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EU-Dienstleistungsrichtlinie Die Sozialdemokratisierung der EU

14.02.2006 ·  Die Schlacht um die Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte wird im Parlament und auf der Straße ausgetragen. So lautete die Devise der Sozialdemokraten. Schon vor der Debatte an diesem Dienstag haben sie allerdings im Europäischen Parlament tiefgreifende Änderungen durchgesetzt.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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Die Schlacht um die Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte wird im Parlament und auf der Straße ausgetragen. So lautete die Devise der Sozialdemokraten. Sie haben allerdings im Europäischen Parlament schon tiefgreifende Änderungen durchgesetzt. Die Schlagworte der Straße passen deshalb nicht mehr. So protestierten am Wochenende in Berlin und Straßburg Zehntausende gegen ein Gesetz, das in der von den Demonstranten gefürchteten Form gar nicht mehr verabschiedet werden wird. Von bis zu 40000 Teilnehmern sprachen Polizei und Veranstalter in Berlin. Einige tausend waren es in Straßburg.

Dort wollen an diesem Dienstag, während das Europäische Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie debattiert, noch einmal 25.000 Menschen auf die Straßen gehen. Nur so könne man verhindern, daß das Parlament bei der Abstimmung am Donnerstag ein Gesetz annehme, das Europa „totalem Wettbewerb“ ausliefere, wie die Globalisierungskritiker von Attac sagen. Und der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Sommer, warnte in Berlin, bei einer Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wäre „der freie Fall nach unten“ programmiert.

Wucht der Proteste

Als die Europäische Kommission vor rund zwei Jahren die Dienstleistungsrichtlinie in Brüssel vorstellte, hatte wohl kaum jemand die Wucht erwartet, mit der die Menschen in Deutschland oder Frankreich gegen das Regelwerk protestieren würden. Das Ziel der Richtlinie war ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Sie sollte Dienstleistungsanbietern ermöglichen, ohne Hürden überall in der EU ihre Arbeit anzubieten. Dieses Prinzip gilt für Güter seit Jahren. Es ist in den Verträgen der Union verankert, was der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt hat.

Dennoch haben die Staaten immer wieder Hürden für Dienstleister errichtet. Beispiele dafür gibt es zahlreiche: Ein Malermeister aus Aachen muß etwa, wenn er im nur zehn Kilometer entfernten Eupen arbeiten will, nach belgischem Recht Farben und Leitern in dort zugelassenen Wagen transportieren.

Hürden für kleine Unternehmen

Kräne, mit denen in Belgien gearbeitet wird, müssen von den Behörden alle drei Monate kontrolliert werden, auch wenn sie der deutsche TÜV geprüft hat. In Frankreich müssen Servicetechniker acht Tage vor der Einreise angemeldet werden, auch wenn sie kurzfristig Aufzüge reparieren sollen.

Solche Hürden halten vor allem die kleinen Unternehmen davon ab, im Ausland ihre Dienste anzubieten. Wenn die Klärung der rechtlichen Vorgaben einiger Länder für ein Unternehmen mehr als 100.000 Euro kostet, ist das allenfalls für Großunternehmen zu finanzieren, argumentierte die Kommission. Sie errechnete, daß der Abbau der Hürden Zehntausende Arbeitsplätze schaffen würde, Arbeitsplätze, die in Exportländern, wie es Deutschland ist, entstanden wären. Um das zu erreichen, schlug die EU-Behörde die Einführung des Herkunftslandprinzips vor, an dem sich ein großer Teil der Kritik der Gegner festmacht.

Angst vor sinkenden Löhnen

Das Prinzip hätte es den Dienstleistern erlaubt, im Ausland nach den Regeln des Heimatlandes zu arbeiten, und ihm so Rechtssicherheit gegeben. Gegolten hätte das für die Zulassung und Ausübung der Arbeit, nicht aber für Umwelt- oder Hygienestandards. Ebensowenig würde das Gesetz das Recht der Staaten beschränken, Mindestlöhne oder Sozialstandards für Arbeiter aus dem Ausland vorzuschreiben - wie es im deutschen Entsendegesetz von 1996 geschehen ist. Am Verbraucherschutz wird ohnehin nicht gerüttelt. Schließlich regelt die Richtlinie Geschäfte zwischen Unternehmen, nicht aber zwischen einem Dienstleistungsanbieter und Privatleuten. Sozial-, Lohn- und Umweltdumping hätte somit auch der Entwurf nicht gefördert.

Das aber wollten Gewerkschaften und SPD nicht gelten lassen. Sie stellten der Hoffnung auf Arbeitsplätze die Angst der Menschen vor weiter sinkenden Löhnen gegenüber. Der Widerstand gegen die Richtlinie ließ sich überdies im Wahlkampf nutzen. Der ehemalige Kanzler Schröder (SPD), der ursprünglich durchaus das Potential erkannt hatte, das die Marktöffnung für deutsche Anbieter hatte, stellte sich deshalb schnell gegen das Gesetzeswerk.

Konservative verlieren Glauben an Mehrheit

Das Europäische Parlament widerstand dem Druck der Straße lange. Große Teile der konservativen EVP wehrten sich mit den Liberalen und den Abgeordneten der neuen EU-Staaten gegen die Forderung der im Parlament für die Richtlinie zuständigen Berichterstatterin, Gebhardt (SPD), das Herkunftslandprinzip zu streichen. Eine Woche vor der Abstimmung jedoch scheint den Konservativen der Glaube zu fehlen, daß sie damit die Mehrheit erringen können. Sie einigten sich mit der anderen großen Fraktion des Parlaments, den Sozialisten, doch noch darauf, auf das Prinzip zu verzichten. Die Richtlinie soll nun nur noch verbieten, Vorschriften zu erlassen, die unnötig sind oder ausländische Anbieter diskriminieren. Sie gibt damit de facto wieder, was in den EU-Verträgen steht.

Für viele Felder wie private und öffentliche Gesundheitsdienste, das Verkehrswesen der Kommunen oder soziale Dienstleistungen soll die EU-Richtlinie gar nicht mehr gelten. Zudem können die Staaten die Öffnung der Märkte leicht einschränken, etwa wenn das aus Gründen des Schutzes der Umwelt oder der öffentlichen Ordnung angemessen ist - oder es dem Verbraucherschutz dient. Nur dagegen hegt sich bei der EVP noch Widerstand. Fachleute der Kommission sagen, der Verweis auf Verbraucherschutz könne jedwede Form der Marktabschottung rechtfertigen. Die Richtlinie wäre dann das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sei. Die durch die Entschärfung schwindenden Wachstumseffekte würden verpuffen.

In den Grundzügen dürfte das Parlament den Kompromiß allerdings bestätigen. Die Kommission hat durchblicken lassen, daß sie damit leben kann. Auch bei den Staaten scheint die derart abgeschwächte Richtlinie auf Zustimmung zu stoßen. So könnte das Gesetzeswerk nach zwei Jahren Streit plötzlich sehr schnell verabschiedet werden und damit ein Zeichen setzen - gegen die von Brüssel geplante Öffnung der Märkte und für eine „Sozialdemokratisierung der EU“, wie es in der Fraktionsspitze der Sozialisten heißt.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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