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Begleitgesetz zum EU-Vertrag CSU lässt Zustimmung zum Begleitgesetz offen

19.08.2009 ·  Die CSU lässt auch nach den Absprachen in der großen Koalition nicht locker mit ihrer Forderung nach mehr Mitsprache in der EU. Der SPD wehre sich gegen Versuche, „dem Vertrag von Lissabon den Makel der Verfassungswidrigkeit anzuheften“, sagt deren Verhandlungsführer Oppermann.

Von Günter Bannas, Berlin
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Die CSU macht ihre Zustimmung zu den Gesetzentwürfen über die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in europäischen Angelegenheiten von der Formulierung eines - noch auszuhandelnden - Entschließungsantrages abhängig. Darauf wurde am Mittwoch in der CSU-Landesleitung in München hingewiesen. Es sei keineswegs sicher, dass die CSU-Abgeordneten bei der Sondersitzung der Unionsfraktion, die an diesem Freitag über die Einbringung der vier Gesetzentwürfe entscheidet, den Absprachen in der großen Koalition zustimmen würden, hieß es in München. Als ein Zugeständnis an die CSU wurde von den Fraktionsvorsitzenden der großen Koalition, Kauder (CDU/CSU) und Struck (SPD), der Vorschlag akzeptiert, Überlegungen der CSU könnten in einen Entschließungsantrag aufgenommen werden.

Der CSU geht es dabei um zwei Forderungen ihres 14-Punkte-Kataloges, die bei den Verhandlungen zwischen den Bundestagsfraktionen und den Vertretern der Bundesländer abgelehnt worden waren. Die CSU verlangte, es solle bei der EU hinterlegt werden, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags gelte ausschließlich in dem Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht festlege. Die anderen Teilnehmer der Verhandlungsrunden, auch die der CDU, widersprachen dem. Dann könnten auch andere EU-Staaten nach eigenem innerstaatlichen Recht entsprechende Einschränkungen hinterlegen.

Der SPD-Verhandlungsführer Oppermann sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das sei ein Versuch, „dem Vertrag von Lissabon den Makel der Verfassungswidrigkeit anzuheften“. Die SPD sei gesprächsbereit. „Aber eine Entschließung, die falsche politische Botschaften enthält, wird es mit der SPD nicht geben.“

Die zweite Forderung der CSU betraf die Anregung des Bundesverfassungsgerichts, die Bundesregierung, der Bundesrat sowie ein Drittel der Abgeordneten des Bundestages sollten ein Klagerecht vor dem Bundesverfassungsgericht für mögliche Fälle erhalten, dass EU-Gremien ihre Zuständigkeiten überschritten. Als gesetzliche Regelung wurde das von den übrigen Teilnehmern abgelehnt; doch könnte diese CSU-Forderung als Teil einer Entschließung von der SPD akzeptiert werden. Ein solches Zugeständnis sei freilich wertlos und unverbindlich, sagen die, die nicht der CSU angehören. Oppermann also bemerkte nun, der CSU-Vorsitzende Seehofer sei als „Löwe“ gestartet und als „Bettvorleger“ gelandet. (Siehe auch: Die CSU und Lissabon: Der Löwe lässt das Brüllen nicht)

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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