EU-Dachverband des Handwerks und kleiner Unternehmen Ueapme klar für eine Einbeziehung von Geschäften zwischen Unternehmen ausspricht, wehren sich die deutschen Industrieverbände dagegen. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) argumentiert, die EU dürfe Industrie und öffentliche Hand schon deshalb nicht gleichsetzen, weil Letztere über zuverlässige Steuereinnahmen verfügten. Zudem sei der Mittelstand in einigen Industriezweigen auf längere Zahlungsfristen angewiesen, da ihm damit seinerseits Liquidität zu Verfügung gestellt werde. Auch wegen der Wichtigkeit solcher Lieferantenkredite habe die Kommission in ihrem Entwurf Geschäfte zwischen Unternehmen von den neuen Zahlungsverzugsregeln ausgenommen.
Die Parlamentsberichterstatterin Weiler kündigte an, bis Ende kommender Woche einen Kompromiss ausarbeiten zu wollen. Ihrer Ansicht nach genüge es, die Strafzahlungen auf alle Geschäfte zwischen Unternehmen auszuweiten. Die Strafe soll dabei abhängig von der Überschreitung der Zahlungsfrist 2 oder 4 Prozent betragen – also niedriger sein als von der Kommission vorgeschlagen. Die Zahlungsfrist soll für die öffentliche Hand 30 Tage betragen. Bei Privatgeschäften sollen die Beteiligten sie frei festlegen können. Dass das ausreiche, um die Mehrheit des Parlaments hinter sich zu bringen, sei allerdings unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite könne die neue Regelung nur in Kraft treten, wenn sich das Parlament mit den Mitgliedstaaten auf eine Linie einige, und die seien gegen eine Einbeziehung von Privatgeschäften.
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