20.08.2009 · Die CSU lässt nicht locker mit ihrer Forderung nach mehr Mitsprache in der EU. Das Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon sieht man in Berlin deshalb aber nicht gefährdet.
Von Günter BannasHerzlich haben sich die Leute im Bundeskanzleramt, in der Führung der CDU/CSU-Fraktion und auch in der SPD darüber gefreut, wie kürzlich Wolfgang Reinhart (CDU), der baden-württembergische Minister für Bundes- und Europa-Angelegenheiten, die Erfolge der Länder bei den EU-Verhandlungen in Berlin gewürdigt hat.
Das sei zwar nicht richtig begründet gewesen, weil die wesentlichen Inhalte der – vom Bundesverfassungsgericht verlangten – Gesetzesvorhaben (vulgo: EU-Begleitgesetze, nun vier an der Zahl) vom Gericht festgelegt und auch sonst im Konsens verabredet worden seien. Doch sagten die Vertreter des Bundes auch, sie wollten Reinhart die Freude nicht nehmen. Entscheidend sei es, dass die Gesetze noch vor der Bundestagswahl verabschiedet würden – vom Bundestag am 8. September und vom Bundesrat zehn Tage später.
Interessen prallen aufeinander
Als Reinhart im Laufe der vier Stunden langen Verhandlungen, die am späten Dienstagnachmittag geführt wurden, noch einmal Forderungen stellte, rief ihm Thomas Oppermann, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, lächelnd zu, was er denn noch wolle. Es sei doch zu lesen gewesen: „Sie haben ja alles durchgesetzt.“ Reinhart könnte zurückgelächelt haben. Aus den Staatskanzleien der Bundesländer hat er wohl positive Reaktionen erhalten, weil die Rechte der Länder und deren Mitwirkung an der Europa-Politik der Bundesregierung gestärkt worden seien.
Reinhart ist zufrieden und spricht über eine „neue Ära“ und eine „neue Qualität“ der Rechte der Bundesländer. Er mag es mithin verschmerzen, dass er zuletzt in einer Forderung über das Ziel hinausschoss. Wenn bei Verhandlungen der Bundesregierung in der EU „im Schwerpunkt die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder“ betroffen seien, hatte es in einem der Gesetzentwürfe geheißen, habe die Regierung die Willensbildung des Bundesrates zu berücksichtigen. Reinhart wollte die Formel „im Schwerpunkt“ streichen lassen, weil das die Rechte der Länder noch mehr erweitert hätte. Da schauten die anderen Verhandlungspartner in das Grundgesetz. Sie fanden den Begriff „im Schwerpunkt“. Reinhart eilte hinaus, und manche fanden, fast hätten die Verhandlungen platzen können. Reinhart kam zurück. Über das Grundgesetz hinaus wolle er auch nicht gehen. Ein weiteres Detail war geklärt.
Die Verhandlungspartner standen unter Druck. Im Juni kam das Urteil aus Karlsruhe, das eine neue – die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat stärkende – Gesetzeslage verlangte, ehe Deutschland den Vertrag von Lissabon ratifizieren könne. Die Bundesregierung wollte aber vermeiden, dass Deutschland im europäischen Konzert das Schlusslicht im Ratifizierungsverfahren sei. Mithin musste das Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen sein.
Unterschiedliche Interessen prallten aufeinander. Die CSU, aus der einer der Kläger, Peter Gauweiler, stammt, hätte am liebsten 14 Punkte durchgesetzt, zu denen auch Volksabstimmungen in „wichtigen Zukunftsfragen Europas“ – gemeint waren vor allem Beitrittsverhandlungen, also die Türkei – gehören sollten. Das lehnte auch Norbert Röttgen, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, ab. Gerne hätte die CSU auch die Regierung an jegliche Weisungen des Bundestages gebunden. Dem widersprachen die Regierungsvertreter und die Europa-Politiker der anderen Parteien, weil die Verhandlungsfähigkeit Deutschlands in Brüssel gefährdet sei. Die Länder wiederum bemerkten, in Berlin habe sich ein neuer Zentralismus breitgemacht. Sie verlangten die gleichen Rechte, die dem Bundestag zukommen sollten. Und weil die Materie kompliziert ist, bemerkten die Beamten und die Fachleute unter den Politikern, dass die Generalisten in Berlin und anderswo die Details oft nicht beherrschten.
Nun scheinen die Verhandlungen abgeschlossen. Zwar stellt die CSU noch zwei Forderungen. Sie betreffen eine Ausweitung des Klagerechts des Bundes und der Länder vor dem Bundesverfassungsgericht, falls die EU ihre Kompetenzen überschreite. Das wurde am Dienstag von den anderen ebenso abgelehnt wie das Verlangen der CSU, es solle bei der EU die Erklärung hinterlegt werden, der Vertrag von Lissabon gelte nur im Rahmen von Urteilen des Verfassungsgerichts. Es gilt als ein Zugeständnis an die CSU, dass das möglicherweise in einer Entschließung des Bundestages niedergelegt werden soll. Die freilich sei wertlos und unverbindlich, sagen die, die nicht der CSU angehören. Oppermann also bemerkte nun, der CSU-Vorsitzende Seehofer sei als „Löwe“ gestartet und als „Bettvorleger“ gelandet.