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Datenschutz Europäisches Parlament kritisiert Speicherung der Fluggastdaten

12.07.2007 ·  Das Europäische Parlament will in dem Abkommen zur Übermittlung von Passagierdaten an Amerika „wesentliche Fehler“ entdeckt haben und beschloss eine teils harsche Resolution. Aber zu sagen haben die Abgeordneten nichts mehr, seit sie vor Jahren ein Eigentor schossen. Von Stefan Tomik.

Von Stefan Tomik
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In einer teils harschen Resolution hat das Europäische Parlament das Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten aus der EU nach Amerika kritisiert. Die Übereinkunft, die noch in den letzten Tagen der deutschen Ratspräsidentschaft mit Washington vereinbart wurde, weise „wesentliche Fehler“ beim Datenschutz und bei der Rechtssicherheit für EU-Bürger auf, heißt es in dem am Donnerstag angenommenen Text. Das Parlament „bedauert zutiefst den Mangel an demokratischer Kontrolle jeglicher Art“ und kritisiert, dass zu viele Daten übermittelt, gespeichert und – wenn überhaupt – zu spät gelöscht würden.

Der Ärger vieler Parlamentarier entlud sich schon am Montag in einer hitzigen Diskussion mit EU-Justizkommissar Frattini. Die EU habe sich „über den Tisch ziehen lassen“ und schließlich kapituliert, hieß es. Allerdings hat das Parlament in dem Verfahren durch eigenes Verschulden längst nichts mehr zu sagen.

„Ungeeignete Rechtsgrundlage“

Kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte Washington alle Fluggesellschaften, die Flüge nach, von oder durch die Vereinigten Staaten anbieten, dazu verpflichtet, amerikanischen Behörden Zugang zu den elektronischen Buchungs- und Abfertigungssystemen zu gewähren. Der Zoll nutzt die dort gespeicherten Daten von der Kreditkarten- bis zur Sitzplatznummer im Kampf gegen den Terrorismus. Mit Hilfe eines Scoring-Verfahrens sollen Risikopassagiere herausgefiltert werden. Dabei werden die Profile der Reisenden mit Verhaltensmustern von Terroristen verglichen. Ausgewählte Personen werden dann bei der Einreise festgehalten, kontrolliert, befragt und unter Umständen abgewiesen.

Im Mai 2004 schloss die EU ein Abkommen mit Washington, um wenigstens minimale Standards zum Schutz der weitergegebenen Daten einzuführen. Unter den EU-Abgeordneten regt sich dennoch massive Kritik. Das Parlament zog vor den Europäischen Gerichtshof und gewann. Ende Mai 2006 erklärten die Richter das Abkommen für rechtswidrig. Allerdings befasste sich das Gericht gar nicht mit den eigentlichen, datenschutzrechtlichen Bedenken der Kläger. Es verwarf das Abkommen aus rein formalen Gründen, weil die EU eine „ungeeignete Rechtsgrundlage“ gewählt hatte.

Amerikaner am längeren Hebel

Als Konsequenz trieb der Ministerrat das Abkommen als Rahmenbeschluss voran. Bei diesem Verfahren darf das Parlament zwar seine Meinung kundtun, diese ist aber nicht bindend. Das Interimsabkommen, das Rat und Kommission mit den Amerikanern aushandelten, führte aus Sicht der Datenschützer im Parlament dann auch eher zu einer Verschlechterung der Situation. So konnte der amerikanische Zoll die Daten nun regelmäßig und nicht nur in Einzelfällen an andere Behörden wie FBI oder CIA weitergeben.

Auch in den Verhandlungen über das jüngste Abkommen waren die Amerikaner wieder im Vorteil: Im Zweifel hätten sie die Gespräche einfach abgebrochen. Dann hätten die Fluggesellschaften die Daten ohne eine Vereinbarung herausgeben müssen, um ihre Landerechte in den Vereinigten Staaten nicht zu verlieren.

„Will mich auch in 10.000 Meter Höhe sicher fühlen“

Die nun vom Parlament verabschiedete Resolution - im wesentlichen ein Text von Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und Linken - kritisiert, dass die Vereinbarungen mit Washington auf unverbindlichen Zusicherungen beruhten, die die Amerikaner einseitig ändern könnten. Das Parlament dringt zudem darauf, die Datenschutzstandards in Amerika jährlich und umfassend zu prüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Positiv hebt der Text die ins Abkommen aufgenommene Umstellung von einem „Pull“-System zu einem „Push“-System hervor: Die Amerikaner sollen die Daten künftig übermittelt bekommen statt sie wie bislang selbst „abzuholen“, wobei sie Zugriff auf sämtliche gespeicherten Informationen hatten.

Die Christlichen Demokraten und die Konservativen im Europäischen Parlament können dem neuen Abkommen trotz einiger Kritikpunkte einiges abgewinnen. In einem eigenen Resolutionsentwurf hatten sie sich äußerst lobend über die Vereinbarung geäußert und die deutsche Ratspräsidentschaft dazu „beglückwünscht“. Ihren Entwurf zogen sie am Donnerstag zwar kurzfristig zurück, nachdem sie einige Änderungen am Resolutionstext der anderen hatten erreichen können - wohl um der lieben Einstimmigkeit willen.

Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Verständnis für den Antiterrorkampf der Amerikaner bei den Christlichen Demokraten weitaus stärker ausgeprägt ist. „Mir sind konkrete Taten zur Terrorbekämpfung lieber als schöne Worte ohne jeden Mehrwert“, sagt etwa der österreichische Abgeordnete Pirker. „Ich will mich auch 10.000 Meter über dem Erdboden sicher fühlen. Dieses Abkommen macht das möglich.“

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Jahrgang 1974, Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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