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Sonntag, 19. Februar 2012
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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

03.12.2009 ·  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Von dem Urteil könnten 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sein.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Straßburger Richter gaben einem Vater aus der Nähe von Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine Tochter kämpft.

Er wurde darauf verwiesen, dass nach derzeit geltendem deutschen Recht die Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch eine gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter erlangen können. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht im wesentlichen gebilligt. Doch sehen die Straßburger Richter in dieser Bevorzugung von unverheirateten Müttern einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.

Mutter verweigerte Zustimmung zu gemeinsamen Sorgeerklärung

Der 45 Jahre alte Beschwerdeführer hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde. Sie wuchs bei beiden Eltern auf, bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Die Mutter war aber nicht bereit, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen. Nachdem der Vater ohne Erfolg bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, legte er im Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein.

Der Gerichtshof stellte zwar fest, dass es stichhaltige Gründe dafür geben könne, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen - etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Das sei jedoch hier nicht der Fall gewesen.

Die Straßburger Richter teilten die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, sei nicht verhältnismäßig, befand die Kammer des Straßburger Gerichtshofs mit sechs Stimmen zu einer Stimme.

Der deutsche ad-hoc-Richter Schmitt hat eine abweichende Meinung geäußert: Er verwies auf den großen Ermessenspielraum, welchen den Staaten in diesen Angelegenheiten zustehe. Das habe die Mehrheit der Richter verkannt. Die deutschen Regelungen seien erlassen worden, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Kind auf bestmögliche Weise zu schützen, erklärte Schmitt. Seiner Ansicht nach sei der Vater nicht ungerechtfertigt diskriminiert worden. Die Situation der Mutter und des Vaters seien nicht vollständig vergleichbar.

Der Gerichtshof stellte zudem einstimmig fest, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstelle. Nach geltender Rechtslage können in Deutschland nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Bei dieser Entscheidung ging es nicht um das Recht, das Kind zu sehen, das auch für nichteheliche Väter anerkannt ist.

Der Vorrang der Mütter war 2003 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden, das Kinder vor zähen gerichtlichen Streitereien schützen wollte. Allerdings verlangte es selbst eine neue Überprüfung der Rechtslage.

FDP-Familienpolitikerin: Vätern mehr Rechte zugestehen

„Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen“, sagte der klagende Vater der Nachrichtenagentur dpa. Er sei auch für die „vielen betroffenen Väter froh“, dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde. Der Gesetzgeber müsse nun die gerichtliche Möglichkeit schaffen, das Kindeswohl zu prüfen, wenn ein unverheirateter Vater ein gemeinsames Sorgerecht anstrebte, sagte sein Anwalt.

Der Verein „Väteraufbruch“ schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sind. Der Richterspruch sei ein Fortschritt, obwohl er nicht weit genug gehe. Der deutsche Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass ledige Väter ein Sorgerecht erhalten, ohne es vor Gericht einklagen zu müssen.

Leutheusser-Schnarrenberger: „Prüfen sorgfältig“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeiten werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt „sorgfältig und mit Hochdruck führen“. Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Die betroffenen Parteien können das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes anfechten und innerhalb von drei Monaten den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes bringen.

Die Vorsitzende des Jugend- und Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), sagte, das Urteil komme „nicht überraschend“. Die Richtung sei klar: Vätern müssten mehr Rechte zugestanden werden. Der Gesetzgeber werde schon bald aktiv werden, sagte Laurischk. Im Kern müsse es dabei um die Frage gehen, ob die unverheirateten Väter eine Beziehung zum Kind und zur Mutter haben oder hatten. Die Gewährung des gemeinsamen Sorgerechts müsse sich daran orientieren, dass mit dem Recht auch Pflichten verbunden seien. Laurischk rechnet nicht mit einem Ansturm auf die Familiengerichte, bei denen ledige Väter Gerichtsverfahren zur Erlangung der gemeinsamen Sorge anstrengen könnten.

Die Grünen erklärten, eine Reform des Sorgerechts sei längst überfällig. Sie forderten seit Jahren eine gerichtliche Einzelfalllösung für ledige Väter, die das Kindeswohl und auch die Situation der Mutter angemessen berücksichtigen müsse, erklärte die Bundestagsfraktion.

Hessens Justizminister Jörg- Uwe Hahn (FDP) begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofes als „guten Tag für Väter“. Die Richter hätten die Rechte der Väter gestärkt. Das Gericht gebe mit der Entscheidung „unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern“.

Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. Dies verkenne auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht.

Der Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland und die Männerarbeit in der Evangelischen Kirche erklärten gemeinsam, Kinder hätten ein Recht auf Mutter und Vater. Männern, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen, dürfe der Zugang zu den Kindern nicht verwehrt werden.

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Von Volker Zastrow

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