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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe billigt Lissabon-Vertrag unter Auflagen

 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag für zulässig erklärt, ein Begleitgesetz jedoch als verfassungswidrig verworfen. Deutschland darf den Lissabon-Vertrag erst ratifizieren, wenn dieses Gesetz geändert ist.

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.

Das Gericht verfügte, dass Deutschland den EU-Vertrag deshalb vorerst nicht ratifizieren dürfe. Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik dürfe solange nicht hinterlegt werden, wie die erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten sei, heißt es in dem Urteil. „Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte der Vizepräsident des Gerichts Andreas Voßkuhle bei der Verkündung des Urteils, mit dem der Zweite Senat mehreren Verfassungsbeschwerden teilweise stattgab.

Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag von Lissabon soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. Gleichwohl sagte Voßkuhle, der Senat sei „zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird“. Bundespräsident Horst Köhler hatte seine Unterschrift unter das deutsche Ratifikationsgesetz mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.

Video: Lissabon-Vertrag bekommt zweite Chance

Die Koalitionsfraktionen kündigten nach dem Urteil an, das Begleitgesetz noch in der Sommerpause überarbeiten zu wollen. Der Bundestag werde Ende August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei soll die erste Lesung in den Bundestag eingebracht werden, kündigte Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) am Dienstag in Berlin an. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte: „Die Koalitionsfraktionen bieten der Opposition an, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Begleitgesetz zu erarbeiten, dass den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“ Die zweite Lesung ist für den 8. September angesetzt. Diese Sondersitzung des Bundestages war bereits terminiert. Nach Angaben von CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben die Fraktionsspitzen der
Koalition diesen Fahrplan am Dienstag vereinbart.

Der Zweite Senat entschied über die Verfassungsklagen des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass die Verlagerung von Kompetenzen auf die Europäische Union zu einer „Entmachtung“ des Bundestags und einem „Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands“ führe. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.

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