27.10.2004 · Für diesen Fall hat die EU nicht vorgesorgt: Der Rückzug der kompletten EU-Kommission noch vor der Abstimmung im Parlament ist im europäischen Paragrafenwerk nicht vorgesehen.
Keine andere Organisation oder Institution ist in so hohem Maße verrechtlicht wie die Europäische Union. Doch der jetzt eingetretene Fall, daß die neue EU-Kommission unter Jose Manuel Barroso noch nicht im Amt sein kann, wenn am 31. Oktober die fünfjährige Amtszeit der alten unter Romano Prodi abläuft, ist in den europäischen Verträgen schlicht nicht vorgesehen. In diesem rechtlichen Vakuum kann nur improvisiert werden. Die Initiative liegt dabei zunächst bei den Niederlanden, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehaben.
Gleich nachdem der designierte Kommissionspräsidenten Barroso dem Europäischen Parlament am Mittwoch vormittag mitgeteilt hatte, daß er sein umstrittenes Kollegium nicht zur Abstimmung stellen werde, nahm der niederländische Ministerpräsident Balkenende mit Prodi Kontakt auf und bat ihn, bis zur Ernennung der neuen Kommission im Amt zu bleiben.
„Kontinuität der Institution“
Prodi, der schon seit längerem seine Rückkehr in die italienische Politik vorbereitet, habe sofort zugestimmt, um die „Kontinuität der Institution“ sicherzustellen, sagte sein Sprecher. Obwohl noch einige rechtliche und praktische Fragen zu klären seien, könne kein Zweifel bestehen, daß die alte Kommission „praktisch und rechtlich in der Lage ist, alle notwenigen Beschlüsse zu fassen“.
Unklar bleibt vorerst, ob alle Kommissare und einige hohe Kommissionsbeamte, die zum 1. November schon andere Verpflichtungen übernommen haben, weiter zur Verfügung stehen werden. Angeblich wurden die Verträge der bisherigen Kabinettschefs jetzt bis zum Jahresende verlängert. Nach Ansicht von Rechtsexperten kann die alte Kommission nur noch die laufenden Geschäfte abwickeln, aber keine neuen Initiativen mehr ergreifen. Ob sie noch wichtige Beschlüsse fassen soll, etwa in Wettbewerbsfragen, die dann vor Gericht angefochten werden könnten, ist anscheinend ebenfalls umstritten.
„Kontinuität und Funktionsfähigkeit“
Die Ständigen Vertreter der 25 Mitgliedstaaten berieten bei einem ausgedehnten Mittagsessen über die Lage. Dabei verwandelten sie sich für einen kurzen Moment in eine Zusammenkunft der Mitgliedstaaten und nahmen eine politische Erklärung an, in der sie die Kommission beauftragten, vorübergehend weiter im Amt zu bleiben, um die „Kontinuität und Funktionsfähigkeit“ der Institution sicherzustellen.
Nach Angaben eines EU-Diplomaten waren die rechtlichen Fachdienste der Kommission und des Rates übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, daß es eines weiteren Rechtsaktes nicht bedürfe. Als andere Möglichkeit sei erwogen worden, die im Vertrag von Nizza vorgesehenen Vorschriften für den Ersatz eines zurückgetretenen, seines Amtes enthobenen oder verstorbenen Mitglieds der Kommission (Artikel 215) auf die jetzt nötig gewordene Verlängerung der Amtszeit für das gesamten Kollegiums anzuwenden. Demnach wird ein neues Kommissionsmitglied vom Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.
Der Vorschlag, einen Sondergipfel einzuberufen fand bei den Beratungen dem Vernehmen nach keine Zustimmung. Die Staats- und Regierungschefs treffen sich ohnehin am Freitag in Rom zur Unterzeichnung des europäischen Verfassungsvertrages. Für den 4. und 5. November ist das regelmäßige Herbst-Gipfeltreffen in Brüssel vorgesehen. Wenn Barroso, wie zu vermuten ist, jetzt versucht, das Kommissionskollegium auf mehren Positionen umzubilden, müßten die neuen Kandidaten wohl wieder vom Parlament angehört werden, ehe sich die gesamte Kommission dem Zustimmungsvotum stellen kann. Offiziell ernannt werden der Präsident und die übrigen Mitglieder der Kommission vom Rat, nachdem das Parlament seine Zustimmung gegeben hat.