17.12.2005 · Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben sich in der Nacht zum Samstag nach langem Ringen auf das Budget der Gemeinschaft für die Jahre 2007 bis 2013 geeinigt. Eine Auflistung der wichtigsten Punkte.
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben sich in der Nacht zum Samstag nach langem Ringen auf das Budget der Gemeinschaft für die Jahre 2007 bis 2013 geeinigt. Hier die wichtigsten Punkte:
Gesamtausgaben:
Das Budget sieht Ausgaben von 1,045 Prozent vom Bruttonationaleinkommen (BNE) der EU vor. Die einzelnen Staaten zahlen daher in etwa diesen Anteil ihrer Wirtschaftsleistung als EU-Beitrag, allerdings gibt es eine Reihe von Sonderregelungen. Der Wert liegt unter den frühesten Forderungen der EU-Kommission und über früheren Vorschlägen der britischen EU-Präsidentschaft. Die Bundesregierung hatte sich auf einen Maximalwert von rund einem Prozent festgelegt, später ihre Schmerzgrenze bei maximal 1,06 Prozent fixiert. In absoluten Zahlen beträgt das Budget 862,363 Milliarden Euro für sieben Jahre. Der Wert liegt zwischen dem ersten britischen Plan und einem Kompromiß, der im Juni gescheitert war.
Deutscher EU-Beitrag:
Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht Deutschland durch die Einigung entlastet. Da die Empfängerstaaten nach der Einigung aber künftig EU-Hilfen mit weniger Auflagen ausgeben dürfen, wird erwartet, daß die Zahlungen im Vergleich zu früher fast vollständig ausgegeben werden. Damit würde weniger ungenutztes Geld an die Nettozahler zurückfließen. Die genauen Auswirkungen der Einigung auf die deutschen Zahlungen sind daher offen.
Britenrabatt: Der 1984 vereinbarte Rabatt, den das Land auf seinen EU-Beitrag bekommt, wird über die gesamten sieben Jahre um 10,5 Milliarden Euro gekürzt. Die Senkung wird über das Jahr 2013 hinaus dauerhaft fixiert. Großbritannien hat im Laufe des Gipfels unter dem Druck vieler anderer Staaten schrittweise größere Kürzungen seines Rabatts akzeptiert. Der Vorschlag vom Juni sah eine Kürzung in Höhe von 18 Milliarden Euro vor.
EU-Finanzreform und Agrarausgaben: Die Staats- und Regierungschefs „können“ 2008/2009 Entscheidungen zu allen Fragen der Einnahmen und Ausgaben der EU treffen, auch zum Britenrabatt und den Agrarbeihilfen. Großbritannien hatte darauf gedrängt, die bis 2013 festgelegten Agrarhilfen vorzeitig in einer umfassenden Finanzreform zu kürzen. Frankreich, das von den Beihilfen besonders profitiert, lehnt jede Veränderung vor 2013 ab. Die Formulierung in der Einigung ist ein Kompromiß. Für eine Reform ist Einstimmigkeit erforderlich.
Erweiterungskosten: Mit der Absenkung des Rabatts übernimmt Großbritannien einen größeren Anteil der Kosten für die wirtschaftliche Entwicklung der neuen EU-Staaten aus Osteuropa. Die Einigung schreibt fest, daß sich Großbritannien dauerhaft in der Höhe an den Kosten beteiligt. Auf diese Weise wird die Senkung des Rabatts auch über das Jahr 2013 festgeschrieben. Mit der Senkung des Britenrabatts erhalten die osteuropäischen Staaten mehr Mittel als früher vorgesehen. Der Rabatt bleibt jedoch für Agrarausgaben auch für die neuen EU-Staaten bestehen.
EU-Hilfen für Deutschland: Deutschland erhält zusätzlich 300 Millionen Euro EU-Zahlungen für die neuen Länder und Grenzregionen in Bayern. Dies ist in beiden Fällen weniger als erhofft. Merkel trat 100 Millionen der ursprünglich für Deutschland vorgesehen 400 Millionen an Polen ab.
Mehrwertsteuer: Der Streit über niedrigere Sätze bei der Mehrwertsteuer für Restaurants und andere Dienstleistungen wurde beim Gipfel nicht gelöst, sondern auf ein Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) im Januar vertagt. Unter anderem Deutschland sperrt sich gegen die Verlängerung der in einigen Ländern geltenden Ausnahmeregeln für einige niedrigere Sätze. Die Ende 2005 auslaufenden Sonderregeln können nur einstimmig verlängert und ausgeweitet werden, was besonders Frankreich hofft.