13.12.2007 · An Grundrechten mangelte es in Europa bislang nicht. Fraglich bleibt lediglich, wie ernst diese in den Mitgliedstaaten genommen werden. Die Abgründe, die sich hier gelegentlich auftun, wird auch die neue Grundrechte-Charta nicht schließen.
Von Reinhard MüllerIn ganz Europa gelten demnächst die Grundrechte - nur die armen Briten und Polen scheinen noch ihren Staatsgewalten schutzlos ausgeliefert zu sein. Diesen Eindruck kann bekommen, wer manchen Beitrag zur Proklamation der Grundrechte-Charta ernst nimmt.
Dabei gab es schon bisher in Europa keinen Mangel an Grundrechten: in den nationalen Verfassungen, in der Menschenrechtskonvention, in der Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Fraglich ist jedoch, wie ernst diese Rechte in den Mitgliedstaaten genommen werden. Die Abgründe, die sich hier gelegentlich auftun, wird auch die Grundrechte-Charta nicht schließen.
Eine Frage von Legitimation und Akzeptanz
Sie bleibt aber ein lobenswerter Versuch, das Fundament der gemeinsamen europäischen Werteordnung zu verdeutlichen und weiter zu festigen. Allerdings darf die Charta, die zunächst das Schicksal des gescheiterten Verfassungsvertrages teilte, nun in dem Umfang gelten, für den sie geschaffen wurde. Das heißt: Die in ihr niedergelegten Grundrechte sollen zum einen die Gemeinschaftsorgane binden. Zum anderen binden sie die Organe der Mitgliedstaaten, aber nur insoweit diese Gemeinschaftsrecht ausführen. Der Europäische Gerichtshof hat dagegen mitunter die Tendenz, Gemeinschaftsgrundrechte großzügig anzuwenden.
Das ist auch ansonsten ein Problem der EU: Die ihr übertragenen einzelnen Kompetenzen werden zu einer umfassenden Rechtsetzung genutzt. Dabei ist es eine Frage der Legitimation und Akzeptanz, dass im EU-Verbund jeder nur das macht, wofür er zuständig ist. Gewiss wird in Brüssel nichts ohne die nationalen Regierungen entschieden. Aber auch sie müssen sich an die verabredete Grundordnung halten.
Der Souverän sind letztlich die Bürger, von denen jetzt wieder so viel die Rede ist. Sie müssen sich, und das ist kein Ergebnis übelwollender Berichterstattung, angesichts der floskelhaften Beschwörungen des Subsidiaritätsprinzips mitunter verhöhnt vorkommen. Das Europaparlament handelt bisher nicht souverän. So haben sich insbesondere die Abgeordneten nicht verhalten, die nun andere niederschrien. Aber dass sich der Vorsitzende der dortigen Sozialdemokraten von Parlamentariern, die lautstark gegen den Reform-Vertrag protestieren und ein Referendum fordern, an die Nationalsozialisten erinnert fühlt, sagt einiges - über eine EU, die sich feiert und dabei nicht gestört werden will.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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