Noch ein Geschenk zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum des Volkszählungsurteils. Es kommt aus Luxemburg und erinnert daran, dass Daten nur für den (gesetzlich) vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Das heißt für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das von ihm verwaltete Ausländerzentralregister: Persönliche Daten dürfen nur zentral gespeichert und verarbeitet werden, soweit das für das Aufenthaltsrecht unbedingt erforderlich ist.
Im Kern zeigt die Entscheidung ein weiteres Mal, dass das EU-Ausland kein Ausland mehr ist. Es spricht nämlich auch aus europäischer Sicht grundsätzlich nichts dagegen, Informationen zur Kriminalitätsbekämpfung zu speichern. Dann aber nicht nur von Millionen hier lebenden Ausländern, sondern auch von den Deutschen. Alles andere widerspricht dem Diskriminierungsverbot. Diese Grundnorm ist eins der Fundamente der Europäischen Union - und zugleich gemeinsam mit dem Auftrag zur Harmonisierung des Binnenmarktes ein Einfallstor für Anmaßungen aus Brüssel. Und zwar völlig unabhängig davon, ob der Vertrag von Lissabon je in Kraft tritt.
Wenn das Reformwerk kommt, dann fährt der Zug erst recht weiter in Richtung europäischer Bundesstaat. Zwar wird das nicht gesagt und von den meisten auch nicht gewollt. Man sieht es dem Vertrag, der der gescheiterte Verfassungsvertrag in neuem Kleid ist, auch nicht auf den ersten Blick an. Aber die Mitgliedstaaten als (jedenfalls der Form nach) „Herren der Verträge“ nehmen eine weitere schleichende Verlagerung von Hoheitsrechten in Kauf. Hier heißt es weiterhin wachsam zu sein, insbesondere auch mit Blick auf eine wirksame Ausgestaltung des Subsidiaritätsprinzips.
Diese Wachsamkeit ist im Sinne der europäischen Idee. Ohne sie verliert die Union letztlich an Legitimität und (weiter) an Akzeptanz. Für den hier lebenden und arbeitenden Österreicher, der sich erfolgreich gegen die Speicherung im Ausländerzentralregister wandte, haben gewiss viele Deutsche Verständnis. Er kommt aus dem gemeinsamen Kulturraum. Das gilt für andere nicht, erst recht nicht etwa für Bürger aus dem Beitrittskandidatenland Türkei. Doch auch sie sind in vielen Belangen längst EU-Bürgern gleichgestellt. In Europa und darüber hinaus gibt es kein Ausland mehr.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
Jüngste Beiträge