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EU einigt sich mit Amerika Neues Abkommen zu Fluggastdaten

09.11.2011 ·  Durchbruch beim Datenschutz: EU-Kommission und Vereinigte Staaten haben sich auf ein Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten geeinigt. Das soll der Bekämpfung von Terrorismus dienen.

Von Nikolas Busse, Brüssel
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Die Europäische Kommission hat mit den Vereinigten Staaten ein neues Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten ausgehandelt, das deutliche Verbesserungen im Datenschutz enthält. Das berichtete die zuständige Innenkommissarin Malmström dieser Zeitung am Mittwoch in Brüssel. "Wir haben eine Einigung mit den Amerikanern erzielt, die eine große Verbesserung des bestehenden Abkommens darstellt", sagte Frau Malmström nach knapp einjährigen Verhandlungen. In dem neuen Vertrag, der erst in Kraft treten kann, wenn ihm die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zustimmen, wird unter anderem die zulässige Speicherdauer von Daten europäischer Fluggäste in Amerika verringert.

Die EU und die Vereinigten Staaten haben bereits 2007 ein Abkommen geschlossen, das es den amerikanischen Sicherheitsbehörden gestattet, bei Transatlantikflügen die persönlichen Daten europäischer Passagiere auszuwerten. Das soll der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Das EU-Parlament verlangte nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags vor zwei Jahren allerdings, das Abkommen neu auszuhandeln, weil die Abgeordneten nunmehr solchen Verträgen der EU mit Drittstaaten zustimmen müssen. Die amerikanische Regierung erklärte sich einverstanden, so dass die Kommission in den vergangenen Monaten mit dem amerikanischen Heimatschutzministerium über einen neuen Text verhandelte.

In ihrer ersten öffentlichen Äußerung zu den Ergebnissen der Gespräche legte Frau Malmström dieser Zeitung dar, dass sie sich mit Washington auf eine wichtige Neuerung geeinigt habe: Sämtliche in Amerika gespeicherten Datensätze der Fluggäste sollen künftig nach sechs Monaten "depersonalisiert" werden. Das bedeutet, dass Daten, die Rückschlüsse auf die Person des Reisenden zulassen (etwa Name und Adresse), für amerikanische Beamte unzugänglich gemacht werden. "Faktisch anonymisiert das die Daten", sagte Frau Malmström. Nach dem neuen Abkommen können die Datensätze auch nur noch zehn Jahre gespeichert werden, bisher waren es 15 Jahre. Nur in Fällen, in denen ein Bezug zu terroristischen Straftaten vorliegt, bleibt es bei einer Speicherdauer von 15 Jahren. Die Datensätze sind nach fünf Jahren in eine "schlafende" Datenbank zu überführen, die strengeren Zugangsregeln unterliegt. Im bisherigen Abkommen werden die Daten gar nicht "depersonalisiert", und die Übertragung in die "schlafende" Datenbank findet erst nach sieben Jahren statt.

Unverändert bleibe die Menge von insgesamt 19 erhobenen Datensätzen, berichtete Frau Malmström. Dazu gehören neben den Personendaten Angaben über Sitzplatz, Reisebüro, Kreditkarten- oder Telefonnummer sowie Reiseroute. Die Kommissarin hob hervor, dass es aber bei der Datenübermittlung eine weitere Verbesserung gebe. Mit dem neuen Abkommen werde zum Grundsatz erhoben, dass die Fluggesellschaften die Daten an das Heimatschutzministerium weiterleiten (sogenannte "push"-Methode), diese also nicht selbst Daten aus den Rechnern der Reiseunternehmen auslesen dürfen ("pull"-Methode). Letzteres sei nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Fluggesellschaft keine Daten senden könne oder eine dringende und ernste Bedrohung vorliege.

In dem Abkommen gibt es detailreiche Regeln, wofür die Daten von den Amerikanern genutzt werden dürfen. "Kurz gesagt geht es aber um die Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Bestrafung von terroristischen und grenzüberschreitenden Verbrechen, auf die mindestens drei Jahre Haft stehen", sagte Frau Malmström. Das schließe mindere Straftaten aus. Ziel sei, dass die amerikanischen Behörden die Daten nur zur Bekämpfung von schweren Verbrechen wie Rauschgift- oder Menschenschmuggel und Terrorismus benutzten.

Frau Malmström sagte, dass in dem Abkommen auch klar dargelegt werde, welche Einspruchsmöglichkeiten die Fluggäste nach amerikanischem Recht hätten. So könnten sie Zugang zu ihren Daten verlangen und diese korrigieren oder löschen lassen. Um Sorgen zu entkräften, dass die amerikanischen Behörden die Daten für Rasterfahndungen verwenden, sei vereinbart worden, dass Entscheidungen zuungunsten von Fluggästen nicht ausschließlich auf einer automatisierten Datenauswertung beruhen dürfen. Mehrere amerikanische Dienststellen, unter ihnen der Kongress, seien mit der Aufsicht über die Datenverarbeitung betraut worden. Der Vertrag soll für sieben Jahre gelten und automatisch verlängert werden, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird.

Frau Malmström zeigte sich zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten und das Parlament dem Abkommen zustimmen werden.

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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

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