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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Euro-Schuldenkrise Keine Panik

 ·  In Griechenland wird das Volk zur Zukunft des eigenen Landes in Europa gefragt, in Deutschland noch nicht einmal das Parlament. „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ - Merkels Maxime sollte auch für Recht, Demokratie und den Bundestag gelten.

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Was für Vorwürfe prasseln jetzt auf die armen Griechen ein. Da hecken die Staats- und Regierungschefs der EU schöne Pläne aus - und was macht Griechenland: eine Volksabstimmung. Und wie das ausgehen kann, das kennt man ja: In solchen Referenden haben die Völker mancher Länder schließlich schon dem europäischen Verfassungsvertrag die Zustimmung versagt.

„Schwerfällig, desaströs, handlungsunfähig“ - solche Kommentare musste sich auch Deutschland wegen seines Verhaltens in der Finanzkrise anhören. Und wenn ein geplantes Gipfeltreffen der Europäer deshalb keine Entscheidung fällen kann, dann ist allein das aus Brüsseler Sicht schon ein Unding. Nach dem Dogma des „Immer weiter“ bedeutet jedes Innehalten ein Scheitern.

Doch wer den Ausgang eines Plebiszits oder eines noch ausstehenden Parlamentsbeschlusses nicht wahrhaben will, der muss sich die Frage nach seinem Demokratieverständnis gefallen lassen. So kann man der griechischen Regierung in der jetzigen Lage viele Vorwürfe machen, nicht aber den, dass sie nicht versucht, das Volk hinter ihrer Politik zu vereinen, jedenfalls aber ihrem Handeln größtmögliche Legitimität zu verleihen.

Video: Rückendeckung für Papandreou

In Deutschland ist das zur Zeit nicht ganz einfach. Zugespitzt kann man sagen: In Griechenland wird das Volk zur Zukunft des eigenen Landes in Europa gefragt, in Deutschland noch nicht einmal das Parlament. So will es der Bundestag sogar selbst: Mit großer Mehrheit hatten die Parlamentarier der Vorlage des Bundesfinanzministeriums Gesetzeskraft verliehen, die vorsieht, dass der Bundestag über Milliardensummen, über grundlegende Maßnahmen zur Rettung der Währungsunion kaum zu entscheiden gehabt hätte. Ein Neuner-Ausschuss, der die Mehrheitsverhältnisse im Plenum nicht abbildet, sollte das vielmehr regelmäßig im Geheimen tun - denn angeblich können die entscheidenden Fragen in dieser Dauerkrise nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantwortet werden. Das „Stabilisierungsmechanismusgesetz“ spricht von „Ansteckungsgefahren“. Wenn es also gefährlich für dieses Land wird, hat der Bundestag als Ganzes nichts mehr zu sagen.

Konsequente Karlsruher Entscheidung

Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben - und man kann nicht bestreiten, dass Karlsruhe faktisch hier kräftig mitregiert. Auch das ist eine Legitimationsfrage. Aber wer einen Parlamentsvorbehalt für solche sensiblen Fragen bejaht, muss die Karlsruher Eilentscheidung für konsequent halten - die ja nur das noch einmal deutlich macht, was in dem Urteil zum Euro-Rettungsschirm schon sehr deutlich gesagt worden war: Ohne das Parlament läuft nichts. Dem wird gern entgegengehalten, der Bundestag habe eine ganz andere Stellung als etwa das amerikanische Parlament gegenüber dem dort direkt gewählten Präsidenten. Doch wenn man das Hohe Haus ohnehin als Kanzlerwahlverein ansieht, dann müsste es umso leichter fallen, die Abgeordneten an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.

Das ist vor allem im Zuge des vermehrten zwischenstaatlichen und supranationalen Handelns wichtig. In der Nato wie in der EU geht es um Bündnisfähigkeit. Sie gilt als „alternativlos“ und ist das Hauptargument für losgelöstes exekutivisches Handeln. Dabei ist die notwendige Handlungsfähigkeit der Regierung auch vom Bundesverfassungsgericht nie grundsätzlich in Frage gestellt worden - sei es bei Kampfeinsätzen der Bundeswehr, der schleichenden Veränderung des Nato-Vertrags oder sei es bei weiteren Schritten europäischer Integration. Auslandseinsätze der Bundeswehr etwa ließ Karlsruhe ohne Änderung des Grundgesetzes und entgegen einer jahrzehntelangen Praxis im internationalen Rahmen in vollem Umfang zu. Aber eben nur mit Zustimmung des Parlaments. Daran führt auch in Eilfällen, in denen die Regierung handeln darf, kein Weg vorbei. Notfalls müssen die Soldaten zurückgeholt werden.

Das müsste auch für Garantien und Kredite gelten, die den Bundeshaushalt sprengen. Müsste. Doch womöglich werden im Zuge der europäischen Dauerkrise schneller Tatsachen geschaffen, als bei einem Militäreinsatz. Gewiss: Regieren heißt Herrschen auf Zeit. Und dazu gehört, dass der Regierende in dieser Zeit handeln darf und handeln muss. Zur Not auch sehr schnell. Aber das geht auch mit einem Parlamentsausschuss.

„Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“

Was dagegen ist das eigentlich für ein Regime, das nur geheime und eilige Entscheidungen kennt? Es soll Stabilität bringen, riecht aber nach permanenter Panik. Die Märkte wollen es nicht anders? Dann muss wohl die Systemfrage gestellt werden. Die (neue?) Maxime der Bundeskanzlerin „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ sollte nicht nur für staatliches Handeln doch wohl die Regel sein.

Auch der vorgesehene Europäische Stabilitätsmechanismus mit 700 Milliarden Euro Grundkapital, Sitz in Luxemburg, Immunität für sein Personal und weitreichenden Befugnissen macht die Krise zum Dauerzustand. Von Freiheit als europäischer Idee ist ohnehin nicht mehr die Rede. Über deren Einschränkung muss aber wenigstens das Volk oder seine Vertretung frei entscheiden.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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